Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - notwendige Fällung zweier Bäume auf der Steinbücheler Straße
Vorlage
2022/1451
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der notwendigen Fällung zweier Traubenkirschen an der Steinbücheler Straße zu.

 

Leverkusen, 06.04.2022

 

gezeichnet:

Schönberger                                                                  Pockrand

Bezirksbürgermeister                                                    stv. Bezirksbürgermeister

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Bei turnusgemäßer Baumkontrolle fielen an der Steinbücheler Straße zwei Traubenkirschen (Prunus padus) auf, die eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen.

 

Zum einen ist eine fünfstämmige Kirsche mit der Nummer 525 mit dem Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta) befallen. Der Brandkrustenpilz zählt zu den gefährlichsten holzabbauenden Pilzarten. Er verursacht Moderfäule in Wurzeln und Stammregionen. Durch die Moderfäule im Holz wird die Stand- und Bruchsicherheit extrem gefährdet. Die noch bestehenden Hauptstämmlinge sind an ihrer Anbindung durch V-förmige Vergabelungen (V-Zwiesel) nur noch schlecht miteinander verbunden. Da der erste Stämmling bereits herausgebrochen ist und auf einem in der Nähe befindlichen Zaun liegt, ist von einer erheblichen Verkehrsgefährdung auszugehen.

 

Zum anderen wurde die zweistämmige Kirsche mit der Nummer 517 durch einen Sturm „angeschoben“. Ein angeschobener Baum stellt eine große Gefahr dar. Durch den enormen Winddruck hat sich der Baum geneigt und der Wurzelteller hat sich vom Erdreich gelöst. Schon ein leichter Windstoß könnte ihn zu Fall bringen. Leider kann dieser Baum nicht gerettet werden, auch wenn er auf den ersten Blick vital wirkt. Da er nicht mehr standsicher ist, ist eine Fällung zur Wahrung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.

 

Eine Fällung beider Bäume ist daher unumgänglich. Die Durchführung der Arbeiten soll durch eigenes Personal erfolgen. Eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle ist vorgesehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Beide Traubenkirschen sind nicht mehr zu retten. Die Bruchgefahr bzw. das Umstürzen stellen im öffentlichen Raum eine nicht zu verantwortende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Das Schadbild macht es erforderlich, beide Bäume innerhalb von vier Wochen aus dem Bestand zu entnehmen. Deshalb kann mit der Herbeiführung einer Beschlussvorlage nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 02.06.2022 gewartet werden.