- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 4.988.321,49 € und einem Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2021 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS
Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold,
Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss 2022 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2021
wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung
mbH, 40764 Langenfeld, am 09.05.2022 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des
Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung
aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des
Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat
und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Zum Jahresabschluss 2021, der Entlastung von Aufsichtsrat und
Geschäftsführung sowie Bestellung des Abschlussprüfers wird nach
Beschlussfassung der Gremien der WfL per Umlaufbeschluss am 01.06.2022 eine
Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen am 29.08.2022 eingeholt. Die
Beschlüsse stehen somit nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der WfL unter
Weisungsvorbehalt.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und
Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich
folgende Veränderungen:
Finanzkennzahlen zum
31.12.2021
Abschließende Hinweise:
Als Anlagen 1 bis 3
sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung
für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfungsbericht
des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4
allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr
2021 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und
abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren
im Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
BM Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
BM Heike Bunde
Rf. Milanie Kreutz
Rf. Claudia Wiese
Rh. Jörg Berghöfer
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 150701 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Das Geschäftsjahr der WfL 2021 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von
799.795,33 € ab.
Mit der Vorlage Nr. 2020/0099 vom 14.12.2020
hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Verlustabdeckung bei der WfL folgenden
Beschluss gefasst (Ratsbeschluss über WP 2021 der WfL):
„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt,
der WFL für das Geschäftsjahr 2021 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in
Höhe von maximal 850.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen
anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die
Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2021 vom Rat
verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des
Haushaltes 2021 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss
2021 vorliegt.“
Der Zuschuss der WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 22.03.2021, Vorlage Nr. 2021/0400 um 150.000 € von bisher 850.000 € auf neu 1.000.000 € in 2021 festgesetzt. Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses.
Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 1.000.000,00 € wurde im Jahresabschluss 2021 gebildet. Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft keinen Abschlag auf die Verlustabdeckung angefordert.
Somit ergibt sich folgender Betrag:
Jahresfehlbetrag 799.795,33
€,
davon
78,9931 % als Anteil Stadt = anzuweisender Betrag 631.783,12 €.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam)
ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |