Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Unterbringung Geflüchtete am Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a anstelle des Standorts Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße
Vorlage
2022/1600
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der mit Vorlage Nr. 2022/1434 zu Punkt 6 getroffene Beschluss zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, für ca. 80-90 Personen wird aufgehoben.

 

2. Die für den unter 1. genannten Standort vorgesehene Einrichtung für ca. 80-90 Personen wird am Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a errichtet.

 

Leverkusen, 07.07.2022

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Sven Tahiri                               Rh. Stefan Hebbel

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Im Rahmen der Vorlage Nr. 2022/1434 „Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine“ wurde mit Beschlusspunkt 6 vom Rat am 04.04.2022 einstimmig bei vier Enthaltungen beschlossen, am Standort Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, eine zweigeschossige Containeranlage für ca. 80 - 90 Personen zu errichten. Die Maßnahme sollte in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin erfolgen.

 

Im Zuge der weitergehenden Prüfung und Planung musste festgestellt werden, dass die Realisierung des Standortes nur mit hohen baulichen Anstrengungen und erheblichen Eingriffen in einen schützenswerten Baum- und Strauchbestand erfolgen könnte. In Abstimmung mit der verantwortlichen Kirchengemeinde musste daher von diesem Standort Abstand genommen werden.

 

Nach interner Prüfung von alternativen Aufstellorten für die Anlage bietet sich der Parkplatzbereich am aktuellen Standort der Gemeinschaftsunterkunft Heinrich-Claes-Straße als möglicher Ausweichstandort an. Die baulichen Vorprüfungen sind abgeschlossen, eine Realisierung an dem Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a ist ohne größere Zeitverzüge möglich. Alternative Standorte für die bereits beauftragte Containereinrichtung sind im Stadtgebiet nicht vorhanden.

 

Durch die Bündelung der Kapazitäten an einem Standort können die bereits vorhandenen Angebote vor Ort und damit einhergehende Synergieeffekte im Rahmen des Betriebs genutzt werden.

 

Um die Umsetzung und Sicherung des Unterbringungsbedarfs für Geflüchtete rechtzeitig abbilden zu können, ist eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner des Standortes Heinrich-Claes-Straße werden mittels eines Informationsschreibens informiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Vorlage Nr. 2022/1434 „Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine“ aufgegriffen. Die aktuellen Veränderungen haben keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um die Umsetzung und Sicherung des Unterbringungsbedarfs für Geflüchtete rechtzeitig abbilden zu können, ist eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich. Daher ist eine dringliche Entscheidung unabdingbar.