Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes vom 18.02.2022 zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben zur Querung von Bachläufen bei der Verlegung von Leerrohren für Erdverkabelungen im Bereich der A1 (Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen) zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aushändigung der angefragten Unterlagen durch die Untere Wasserbehörde (UWB, Fachbereich Umwelt) an die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Genehmigung der Bachquerungen bei der Umsetzung der Maßnahme zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach Deppe
(in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit E-Mail vom 18.02.2022 informiert die Autobahn GmbH die Stadt Leverkusen über die Absicht, im Bereich der A1 im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen das erdverlegte Kupferkabel durch ein fünfzügiges Leerrohrpaket zu ersetzen. In diesem Leerrohrpaket sollen Datenkabel und Energiekabel für die Streckenbeeinflussungsanlage, die Verkehrserfassung und die Notrufsäulen verlegt werden. Die Verlegung der Trasse erfolgt hauptsächlich in offener Bauweise. Auf telefonische Nachfrage der Verwaltung erläutert ein Vertreter der Autobahn GmbH, dass die Bestandsanlagen in sieben Schilderbrücken auf diesem Streckenabschnitt ebenfalls erneuert sowie neue Zählschleifen in den Fahrbahnen verlegt werden. Die gesamte Strecke ist eine Stauhäufungsstelle mit entsprechenden Unfallschwerpunkten, sodass die Erneuerung der Verkehrsbeeinflussungsanlage erforderlich ist.
Für die Verlegung des Kabellehrrohrpakets müssen im Bereich der Stadt Leverkusen vier Bachläufe gequert werden. Es handelt sich dabei um den Kamperbach, den Landsbergbach (zwei Querungen) und den Köttelbach. Die Querungen des Kamperbachs sowie des Landbergbachs sind nach Annahme der Autobahn GmbH bereits verrohrt; zudem geht die Autobahn GmbH davon aus, dass mit dem rund 90 cm tiefen Erdaushub diese Verrohrung nicht berührt wird. Die Autobahn GmbH gibt an, dass der Kamperbach mittels Spülbohrung gekreuzt werden soll.
Für die Ausschreibung bittet die Autobahn GmbH um die technischen und rechtlichen Vorgaben durch die Untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt) der Stadt Leverkusen. Die Autobahn GmbH beabsichtigt die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2023.
Der Bau der PWC-Anlage ist nicht betroffen, da diese im
südlichen Autobahnbereich (Streckenabschnitt Autobahnkreuz Leverkusen bis
Burscheid) geplant ist. Die Arbeiten betreffen jedoch ggf. mittelbar den Ausbau
der Autobahnen in Leverkusen im Abschnitt 3 (Ausbau der A3 zwischen den
Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen, Schwerpunkt: Ausbau
des Autobahnkreuzes Leverkusen), z. B. in Bezug auf die Erfassung von
Verkehrsdaten für den Ausbau der beiden Abschnitte 1 (Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl bis Autobahnkreuz
Leverkusen-West, Schwerpunkt: Rheinbrücke) und 2 (Ausbau der A1 zwischen
den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) bzw. auf die Vorbereitung
verkehrslenkender Maßnahmen während des Ausbaus in allen drei Abschnitten.
Die Verwaltung (hier die Untere Wasserbehörde beim Fachbereich Umwelt) ist gemäß den Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Zustimmung der Gewässerquerung zu erteilen. Zudem besteht eine Verpflichtung gemäß §§ 71c und 71d des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), die Autobahn GmbH bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der gesetzlich festgelegte Aufgabenbereich bzw. das Portfolio hinsichtlich der Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen sowie ihrer dazugehörigen Anlagen sind in § 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geregelt.
Die Anfrage der Autobahn GmbH nebst Anlagen ist der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |