von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb eines gemeinsamen Telenotarztsystems (sog. „Telenotarzt Bergisches Land“)
Beschlussentwurf:
1.
Der Zusammenarbeit zwischen den Städten
Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Landkreisen Mettmann
und Ennepe-Ruhr zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb
eines gemeinsamen Telenotarztsystems „Telenotarzt Bergisches Land“ wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb des gemeinsamen Telenotarztsystems Bergisches Land abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Einführung Telenotarztsystem “Bergisches Land“
Unter der teleärztlichen Versorgung ist im Rettungsdienst die Einbindung eines Telenotarztes (TNA) zu verstehen. Dieser kann auf Anforderung durch die Notfallsanitäter über eine digitale mobile Audio-, Daten- und ggf. Videokommunikation direkt mit einem Rettungswagen in Verbindung treten und die Daten des Patientenmonitors (Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung, EKG usw.) in Echtzeit einsehen. Daraus resultiert eine verbesserte und schnellere Versorgung der Patienten, die Einbindung oder Nachforderung eines Notarztes kann in einem Teil der Einsätze vermieden werden und die Verfügbarkeit der Notärzte wird dadurch optimiert.
Die Etablierung einer solchen Einrichtung wurde durch die Absichtserklärung der Verbände der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Telenotarztstandortes ist unter anderem eine Einwohnerzahl von mehr als 1.000.000.
Die Städte Wuppertal, Remscheid, Solingen und Leverkusen sowie die Landkreise Mettmann und Ennepe-Ruhr haben in enger interkommunaler Zusammenarbeit einen Antrag auf Genehmigung eines gemeinsamen Telenotarztsystems gestellt. Die Steuerungsgruppe „Telenotarztsystem NRW" hat am 29.11.2021 dem Antrag der oben genannten Gebietskörperschaften zugestimmt und mit Beschluss genehmigt.
Der Telenotarztstandort soll zukünftig rollierend in
Mettmann und Leverkusen 24 Stunden am Tag an 7 Tagen pro Woche in den Dienst
gehen. Eine entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird dem Rat nun zur Entscheidung vorgelegt.
*Zum besseren Lesefluss wurde in diesem Kurzbericht ausschließlich
das männliche Geschlecht als Schreibform gewählt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Die Mittelanmeldungen 2023 ff. enthalten
erste Ansätze für die Umsetzung „Telenotarzt“. Die konkreten fiskalischen
Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschließend bezifferbar und werden sich
erst im Verlauf des nachfolgenden Vergabeverfahrens darstellen lassen. Die
Verwaltung strebt an, dies zeitnah nachzuholen. Dies gilt vor allem für den
Bereich der Kostenerstattung an die Stadt Leverkusen, wo bisher noch keine
Veranschlagung erfolgt ist.
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 371300 – Leitstelle
Sachkonto: 523300 Unterhaltung techn.
Anlagen
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – ergebniswirksam
Produkt: 370002650201 – Rettungsdienst
Sachkonto: 541200 Aus-/Fortbildung
Aufwendungen für die Maßnahme: 72.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 37000270012001
Rettungsdienst - Fahrzeuge
Finanzposition/en: 782600 Anschaffungen
Auszahlungen für die Maßnahme: 170.000 € (je
10.000 €/Fahrzeug)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es gab noch internen Abstimmungsbedarf zum Vorlageninhalt. Vor diesem Hintergrund war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger einzubringen.
Um eine zeitnahe Beschlussfassung im September-Turnus erreichen zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.