Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung
von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb eines gemeinsamen Telenotarztsystems (sog. „Telenotarzt Bergisches Land“)
Vorlage
2022/1576
Aktenzeichen
37-40-22
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Zusammenarbeit zwischen den Städten Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Landkreisen Mettmann und Ennepe-Ruhr zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb eines gemeinsamen Telenotarztsystems „Telenotarzt Bergisches Land“ wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb des gemeinsamen Telenotarztsystems Bergisches Land abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

 

                                                      In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                       Molitor                                               Deppe

 

Begründung:

 

Einführung Telenotarztsystem “Bergisches Land“

Unter der teleärztlichen Versorgung ist im Rettungsdienst die Einbindung eines Telenotarztes (TNA) zu verstehen. Dieser kann auf Anforderung durch die Notfallsanitäter über eine digitale mobile Audio-, Daten- und ggf. Videokommunikation direkt mit einem Rettungswagen in Verbindung treten und die Daten des Patientenmonitors (Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung, EKG usw.) in Echtzeit einsehen. Daraus resultiert eine verbesserte und schnellere Versorgung der Patienten, die Einbindung oder Nachforderung eines Notarztes kann in einem Teil der Einsätze vermieden werden und die Verfügbarkeit der Notärzte wird dadurch optimiert.

 

Die Etablierung einer solchen Einrichtung wurde durch die Absichtserklärung der Verbände der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Telenotarztstandortes ist unter anderem eine Einwohnerzahl von mehr als 1.000.000.

 

Die Städte Wuppertal, Remscheid, Solingen und Leverkusen sowie die Landkreise Mettmann und Ennepe-Ruhr haben in enger interkommunaler Zusammenarbeit einen Antrag auf Genehmigung eines gemeinsamen Telenotarztsystems gestellt. Die Steuerungsgruppe „Telenotarztsystem NRW" hat am 29.11.2021 dem Antrag der oben genannten Gebietskörperschaften zugestimmt und mit Beschluss genehmigt.

 

Der Telenotarztstandort soll zukünftig rollierend in Mettmann und Leverkusen 24 Stunden am Tag an 7 Tagen pro Woche in den Dienst gehen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird dem Rat nun zur Entscheidung vorgelegt.

 

*Zum besseren Lesefluss wurde in diesem Kurzbericht ausschließlich das männliche Geschlecht als Schreibform gewählt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

Die Mittelanmeldungen 2023 ff. enthalten erste Ansätze für die Umsetzung „Telenotarzt“. Die konkreten fiskalischen Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschließend bezifferbar und werden sich erst im Verlauf des nachfolgenden Vergabeverfahrens darstellen lassen. Die Verwaltung strebt an, dies zeitnah nachzuholen. Dies gilt vor allem für den Bereich der Kostenerstattung an die Stadt Leverkusen, wo bisher noch keine Veranschlagung erfolgt ist.

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 371300 – Leitstelle

Sachkonto: 523300 Unterhaltung techn. Anlagen

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 370002650201 – Rettungsdienst

Sachkonto: 541200 Aus-/Fortbildung

Aufwendungen für die Maßnahme: 72.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 37000270012001 Rettungsdienst - Fahrzeuge

Finanzposition/en: 782600 Anschaffungen

Auszahlungen für die Maßnahme: 170.000 € (je 10.000 €/Fahrzeug)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar


 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Es gab noch internen Abstimmungsbedarf zum Vorlageninhalt. Vor diesem Hintergrund war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger einzubringen.

 

Um eine zeitnahe Beschlussfassung im September-Turnus erreichen zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.