- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“, einschließlich Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
2. Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung beträgt vier Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 76/II „Schusterinsel“ ist fehlerhaft und bedarf entsprechender Korrekturen. Unter anderem sind Festsetzungen in Bezug auf die Höhe baulicher Anlagen sowie die im Bebauungsplan angegebene Geländehöhe fehlerhaft. Außerdem wurde im Bebauungsplan eine ungültige Festsetzung zur Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben getroffen.
Der Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ soll die Nutzungsarten der Baugebiete aus dem Ursprungsplan Nr. 76/II Schusterinsel weitestgehend übernehmen. Das Gewerbegebiet, alle Grünflächen, das allgemeine Wohngebiet sowie die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ werden in den gegenständlichen Bebauungsplan übernommen. Lediglich im Bereich der Mischgebiete soll - zumindest für einen Teilbereich - eine Festsetzung von zwei Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel erfolgen.
Zudem sollen Festsetzungen getroffen werden, die eine nachhaltige Entwicklung, Durchgrünung und ökologische Aufwertung des Plangebietes sicherstellen. So sollen Dächer, Tiefgaragen und Fassaden begrünt werden. Nicht überbaute Flächen sollen da, wo möglich, wasserdurchlässig gestaltet und ebenfalls begrünt werden. Zudem sollen Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt bzw. der Bestand gesichert werden. Weiter sollen im neuen Plan auf Dächern auch Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen zulässig sein.
Zur Änderung des Bebauungsplans wurde am 25.01.2021 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (SPB) und der Bezirksvertretung II der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ gefasst. Ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wurde nicht gefasst. Aufgrund mehrerer Baubegehren im Plangebiet, welche den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen, hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Sicherung der Planung am 22.02.2021 eine Veränderungssperre im Sinne des § 14 BauGB für den Geltungsbereich erlassen. Beide Beschlüsse wurden am 05.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre läuft am 05.03.2023 aus und kann bei Bedarf verlängert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0905 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 30000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund noch vorzunehmender inhaltlicher Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger in den Turnus zu geben. Da eine Beschlussfassung im September-Turnus jedoch angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.