- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) und der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)
Beschlussentwurf:
I. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) die Weisung,
- Herrn Hans-Peter Zimmermann mit Ablauf des 31.12.2022 als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH abzuberufen
und
- Herrn Dr. André Schumann ab dem 01.01.2023 für die Dauer von zunächst 5 Jahren zum kaufmännischen Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH zu bestellen.
II. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) die Weisung,
- Herrn Hans-Peter Zimmermann mit Ablauf des 31.12.2022 als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen Service GmbH abzuberufen
und
- Herrn Dr. André Schumann ab dem 01.01.2023 für die Dauer von zunächst 5 Jahren zum Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen Service GmbH zu bestellen.
III. Nach Beschlussfassung zu I. und II. erteilt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Aufsichtsräten der Klinikum Leverkusen gGmbH und der Klinikum Leverkusen Service GmbH die Weisung, mit Herrn Dr. André Schumann einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Anstellungsvertrag
von Herrn Hans-Peter Zimmermann als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen
gGmbH endet mit Ablauf des 31.12.2022.
Unter Einbeziehung der
Personalberatungsagentur Rochus Mummert Healthcare Consulting GmbH wurde das
Wiederbesetzungsverfahren für die Stelle der kaufmännischen Geschäftsführung
eingeleitet.
In der gemeinsamen
Sitzung der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen des Klinikums und
der KLS am 16.05.2022 haben sich fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber vorgestellt.
Im Anschluss daran empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, die Position der (kaufmännischen) Geschäftsführung mit Herrn Dr. André Schumann zu besetzen. Sein Lebenslauf liegt als nicht öffentliche Anlage 1 bei.
Nach § 14 Ziffer 2
Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrages des Klinikums beschließt die
Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der
Geschäftsführung. Gleiches gilt gemäß § 11 Abs. 1 Buchstabe i) des
Gesellschaftsvertrages der KLS.
Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R
90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995).
Der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegt gem. § 11 Ziffer 2 c) des Gesellschaftsvertrages des Klinikums dem Aufsichtsrat. Bei der KLS obliegt dies gem. § 17 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KLS dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.
Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden. Die grundsätzlichen Anstellungsbedingungen ergeben sich aus der nicht öffentlichen Anlage 2.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |