- Verfahrensverlauf nach Beschluss vom 07.06.2021 (zu Vorlage Nr. 2020/0140)
Kenntnisnahme:
Die vorgenommenen Änderungen am Planvorentwurf sowie über die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ ist im Dezember 2019 zunächst als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) eingeleitet worden. Diese Verfahrensart hatte die Vereinfachung des Verfahrensverlaufes für eine relativ kleine Fläche zum Ziel. Auch hätte die vorbereitende Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan (FNP) – an dieser Stelle nur nachrichtlich in der Darstellung geändert werden müssen. Ziel des Bebauungsplans ist eine geringfügige Siedlungsarrondierung an bereits bestehender Infrastruktur (Wohnstraße „Am Köllerweg“). Das Verfahren ist auf Initiative der Flächeneigentümerin eingeleitet worden.
Aufgrund einer Intervention aus der Öffentlichkeit zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens, ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (Vorlage Nr. 2020/0140) vom 07.06.2021 die politische Absicht, das weitere Verfahren des Bebauungsplans Nr. 245/II im sogenannten Regelverfahren fortzuführen, festgehalten.
Mit der Umstellung der Verfahrensart sind zum einen die Erstellung eines ausführlichen Umweltberichtes (im Teil B der Planbegründung liegt zum Planstand noch nicht vor) und zum anderen die Verpflichtung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung verbunden. Im Regelverfahren bringt zudem eine Vergrößerung des Bebauungsplangeltungsbereichs einen nennenswerten Vorteil: Der Ausgleich für den Eingriff in die Natur und den Naturhaushalt (die Bebauung/Versiegelung) kann im optimalen Fall „vor Ort“ im Plangebiet (mit Raumbezug) erfolgen. Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2019/2985) vergrößert sich der Geltungsbereich von 0,6 ha auf 1,06 ha.
Am 07.06.2021 ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen beschlossen worden, die bereits sehr konkreten Bebauungsvorschläge (in der Vorentwurfsphase) zum Bebauungsplan Nr. 245/II gemäß des in der Sitzung gestellten Änderungsantrages anzupassen. In gleicher Sitzung ist aber auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung beschlossen worden. Die Politik hat in dem in der Sitzung gestellten Änderungsantrag gefordert, vollständig auf die zunächst im Plangebiet vorgesehene Bebauung an der „Neukronenberger Straße“ zu verzichten sowie die Festsetzung der Grundflächenzahl auf der übrigen bebaubaren Fläche auf den Wert von 0,3 zu begrenzen. Den Änderungswünschen ist die Eigentümerin der Fläche als Initiatorin der Planung gefolgt.
Von Anfang Dezember 2021 bis Anfang Februar 2022 hat die Flächeneigentümerin und Initiatorin der Planung die geänderten Planunterlagen den verschiedenen politischen Fraktionen vorgestellt. Dem Änderungsantrag vom 07.06.2021 ist in der Planung entsprochen worden. Aus den zwei Bebauungsvorschlägen der Beschlussvorlage Nr. 2020/0140 ist ein Bebauungskonzept mit zwei marginalen Variantenlösung für die öffentliche Stellplatzfläche entwickelt worden. Zum Bebauungskonzept liegt nun auch eine Planzeichnung mit den zeichnerischen Festsetzungen im Vorentwurf vor.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke:
Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und die Anlagen 5 - 6 in vergrößerter Darstellung (Originalgröße) einzusehen. Die Anlagen 4 - 6 werden nicht mit der Vorlage gedruckt, sie stehen als Bestandteil zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem (RIS - Session) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die zum Planstand im Vorentwurf ebenfalls gehörenden Anlagen „Hydrogeologisches Gutachten“ von Middendorf Geoservice (Stand: Juli 2020) und „Kaltluftgutachten zum Bebauungsplan Nr. 245/II“ von Peutz Consult (Stand: Nov. 2020) mussten nach dem Beschluss vom 07.06.2021 nicht überarbeitet werden und sind weiterhin als Anlagen der Beschlussvorlage Nr. 2020/0140 (Beschluss der frühzeitigen Beteiligung) im Ratsinformationssystem (RIS - Session) der Stadt Leverkusen zu finden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |