Betreff
Widmung Blankenburg und Wohnweg Finkenweg
Vorlage
2022/1605
Aktenzeichen
660-3313-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur rechtlichen Klarstellung, die Straße Blankenburg zwischen Weyerweg und Bebauungsende als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie den Stich des Finkenwegs (zu Nr. 13a, 13b) als Gemeinde-/befahrbaren Wohnweg gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Anlässlich einer Anfrage eines Ingenieurbüros wurde der Rechtsstatus der Straße Blankenburg untersucht. Tatsächlich wurde die Straße bereits in der Ortssatzung von 1953 als anbaubare, nicht endgültig hergestellte Straße erwähnt. Dieser Ausbau erfolgte erst in der Zeit von 1966 bis 1974. So hatte der Rat der Stadt Opladen in seiner letzten Sitzung am 12.12.1974 die Widmung beschlossen. Aufgrund der kommunalen Neugliederung mit Einstellung des Veröffentlichungsorgans ist die Widmung nicht bekannt gegeben worden und daher nicht rechtsgültig.

 

Zur rechtlichen Klarstellung soll eine formelle Widmung bis zu dem im Flächennutzungsplan festgelegten Ende am Bürgerbusch, welches auch dem Ende des damaligen Ausbaues entspricht, erfolgen.

 

In gleicher Anfrage war der 2. Stich des Finkenwegs enthalten, der zu den Häusern 13a und 13b sowie zur Garage des Gebäudes Blankenburg 26 führt. Dieser Stichweg war Teil des Erschließungsvertrages zum Finkenweg aus dem Jahr 1967. Tatsächlich fehlte er jedoch in der 1978 nach Übernahme durchgeführten Widmung. So ist diese Widmung nachzuholen.

 

Die Flächen sind im beigefügten Anlageplan dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein