Betreff
Jahresabschluss 2021 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Entlastung
Jahresabschluss 2021 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2022/1537
Aktenzeichen
020-01-02-14-wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 9.313.428,16 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 9.000.000 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 313.428,16 € in die Kapitalrücklagen,

 

     (Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL GmbH) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 2.040,82 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

 

Begründung:

 

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (zu Ziffer 1. und 2. des Beschlussentwurfs)

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrages der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie deren Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfer obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 13.05.2022 - und damit vor der Sitzung des Rates - durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL GmbH & Co. KG die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung.


Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Milanie Kreutz

Rh. Stefan Hebbel

Rh. Erhard T. Schoofs

Rh. Gerhard Wölwer

 

 

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
(zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfs)

 

Dem von der Geschäftsführung der EVL GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrages der EVL GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, die Entlastung der Geschäftsführer sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Der Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 5 - 7 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben. Ausfallende oder sinkende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des Sportparks Leverkusen.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein