Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk III beschließt zur rechtlichen Klarstellung, die Straße
Blankenburg zwischen Weyerweg und Bebauungsende als Gemeinde-/Anliegerstraße
sowie den Stich des Finkenwegs (zu Nr. 13a, 13b) als Gemeinde-/befahrbaren Wohnweg
gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Anlässlich einer
Anfrage eines Ingenieurbüros wurde der Rechtsstatus der Straße Blankenburg
untersucht. Tatsächlich wurde die Straße bereits in der Ortssatzung von 1953
als anbaubare, nicht endgültig hergestellte Straße erwähnt. Dieser Ausbau erfolgte
erst in der Zeit von 1966 bis 1974. So hatte der Rat der Stadt Opladen in
seiner letzten Sitzung am 12.12.1974 die Widmung beschlossen. Aufgrund der
kommunalen Neugliederung mit Einstellung des Veröffentlichungsorgans ist die
Widmung nicht bekannt gegeben worden und daher nicht rechtsgültig.
Zur rechtlichen
Klarstellung soll eine formelle Widmung bis zu dem im Flächennutzungsplan festgelegten
Ende am Bürgerbusch, welches auch dem Ende des damaligen Ausbaues entspricht,
erfolgen.
In gleicher Anfrage
war der 2. Stich des Finkenwegs enthalten, der zu den Häusern 13a und 13b sowie
zur Garage des Gebäudes Blankenburg 26 führt. Dieser Stichweg war Teil des
Erschließungsvertrages zum Finkenweg aus dem Jahr 1967. Tatsächlich fehlte er
jedoch in der 1978 nach Übernahme durchgeführten Widmung. So ist diese Widmung
nachzuholen.
Die Flächen sind im beigefügten Anlageplan dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |