Beschlussentwurf:
Der Planung einer Überquerungshilfe in Höhe Lützenkirchener Straße Nr. 350 gemäß Variante 2 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme besteht allgemein der Wunsch nach einer verträglichen und nachhaltigen Mobilität. Für eine von allen gewünschte klimagerechte und flexible Verkehrswende in Leverkusen wurde vom Rat der Stadt Leverkusen das Mobilitätskonzept 2030+ beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Attraktivierung und die Förderung des Fußgängerverkehrs in Leverkusen. Ein hoch priorisiertes Maßnahmenfeld ist unter anderem die Vermehrung von sicheren Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende.
In einem Bürgerantrag vom 11.01.2021 wurde eine Überquerungshilfe für zu Fuß Gehende auf der Lützenkirchener Straße in Höhe der Hausnummer 340 beantragt, da auf einer ca. 460 m langen Strecke keine Querungsanlagen vorhanden sind. Aufgrund des Bürgerantrags (Nr. 2021/0314) wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschlossen, dass die Verwaltung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2030+ die Einrichtung einer Überquerungshilfe auf der Lützenkirchener Straße, Stadtteil Lützenkirchen, prüft und diese nach Möglichkeit mit einem Straßenbaum ausstattet.
Für die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gab es einen ähnlich lautenden Auftrag der Politik zur Prüfung der Einrichtung einer Überquerungshilfe in Höhe Lützenkirchener Straße 270 (Antrag Nr. 2021/0338). In diesen Sitzungsturnus wird eine Vorlage für eine Überquerungshilfe auf der Lützenkirchener Straße 272 eingebracht.
Vorhandene Verkehrssituation und Straßenquerschnitt:
Die Lützenkirchener Straße ist im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Straße ist von Wohnhäusern umgeben und besitzt eine hohe Anzahl von Grundstückzufahrten sowie öffentlichen markierten Parkplätzen in Längsrichtung auf dem Gehweg. Die Vielzahl der vorhandenen Grundstückzufahrten erschweren eine Positionierung einer Überquerungshilfe, hierfür stehen nur eingeschränkte Bereiche zur Verfügung.
Eine bereits vorhandene Überquerungsmöglichkeit befindet sich auf der Lützenkirchener Straße in Höhe der Hausnummer 326; die nächste Überquerungshilfe befindet sich erst etwa 460 m weiter östlich in Höhe der Hausnummer 378. Der Querschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche von ca. 14,70 m teilt sich von Süd nach Nord wie folgt auf:
- ca. 2,80 m Gehweg einschließlich Parken,
- 9 m Fahrbahn,
- 2,90 m Gehweg einschließlich Parken.
Bauliche Beschreibung:
Für die zu planende Überquerungshilfe wurde der gesamte Abschnitt von Hausnummer 326 bis Hausnummer 378 betrachtet. Grundsätzlich ist für die Herstellung einer Querungshilfe keine Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts notwendig. Es wurden zwei mögliche Positionen für eine Überquerungshilfe ermittelt. Beide Varianten sehen dabei eine Reduzierung der Fahrspurbreiten auf jeweils 3,25 m vor. Die geplante Mittelinsel hat jeweils eine Breite von 2,50 und eine Gesamtlänge von 9 m (4 m Überquerungsbereich sowie 2,50 m je Inselkopf). Die vorhandenen Gehwegbreiten bleiben bestehen. An den Querungsanschlüssen in den Randbereichen werden abgesenkte Borde vorgesehen.
Eine ergänzende Markierung auf der Fahrbahn verdeutlicht die Verkehrsführung in Abhängigkeit der neuen Überquerungshilfe. Die Richtungspfeile (VZ 222) an den Inselköpfen geben die vorgeschriebene Vorbeifahrt vor. Um die Querung zu ermöglichen und die Sichtbeziehung zwischen Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrbahn und im Seitenraum zu verbessern, entfallen einige Parkstände.
Varianten
Variante 1 - Mittelinsel in Höhe der Hausnummer 344
Vorteile:
- Einrichtung einer 2,50 m breiten und 9 m langen Mittelinsel möglich,
- nahe an der im Bürgerantrag gewünschten Überquerungsstelle Hausnummer 340.
Nachteile:
- Wegfall von fünf Stellplätzen,
- liegt 270 m zur östlichen und 190 m zur westlichen vorhandenen Querungsmöglichkeit, also nicht mittig,
- von der östlichen Bushaltestelle 240 m entfernt, von der westlichen Bushaltestelle 100 m entfernt,
- eng umgeben von privaten Grundstückszufahrten; durch die Mittelinsel wird Kfz-Fahrerenden das Einfahren von privaten Grundstücken in die Lützenkirchener Straße durch die Einengung der Fahrspur erschwert.
Variante 2 - Mittelinsel
in Höhe der Hausnummer 350
Vorteile:
- Einrichtung einer 2,50 m breiten und 10 m langen Mittelinsel möglich,
- liegt mittig innerhalb des Bereichs zwischen den vorhandenen Querungsmöglichkeiten,
- Distanz zu den Bushaltestellen in etwa gleich (von der östlichen Bushaltestelle 180 m entfernt, von der westlichen Bushaltestelle 160 m entfernt),
Nachteile:
- Wegfall von sechs Stellplätzen,
- Umgeben von privaten Grundstückszufahrten.
Fazit:
Die Verwaltung schlägt die weitere Planung der Variante 2 vor. In dieser Variante entfällt zwar ein Parkplatz mehr, jedoch liegt sie mittig zwischen den beiden schon vorhandenen Überquerungshilfen sowie mittig zu den beiden Bushaltestellen im Westen und Osten.
Kosten:
Die geschätzten Kosten der Herstellung der Überquerungshilfe betragen ca. 25.000 €.
Weitere Vorgehensweise:
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt und ein Finanzierungsantrag im Rahmen des Förderprogramms Nahmobilität bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Maßnahme voraussichtlich in 2023 umgesetzt.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird überprüft, inwieweit die nutzbare Gehwegbreite durch Änderung der Parksituation verbessert werden und/oder ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden kann.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66001205022004 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 25.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: rd. 800 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |