- Unterbringung Geflüchtete am Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a anstelle des Standorts Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der mit Vorlage Nr. 2022/1434 zu Punkt 6 getroffene Beschluss zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, für ca. 80-90 Personen wird aufgehoben.
2. Die für den unter 1. genannten Standort vorgesehene Einrichtung für ca. 80-90 Personen wird am Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a errichtet.
Leverkusen, 07.07.2022
gezeichnet:
Richrath Rh. Sven Tahiri Rh. Stefan Hebbel
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Im Rahmen der
Vorlage Nr. 2022/1434 „Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine“ wurde mit
Beschlusspunkt 6 vom Rat am 04.04.2022 einstimmig bei vier Enthaltungen beschlossen,
am Standort Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, eine zweigeschossige
Containeranlage für ca. 80 - 90 Personen zu errichten. Die Maßnahme sollte in Abstimmung mit der
Katholischen Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin erfolgen.
Im Zuge der weitergehenden Prüfung und Planung musste festgestellt
werden, dass die Realisierung des Standortes nur mit hohen baulichen
Anstrengungen und erheblichen Eingriffen in einen schützenswerten Baum- und
Strauchbestand erfolgen könnte. In Abstimmung mit der verantwortlichen
Kirchengemeinde musste daher von diesem Standort Abstand genommen werden.
Nach interner Prüfung von alternativen Aufstellorten für die Anlage
bietet sich der Parkplatzbereich am aktuellen Standort der
Gemeinschaftsunterkunft Heinrich-Claes-Straße als möglicher Ausweichstandort
an. Die baulichen Vorprüfungen sind abgeschlossen, eine Realisierung an dem
Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a ist ohne größere Zeitverzüge möglich.
Alternative Standorte für die bereits beauftragte Containereinrichtung sind im
Stadtgebiet nicht vorhanden.
Durch die Bündelung der Kapazitäten an einem Standort können die bereits
vorhandenen Angebote vor Ort und damit einhergehende Synergieeffekte im Rahmen
des Betriebs genutzt werden.
Um die Umsetzung und Sicherung des Unterbringungsbedarfs für Geflüchtete
rechtzeitig abbilden zu können, ist eine kurzfristige Beschlussfassung
erforderlich.
Die Anwohnerinnen und Anwohner des Standortes Heinrich-Claes-Straße
werden mittels eines Informationsschreibens informiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Vorlage Nr. 2022/1434 „Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine“ aufgegriffen. Die aktuellen Veränderungen haben keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um die Umsetzung und Sicherung
des Unterbringungsbedarfs für Geflüchtete rechtzeitig abbilden zu können, ist eine kurzfristige
Beschlussfassung erforderlich. Daher ist eine dringliche Entscheidung
unabdingbar.