Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der notwendigen Fällung zweier Traubenkirschen an der Steinbücheler Straße zu.
Leverkusen, 06.04.2022
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister stv. Bezirksbürgermeister
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei
turnusgemäßer Baumkontrolle fielen an der Steinbücheler Straße zwei
Traubenkirschen (Prunus padus) auf,
die eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen.
Zum einen ist
eine fünfstämmige Kirsche mit der Nummer 525 mit dem Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta) befallen. Der
Brandkrustenpilz zählt zu den gefährlichsten holzabbauenden Pilzarten. Er verursacht Moderfäule in Wurzeln und Stammregionen.
Durch die Moderfäule im Holz wird die Stand- und Bruchsicherheit extrem
gefährdet. Die noch bestehenden Hauptstämmlinge sind an ihrer Anbindung durch
V-förmige Vergabelungen (V-Zwiesel) nur noch schlecht miteinander verbunden. Da
der erste Stämmling bereits herausgebrochen ist und auf einem in der Nähe
befindlichen Zaun liegt, ist von einer erheblichen Verkehrsgefährdung
auszugehen.
Zum anderen wurde die zweistämmige Kirsche mit der Nummer 517 durch einen Sturm „angeschoben“. Ein angeschobener Baum stellt eine große Gefahr dar. Durch den enormen Winddruck hat sich der Baum geneigt und der Wurzelteller hat sich vom Erdreich gelöst. Schon ein leichter Windstoß könnte ihn zu Fall bringen. Leider kann dieser Baum nicht gerettet werden, auch wenn er auf den ersten Blick vital wirkt. Da er nicht mehr standsicher ist, ist eine Fällung zur Wahrung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Eine Fällung beider Bäume ist daher unumgänglich. Die Durchführung der Arbeiten soll durch eigenes Personal erfolgen. Eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle ist vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Beide Traubenkirschen sind nicht mehr zu retten. Die Bruchgefahr bzw. das Umstürzen stellen im öffentlichen Raum eine nicht zu verantwortende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Das Schadbild macht es erforderlich, beide Bäume innerhalb von vier Wochen aus dem Bestand zu entnehmen. Deshalb kann mit der Herbeiführung einer Beschlussvorlage nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 02.06.2022 gewartet werden.