Betreff
Leistungserweiterungen im Liniennetz der wupsi GmbH zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 – Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1505
Aktenzeichen
me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt den nachfolgend aufgeführten Leistungserweiterungen im Liniennetz der wupsi GmbH zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu:

 

1.    Die Linie 206 (Mathildenhof – Quettingen – Opladen – Langenfeld) wird vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreistag des Kreises Mettmann und der Zustimmung der Stadt Langenfeld an Samstagen zwischen ca. 9:00 und 21:00 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt ausgeweitet. An Sonn- und Feiertagen wird die Bedienung zwischen ca. 10:00 und 20:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet.

 

2.    Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises wird die Linie SB24 (Lev.-Mitte, Bf. – Opladen – Burscheid – Wermelskirchen) montags bis sonntags unter Inanspruchnahme von Fördermitteln für regionale Schnellbuslinien durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland um eine zusätzliche Fahrt pro Stunde und Richtung verdichtet, die als Expressbus – unter einer separaten Linienbezeichnung – auf dem Linienweg zwischen Leverkusen und Wermelskirchen beschleunigt verkehrt und jeweils nur die zentralen Haltestellen bedient.

 

3.    Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Köln erteilt der Rat der Stadt Leverkusen für den in seiner Zuständigkeit liegenden Teil der Verkehrsleistung seine Zustimmung, die Linie 250 (Solingen – Leichlingen – Opladen – Lev.-Mitte, Bf. – Köln, Hbf.) zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Köln, Hbf. im Zeitkorridor montags bis samstags von Betriebsbeginn bis ca. 21:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt zu verdichten. Der konkrete Zeitraum, innerhalb dessen der Takt auf dem genannten Linienabschnitt zu einem halbstündlichen Angebot verdichtet wird, ist abhängig von der endgültigen Ratsentscheidung in der Stadt Köln, in deren Zuständigkeit der Großteil der von der Taktverdichtung betroffenen Verkehrsleistung verläuft (s. Begründung). Des Weiteren wird die Linie 250 aufgrund der Einbeziehung in das Leverkusener Schnellbusnetz künftig unter der Bezeichnung SB25 verkehren.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage zu I. über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. über die bestehende Übergangsbetrauung an die wupsi GmbH zu vergeben.

 

III. Der für die Leistungserweiterungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 auf den Linien 206, SB24 und SB25 (250) erforderlichen Mittelbereitstellung ab dem Jahr 2023 in Höhe von bis zu 225.000 EUR wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Molitor                                                                    Lünenbach

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 sind im Sinne der angestrebten Mobilitätswende weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Liniennetz der wupsi GmbH vorgesehen. Die nachstehend genannten Leistungserweiterungen werden im Wege der Nachbestellung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. über die bestehende Übergangsbetrauung der wupsi GmbH umgesetzt. Die hierfür ab dem Haushaltsjahr 2023 erforderlichen zusätzlichen Mittel werden durch den zuständigen Fachbereich Mobilität und Klimaschutz für den Haushalt angemeldet.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

Taktverdichtung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf der Linie 206 (Mathildenhof – Quettingen – Opladen – Langenfeld)

In Abstimmung mit dem Kreis Mettmann soll die Linie 206 entsprechend der Taktung der S6 samstags im Zeitraum von ca. 9:00 bis 21:00 Uhr statt wie bisher alle 30 Minuten künftig im 20-Minuten-Takt verkehren. An Sonn- und Feiertagen ist statt des bisherigen stündlichen Angebots ein 30-Minuten-Takt zwischen ca. 10:00 und 20:00 Uhr geplant. Mit dieser Maßnahme kann neben der besseren Anbindung an Langenfeld auch die Verbindung zwischen Steinbüchel, Quettingen und Opladen am Wochenende deutlich verbessert werden. Die jährlichen Mehrkosten auf dem Gebiet der Stadt Leverkusen belaufen sich unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrgelderlöse auf ca. 60.000 EUR. Der Kreis Mettmann wird seinerseits eine dementsprechende Beschlussvorlage einbringen.

 

Einrichtung einer Expressbusverbindung auf der Linie SB24 (Lev.-Mitte, Bf. – Opladen – Burscheid – Wermelskirchen)

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde eine Schnellbusverbindung auf der Achse Wipperfürth – Hückeswagen – Wermelskirchen – Burscheid – Opladen – Lev.-Mitte, Bf. (vgl. Vorlage Nr. 2020/0272) untersucht und zwischen den beteiligten Aufgabenträgern Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Stadt Leverkusen abgestimmt. Diese Machbarkeitsstudie hat bezogen auf die Gesamtrelation grundsätzlich Potenzial für einen an Werktagen halbstündlich bzw. an Sonn- und Feiertagen stündlich verkehrenden „Bergischen Schnellbus“ aufgezeigt. In der letzten Zweckverbandsversammlung des Nahverkehrs Rheinland (NVR) wurde auf Antrag des bei diesem Projekt federführenden Rheinisch-Bergischen Kreises die Förderung dieser Schnellbusverbindung für die Dauer von fünf Jahren ab Dezember 2022 beschlossen.

 

Nachdem allerdings zwischenzeitlich der Oberbergische Kreis erklärt hatte, das Schnellbus-Projekt einstweilen nicht weiterverfolgen zu können, haben sodann die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam abgestimmt, wie vor diesem Hintergrund auf der verbleibenden Relation Wermelskirchen – Burscheid – Leverkusen unter Inanspruchnahme der beschlossenen Förderkulisse durch den NVR und bei Einbeziehung der vorhandenen Linie SB24 das Schnellbusangebot auf dieser Achse bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann. Seit dem letzten Fahrplanwechsel verkehrt bereits die aus der Linie 239/240 hervorgegangene Linie SB24 montags bis samstags tagsüber im 20-Minuten-Takt, ab ca. 21:00 Uhr sowie ganztägig sonn- und feiertags im 60-Minuten-Takt durchgehend zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Wermelskirchen, Busbf.

 

Im Ergebnis haben sich die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis darauf verständigt, neben der weiterhin montags bis samstags tagsüber im 20-Minuten-Takt bzw. abends sowie sonn- und feiertags im 60-Minuten-Takt verkehrenden Linie SB24 zusätzlich zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Wermelskirchen, Busbf. an allen Wochentagen ganztägig bis ca. Mitternacht stündlich einen Expressbus mit wenigen Zwischenhalten (s. nachfolgend) einzusetzen. Der Abschnitt Burscheid-Hilgen – Wermelskirchen wird dabei montags bis samstags tagsüber zweimal pro Stunde von der Linie SB24 und einmal pro Stunde durch den Expressbus bedient. An Sonn- und Feiertagen werden die Linien SB24 und der Expressbus jeweils stündlich zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Wermelskirchen verkehren.

 

Folgende Haltestellen werden von dem Expressbus bedient:

-       Lev.-Mitte, Bf.,

-       Opladen, Busbf.,

-       Berg. Neukirchen, Wuppertalstraße,

-       Pattscheid, Muhrgasse,

-       Burscheid, Hauptstraße,

-       Hilgen, Raiffeisenplatz,

-       Wermelskirchen, Busbf.

 

Der stündlich verkehrende Expressbus wird am Bahnhof Opladen aus Wermelskirchen und Burscheid kommend optimale Anschlüsse zur RB48 Richtung Köln und Wuppertal und umgekehrt bieten. Aufgrund des differierenden Taktes zwischen der montags bis samstags im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie SB24 und der etwa halbstündlich verkehrenden Regionalbahn 48 besteht derzeit einmal pro Stunde ein verhältnismäßig langer Übergang von ca. 15 Minuten. Mit dem stündlichen Expressbus wird diese „Anschlusslücke“ geschlossen, sodass die Anschlüsse am Bahnhof Opladen auf dieser Relation somit verbessert werden und gleichzeitig eine schnellere Verbindung zwischen Leverkusen und Wermelskirchen angeboten werden kann.

 

Gemäß der Richtlinie des NVR für die Förderung regionaler Schnellbuslinien ist montags bis samstags maximal ein 30-Minuten-Takt sowie an Sonn- und Feiertagen ein 60-Minuten-Takt förderfähig. Die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich jedoch darauf verständigt, zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 ein stündliches zusätzliches Expressbusangebot zwischen Leverkusen und Wermelskirchen einzurichten, da es im Falle eines halbstündlichen Angebots auf Teilabschnitten aufgrund der Ausrichtung an die Bahnanschlüsse in Opladen und Leverkusen-Mitte zu nahezu zeitgleichen Fahrlagen mit der Linie SB24 gekommen wäre. Vorgesehen ist aber eine Evaluation der Fahrgastresonanz des Expressbusangebots, um bei hoher Nachfrage oder einem möglichen Beitritt des Oberbergischen Kreises zu einem späteren Zeitpunkt das Angebot erforderlichenfalls weiter auszubauen.

 

Für den NVR ist vor allem die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit ein wesentliches zu erfüllendes Förderkriterium. Diese Voraussetzung ist durch den geplanten Expressbus gegeben, sodass das Angebot ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 für die Dauer von fünf Jahren mit 0,75 EUR je Kilometer bzw. ca. 260.000 EUR insgesamt (davon ca. 110.000 EUR anteilig Stadt Leverkusen) pro Jahr gefördert werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Förderung sowie zusätzlich zu erzielender Fahrgeldeinnahmen entstehen für die Stadt Leverkusen für die dargestellte Maßnahme auf der Linie SB24 Mehrkosten in Höhe von ca. 135.000 EUR pro Jahr. Der Aufgabenträger Rheinisch-Bergischer Kreis wird seinerseits eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.

 

Taktverdichtung auf der Linie 250 (Solingen – Leichlingen – Opladen – Lev.-Mitte, Bf. – Köln-Mülheim – Köln-Deutz – Köln, Hbf.); Umbenennung in Linie SB25

Bereits zum vergangenen Fahrplanwechsel wurde die Linie 250 zwischen Leichlingen und Lev.-Mitte, Bf. montags bis samstags auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Köln, Hbf. verkehrt die Linie 250 bislang weiterhin im 60-Minuten-Takt. Die Stadt Leverkusen ist daher an die Stadt Köln mit dem Wunsch herangetreten, den Halbstundentakt durchgehend bis Köln, Hbf. fortzuführen. Nach erfolgter Abstimmung hat sich die Fachverwaltung der Stadt Köln dahingehend festgelegt, die Linie 250 auf Kölner Stadtgebiet montags bis freitags im Zeitraum zwischen ca. 06:00 und 09:00 Uhr sowie von ca. 13:00 bis 20:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt zu verdichten, zu den übrigen Zeiten ist weiterhin ein stündliches Angebot vorgesehen. Auf dieser Basis wird die Stadt Köln für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Verkehrsleistungen eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.

 

Die endgültige Ausgestaltung des genauen Zeitkorridors der Taktverdichtung richtet sich nach der finalen Entscheidung durch den Rat der Stadt Köln, da auf dem dortigen Stadtgebiet der größte Teil der von der vorgesehenen Taktverdichtung betroffenen Verkehrsleistung zwischen Leverkusen-Mitte und Köln, Hbf. verläuft. Analog dazu ist auch durch den Rat der Stadt Leverkusen hinsichtlich der geplanten Taktverdichtung für den auf hiesigem Stadtgebiet betroffenen Teil der Verkehrsleistung von Lev.-Mitte, Bf. bis zur Stadtgrenze im Bereich des Chemparks ein dementsprechender Beschluss zu treffen. Insofern besteht eine Abhängigkeit von der Ratsentscheidung in der Stadt Köln, weshalb der Beschlusspunkt zu I.3 bei der Taktverdichtung auf Leverkusener Gebiet eine Obergrenze auf den Zeitraum montags bis samstags bis ca. 21:00 Uhr vorgibt, die konkrete Ausgestaltung sich aber aus dem Ratsbeschluss in der Stadt Köln ergibt. Für die Taktverdichtung montags bis freitags von ca. 06:00 bis 09:00 Uhr sowie zwischen ca. 13:00 und 20:00 Uhr gemäß der Beschlussvorlage in der Stadt Köln entstehen unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrgelderlöse auf dem Gebiet der Stadt Leverkusen Kosten in Höhe von ca. 20.000 EUR jährlich, im Falle einer weitergehenden Taktverdichtung bis maximal montags bis samstags durchgehend bis ca. 21:00 Uhr Kosten bis zu 30.000 EUR.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, die Linie 250 künftig unter der Bezeichnung SB25 zu führen, da das Angebot in das Leverkusener Schnellbusnetz integriert ist und außerdem sowohl auf dem Gebiet der Stadt Leverkusen als auch in der Stadt Köln nicht alle Haltestellen angefahren werden. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Linie künftig als SB25 zu bezeichnen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat diesem Vorgehen ebenfalls zugestimmt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1214 (ÖPNV FB 31) Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahme ab Haushaltsjahr 2023: 225.000 € (die zusätzlichen Mittel werden für den Haushalt 2023 angemeldet)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja (durch d. federführenden Rhein.-Berg. Kreis)

Name Förderprogramm: Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:  225.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12      

 

Die o. g. jährlichen Aufwendungen i. H. v. 225.000 € stellen trotz der beantragten Förderung die Netto-Belastung in den künftigen Haushalten der Stadt Leverkusen dar und führen daher zu einer weiteren fiskalischen Belastung.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Abstimmung zu den anstehenden Fahrplanänderungen ab Dezember 2022 musste mit mehreren Aufgabenträgern (Kreis Mettmann, Rheinisch-Bergischer Kreis, Stadt Köln) und der wupsi GmbH abgestimmt werden. Diese Abstimmungen konnten erst kurzfristig abgeschlossen werden. Eine Beschlussfassung ist noch in diesem Turnus erforderlich, um der wupsi GmbH ein ausreichendes Zeitfenster für die erforderlichen planerischen und organisatorischen Vorbereitungen zu gewähren. Eine Beschlussfassung erst im Herbst dieses Jahres wäre hierfür nicht ausreichend und stünde einer Maßnahmenumsetzung zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember entgegen.