Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) und der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)
Vorlage
2022/1517
Aktenzeichen
020-01-06-15-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) die Weisung,

 

  1. Herrn Hans-Peter Zimmermann mit Ablauf des 31.12.2022 als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH abzuberufen

 

und

 

  1. Herrn Dr. André Schumann ab dem 01.01.2023 für die Dauer von zunächst 5 Jahren zum kaufmännischen Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH zu bestellen.

 

II. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) die Weisung,

 

  1. Herrn Hans-Peter Zimmermann mit Ablauf des 31.12.2022 als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen Service GmbH abzuberufen

 

und

 

  1. Herrn Dr. André Schumann ab dem 01.01.2023 für die Dauer von zunächst 5 Jahren zum Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen Service GmbH zu bestellen.

 

 

III. Nach Beschlussfassung zu I. und II. erteilt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

§ 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Aufsichtsräten der Klinikum Leverkusen gGmbH und der Klinikum Leverkusen Service GmbH die Weisung, mit Herrn Dr. André Schumann einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Begründung:

 

Der Anstellungsvertrag von Herrn Hans-Peter Zimmermann als Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH endet mit Ablauf des 31.12.2022.

 

Unter Einbeziehung der Personalberatungsagentur Rochus Mummert Healthcare Consulting GmbH wurde das Wiederbesetzungsverfahren für die Stelle der kaufmännischen Geschäftsführung eingeleitet.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen des Klinikums und der KLS am 16.05.2022 haben sich fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber vorgestellt.

Im Anschluss daran empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, die Position der (kaufmännischen) Geschäftsführung mit Herrn Dr. André Schumann zu besetzen. Sein Lebenslauf liegt als nicht öffentliche Anlage 1 bei.

 

Nach § 14 Ziffer 2 Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrages des Klinikums beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Gleiches gilt gemäß § 11 Abs. 1 Buchstabe i) des Gesellschaftsvertrages der KLS.

 

Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R 90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995).

 

Der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegt gem. § 11 Ziffer 2 c) des Gesellschaftsvertrages des Klinikums dem Aufsichtsrat. Bei der KLS obliegt dies gem. § 17 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KLS dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden. Die grundsätzlichen Anstellungsbedingungen ergeben sich aus der nicht öffentlichen Anlage 2.

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein