- Verfahrensverlauf nach Beschluss vom 07.06.2021 (zu Vorlage Nr. 2020/0139)
Kenntnisnahme:
Die überarbeitete Fassung des Planvorentwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit den vorgenommenen Änderungen am Planvorentwurf sowie die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Der Flächennutzungsplan (FNP) trifft als vorbereitender Bauleitplan in Form von Darstellungen Planaussagen für das gesamte Stadtgebiet. Einzelne Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) zu entwickeln. Wiederum ist der FNP dann anzupassen, wenn sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan oder seiner Änderung neue Planinhalte (Darstellungen) für die vorbereitende Bauleitplanebene (FNP) ergeben.
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans sieht eine Darstellungsänderung im Bereich von Bergisch Neukirchen südlich der Wohnstraße „Am Köllerweg“ vor. In dem Bereich soll eine geringfügige Siedlungsarrondierung vorgenommen werden. Diese Arrondierung ist deshalb sinnvoll, da sie keine neue Infrastruktur erfordert. Die Wohnstraße mit den notwendigen Leitungen ist hier bereits vorhanden. Zu dieser städtebaulichen Entwicklung ist bereits im Dezember 2019 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ gefasst worden. Da das Bauleit-planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 245/II im Nachhinein in ein sogenanntes Re-gelverfahren umgestellt werden soll, ergibt sich in der Folge das Erfordernis einer Änderung des Flächennutzungsplans.
Das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 07.06.2021 eingeleitet worden (Vorlage Nr. 2020/0139). In gleicher Sitzung ist auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf der Planung beschlossen worden. Zudem ist in der Ausschusssitzung ein Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ gestellt worden, auf eine Siedlungsentwicklung an der Neukronenberger Straße zu verzichten. Dieser Antrag hatte neben der verbindlichen auch Auswirkungen auf die vorbereitende Bauleitplanung. Eine erweiterte Darstellung von Wohnbauflächen in Bergisch Neukirchen an der Neukronenberger Straße ist im FNP demnach nicht mehr notwendig.
Auf der verbindlichen Bauleitplanebene (B-Plan Nr. 245/II) sind die konkreten Änderungswünsche in den Planvorentwurfsunterlagen umgesetzt worden. Von Anfang Dezember 2021 bis Anfang Februar 2022 hat die Flächeneigentümerin (Initiatorin der Planung) die geänderten Planunterlagen den verschiedenen politischen Fraktionen vorgestellt. Aus der Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 245/II ergibt sich nun der neue (kleinere) Änderungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet jetzt eine Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung von 0,285 ha anstatt der zunächst vorgesehenen 0,4 ha.
Mit dieser Vorlage wird die überarbeitete Fassung des Planvorentwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis vorgelegt.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke:
Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und die Anlage 3 in vergrößerter Darstellung (Originalgröße) einzusehen. Die Anlage 3 wird nicht mit dieser Vorlage gedruckt, sie steht als Bestandteil dieser Vorlage im Ratsinformationssystem (RIS – Session) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |