Betreff
Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1
Vorlage
2022/1415
Aktenzeichen
60-KS-krü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes vom 18.02.2022 zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben zur Querung von Bachläufen bei der Verlegung von Leerrohren für Erdverkabelungen im Bereich der A1 (Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen) zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aushändigung der angefragten Unterlagen durch die Untere Wasserbehörde (UWB, Fachbereich Umwelt) an die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Genehmigung der Bachquerungen bei der Umsetzung der Maßnahme zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                    In Vertretung                               In Vertretung

Adomat                                             Lünenbach                                  Deppe

(in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Mit E-Mail vom 18.02.2022 informiert die Autobahn GmbH die Stadt Leverkusen über die Absicht, im Bereich der A1 im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen das erdverlegte Kupferkabel durch ein fünfzügiges Leerrohrpaket zu ersetzen. In diesem Leerrohrpaket sollen Datenkabel und Energiekabel für die Streckenbeeinflussungsanlage, die Verkehrserfassung und die Notrufsäulen verlegt werden. Die Verlegung der Trasse erfolgt hauptsächlich in offener Bauweise. Auf telefonische Nachfrage der Verwaltung erläutert ein Vertreter der Autobahn GmbH, dass die Bestandsanlagen in sieben Schilderbrücken auf diesem Streckenabschnitt ebenfalls erneuert sowie neue Zählschleifen in den Fahrbahnen verlegt werden. Die gesamte Strecke ist eine Stauhäufungsstelle mit entsprechenden Unfallschwerpunkten, sodass die Erneuerung der Verkehrsbeeinflussungsanlage erforderlich ist.

 

Für die Verlegung des Kabellehrrohrpakets müssen im Bereich der Stadt Leverkusen vier Bachläufe gequert werden. Es handelt sich dabei um den Kamperbach, den Landsbergbach (zwei Querungen) und den Köttelbach. Die Querungen des Kamperbachs sowie des Landbergbachs sind nach Annahme der Autobahn GmbH bereits verrohrt; zudem geht die Autobahn GmbH davon aus, dass mit dem rund 90 cm tiefen Erdaushub diese Verrohrung nicht berührt wird. Die Autobahn GmbH gibt an, dass der Kamperbach mittels Spülbohrung gekreuzt werden soll.

 

Für die Ausschreibung bittet die Autobahn GmbH um die technischen und rechtlichen Vorgaben durch die Untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt) der Stadt Leverkusen. Die Autobahn GmbH beabsichtigt die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2023.

 

Der Bau der PWC-Anlage ist nicht betroffen, da diese im südlichen Autobahnbereich (Streckenabschnitt Autobahnkreuz Leverkusen bis Burscheid) geplant ist. Die Arbeiten betreffen jedoch ggf. mittelbar den Ausbau der Autobahnen in Leverkusen im Abschnitt 3 (Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen, Schwerpunkt: Ausbau des Autobahnkreuzes Leverkusen), z. B. in Bezug auf die Erfassung von Verkehrsdaten für den Ausbau der beiden Abschnitte 1 (Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl bis Autobahnkreuz Leverkusen-West, Schwerpunkt: Rheinbrücke) und 2 (Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) bzw. auf die Vorbereitung verkehrslenkender Maßnahmen während des Ausbaus in allen drei Abschnitten.

 

Die Verwaltung (hier die Untere Wasserbehörde beim Fachbereich Umwelt) ist gemäß den Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Zustimmung der Gewässerquerung zu erteilen. Zudem besteht eine Verpflichtung gemäß §§ 71c und 71d des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), die Autobahn GmbH bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der gesetzlich festgelegte Aufgabenbereich bzw. das Portfolio hinsichtlich der Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen sowie ihrer dazugehörigen Anlagen sind in § 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geregelt.

 

Die Anfrage der Autobahn GmbH nebst Anlagen ist der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein