Beschlussentwurf:
Der Planung einer Überquerungshilfe in Höhe Lützenkirchener Straße Nr. 272 gemäß der Variante 2 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme besteht allgemein der Wunsch nach einer verträglichen und nachhaltigen Mobilität. Für eine von allen gewünschte klimagerechte und flexible Verkehrswende in Leverkusen wurde vom Rat der Stadt Leverkusen das Mobilitätskonzept 2030+ beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Attraktivierung und die Förderung des Fußgängerverkehrs in Leverkusen. Ein priorisiertes Maßnahmenfeld ist unter anderem die Vermehrung von sicheren Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende.
Aufgrund des Antrags Nr. 2021/0338 vom 11.01.2021 der Fraktion Opladen Plus wurde die Verwaltung von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II mit der Prüfung einer Überquerungshilfe auf der Lützenkirchener Straße in Höhe der Hausnummer 270 beauftragt, da auf einer ca. 600 m langen Strecke zwischen den vorhandenen Querungsmöglichkeiten in Höhe der Hausnummer 234 und Hausnummer 298 keine sichere Querungsmöglichkeit existiert.
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III gab es einen ähnlich lautenden Bürgerantrag zur Prüfung der Einrichtung einer Überquerungshilfe in Höhe der Lützenkirchener Straße 340 (siehe Bürgerantrag Nr. 2021/0314). In diesen Sitzungsturnus wird eine Vorlage zu dieser gewünschten Überquerungshilfe eingebracht.
Vorhandene Verkehrssituation und Straßenquerschnitt:
Die Lützenkirchener Straße ist im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Straße ist umgeben von Wohnhäusern und besitzt eine hohe Anzahl von Grundstückzufahrten sowie öffentliche markierte Längsparkplätze, die halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn angeordnet sind. Die Vielzahl der vorhandenen Grundstückzufahrten erschweren eine Positionierung einer Überquerungshilfe, hierfür stehen nur eingeschränkte Bereiche zur Verfügung.
Eine bereits vorhandene Überquerungsmöglichkeit befindet sich auf der Lützenkirchener Straße in Höhe der Hausnummer 234 und die nächste Überquerungshilfe gibt es erst etwa 600 m weiter östlich in Höhe der Hausnummer 298.
Der vorhandene Querschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche von ca. 14,60 m teilt sich von Süd nach Nord wie folgt auf:
- ca. 2,80 m Gehweg, einschließlich halbseitigem Parken,
- 9 m Fahrbahn, einschließlich halbseitigem Parken,
- 2,20 m bzw. 2,80 m Gehweg, einschließlich halbseitigem Parken.
Bauliche Beschreibung:
Für die geplante Überquerungshilfe wurde der gesamte Abschnitt von Hausnummer 234 bis Hausnummer 298 betrachtet. Grundsätzlich ist für die Herstellung einer Querungshilfe keine Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts notwendig. Es wurden zwei mögliche Positionen für eine Überquerungshilfe ermittelt. Beide Varianten sehen dabei eine Reduzierung der Fahrspurbreiten auf jeweils 3,25 m vor. Die geplante Mittelinsel hat eine Breite von 2,50 und eine Gesamtlänge von 9 m (4,00 m Überquerungsbereich sowie 2,50 m je Inselkopf). Die vorhandenen Gehwegbreiten bleiben bestehen. An den Querungsanschlüssen in den Randbereichen werden abgesenkte Borde vorgesehen.
Ergänzende Markierung auf der Fahrbahn verdeutlicht die Verkehrsführung in Abhängigkeit der neuen Überquerungshilfe. Die Richtungspfeile (VZ 222) an den Inselköpfen geben die vorgeschriebene Vorbeifahrt vor. Um die Querung zu ermöglichen und die Sichtbeziehung zwischen Verkehrsteilnehmende auf der Fahrbahn und im Seitenraum zu verbessern, müssen einige Parkstände entfallen.
Varianten
Variante 1 - Überquerungshilfe
in Höhe der Hausnummer 264
Vorteile:
- Einrichtung einer 2,50 m breiten und 9 m langen Mittelinsel möglich,
- wenige private Grundstückszufahrten in direkter Umgebung der Querungshilfe.
Nachteile:
- Wegfall von acht Stellplätzen,
- liegt 365 m zur östlichen und 235 m zur westlichen vorhandenen Querungsmöglichkeit,
- Entfernung zur östlichen Bushaltestelle beträgt 255 m.
Variante 2 -Überquerungshilfe in Höhe der Hausnummer
272
Vorteile:
- Einrichtung einer 2,50 m breiten und 9 m langen Mittelinsel möglich,
- liegt mittig innerhalb des Bereichs zwischen den vorhandenen Querungsmöglichkeiten,
- Entfernung zur östlichen Bushaltestelle beträgt 170 m.
Nachteile:
- Wegfall von sechs Stellplätzen,
- eng umgeben von privaten Grundstückszufahrten, durch die Querungshilfe wird Kfz-Fahrenden das Einfädeln in die Lützenkirchener Straße durch die Einengung der Fahrspur erschwert, bleibt aber möglich. Dies wurde mit Hilfe von Schleppkurven überprüft.
Fazit:
Die Verwaltung schlägt die weitere Planung der Variante 2 vor. In dieser Variante ist zwar die Lage der Überquerungshilfe im Vergleich zu Variante 1 enger von privaten Grundstückzufahrten umgeben, jedoch entfallen nur sechs Parkplätze und sie liegt mittig zwischen den zwei vorhandenen Überquerungshilfen. Zudem ist die Entfernung zu der Bushaltestelle um ca. 85 m geringer als bei der Variante 1.
Kosten:
Die geschätzten Kosten der Herstellung der Überquerungshilfe betragen ca. 25.000 €.
Weitere Vorgehensweise:
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt und ein Finanzierungsantrag im Rahmen des Förderprogramms Nahmobilität bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Maßnahme voraussichtlich in 2023 umgesetzt.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird überprüft, inwieweit die nutzbare Gehwegbreite durch Änderung der Parksituation verbessert werden und/oder ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden kann.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66001205022004 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 25.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: rd. 800 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |