Beschlussentwurf:
1. Im zweiten Halbjahr 2022 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschuss KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 58.115 €.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Fördermitteln für das 2. Halbjahr von insgesamt 101.712,66 nach Abzug der unter Beschlusspunkt 1 vorgesehenen Projektförderungen in Höhe von 58.115 € Restmittel in Höhe von 43.597 € (gerundet) verbleiben, die gemäß Empfehlung der Jury für den Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zur Verfügung gestellt werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am 12. April 2022 befand die Jury über 44 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Anwesend waren Engelbert Schmitz (neu, Abteilungsleiter für kulturelle Angelegenheiten, Kreisarchiv und Obere Denkmalbehörde Rhein-Erft-Kreis), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der Freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der Freien Kulturszene in Leverkusen).
Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 25.06.2020 erstellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Kulturelle Veranstaltungen im
Stadtgebiet, Sachkonto: Wirtschaftsplan der KSL 2022
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
p.a.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch noch abzustimmende Details war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertig zu stellen. Da eine Beschlussfassung noch im kommenden Turnus gewünscht ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.