- Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren
Beschlussentwurf:
1.
Gemäß § 12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers LCM
Immobilien GmbH & Co. KG (Anlage 2 der Vorlage) zur (erneuten) Einleitung
des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich Hitdorf-Ost/Wiesenstraße
stattgegeben.
2. Für das in der Gemarkung Rheindorf liegende Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 37/I „Lager- und Logistikhallen Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, vor Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens
innerhalb des Wasserschutzgebietes Leverkusen-Hitdorf auf Grundlage der
erforderlichen und vom Vorhabenträger nachzuweisenden Antrags- und
Planunterlagen (Anlage 5 der Vorlage) zu prüfen. Dies beinhaltet neben dem
förmlichen Antrag insbesondere die vom Vorhabenträger nachprüfbar zu
ermittelnden Gesamtinvestitionskosten der beabsichtigten baulichen Maßnahmen,
den Finanzierungsnachweis sowie den Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Sachstand
In der Sitzung des SPB vom 16.05.2022 wurde in einer Kenntnisnahmevorlage (2022/1489) der Sachstand zur Fortführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß Beschluss des SPB vom 20.01.2020 (Vorlage 2019/3290) für das Projekt „Gewerbefläche Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“ dargestellt.
Am 25.05.2022 wurde in einer Gesprächsrunde, die auf Initiative der Politik erfolgte, dem Investor die Möglichkeit gegeben, seinen Standpunkt zur Fortführung des Verfahrens zu erläutern.
Am 02.06.2022 wurde dem Investor von Seiten der Verwaltung in einem Antwortschreiben mitgeteilt, welche Punkte und Unterlagen von ihm weiterhin zu erbringen sind, um über eine erneute Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu beraten (Anlage 5 der Vorlage).
Am 08.06.2022 erfolgte ein Anschreiben des Investors an die Stadt Leverkusen, um die Wiederaufnahme des am 16.09.2019 von ihm beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu erwirken (Anlage 4 der Vorlage).
Zu Beschlusspunkt 1 bis 3 (Erneuter Antrag des
Vorhabenträgers)
Mit Schreiben vom 16.09.2019 (Anlage 2 der Vorlage) hat
der Investor erneut einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens gestellt bzw. die Fortführung des Planverfahrens
beantragt. Vorgesehen ist weiterhin die Erweiterung der bestehenden
Hallengebäude auf 13.000 m² Grundfläche mit einer Gebäudehöhe von
12,50 m (analog zur bestehenden Bebauung).
Der Planung liegt ein vom Vorhabenträger definiertes
Hochbaukonzept zu Grunde (Anlage 3 der Vorlage), daher soll der Bebauungsplan
als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.
Zu Beschlusspunkt 4 (Wasserrechtliche
Genehmigungsfähigkeit, Gesamtkostenkalkulation, Finanzierungsnachweis,
Verfügbarkeitsnachweis bezüglich der erforderlichen Grundstücke)
Die Gewerbefläche in Hitdorf-Ost befindet sich vollständig im Wasserschutzgebiet (Wasserschutzzone III) sowie im Hochwasserrisikogebiet des Rheins. Das Wasserwerk Hitdorf leistet mit seiner Grundwasserförderung einen entscheidenden Beitrag zur Trinkwasserversorgung Leverkusens sowie zur Sicherstellung der Betriebswasserversorgung für den Chempark. Es gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung Leverkusen-Hitdorf (Anlage 6 der Vorlage).
Die Weiterführung des Planverfahrens zur Erarbeitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann erfolgen, wenn die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Wasserschutzgebietsverordnung nachgewiesen wird. Hierzu sind vom Investor zur Vorprüfung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit die im Anschreiben vom 02.06.2022 (Anlage 5 der Vorlage) angegebenen Unterlagen zur Planung sowie zur Entwässerung zu erstellen.
Auf Grundlage der beabsichtigten Planung sind die Gesamtinvestitionskosten der beabsichtigten baulichen Maßnahme durch den Investor zu ermitteln und ein gemäß § 12 BauGB erforderlicher Finanzierungsnachweis ist durch die Stadt Leverkusen zu bestätigen. Weiterhin ist die vollständige Grundstücksverfügbarkeit für das beantragte Vorhaben durch den Investor nachzuweisen, um den gesetzlichen Anforderungen zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu erfüllen. Zur Beantragung eines Bebauungsplanverfahrens ist ebenfalls das mittlerweile bei der Stadt Leverkusen eingeführte Antragsformular mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Da der Investor eine zeitnahe Befassung seines Anliegens erwartet, ist die Einbringung noch in diesem Turnus erforderlich.