Jahresabschluss 2021 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 9.313.428,16 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 9.000.000 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 313.428,16 € in die Kapitalrücklagen,
(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL GmbH) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 2.040,82 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG (zu Ziffer 1. und 2. des Beschlussentwurfs)
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrages der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie deren Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfer obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat.
Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 13.05.2022 - und damit vor der Sitzung des Rates - durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL GmbH & Co. KG die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der Lagebericht beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat
der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu
beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist
notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der
Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der EVL
tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Milanie Kreutz
Rh. Stefan Hebbel
Rh. Erhard T. Schoofs
Rh. Gerhard Wölwer
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs-
und Beteiligungsgesellschaft mbH
(zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfs)
Dem von der Geschäftsführung der EVL GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrages der EVL GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, die Entlastung der Geschäftsführer sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Der Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 5 - 7 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im
Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet.
Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark
Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden
Aufgaben. Ausfallende oder sinkende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu
einem erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des Sportparks Leverkusen.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |