Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW die Widmung des Weges bei Nr. 8 und 10 an der Straße Am Kiesberg als Gemeindestraße/befahrbarer Wohnweg und die Widmung des südlichen Weges am Ende der Straße in Richtung des Grünzuges als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße Am Kiesberg wurde in den Jahren 1962 bis 1965 hergestellt und 1980 nachträglich gewidmet. Dabei wurden die fußläufigen Stichwege auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Aber im Gegensatz zu den nördlichen Stichwegen dient der Weg auf dem im Widmungsakt aufgeführten Flurstück 100 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 5) der Erschließung der Wohngrundstücke 8 und 10 sowie der Andienung des anschließenden öffentlichen Grünzuges. Zur Berichtigung ist eine formelle Neuwidmung erforderlich. Aufgrund der fehlenden Nebenanlagen und einer Wendeanlage erfolgt die Einstufung als befahrbarer Wohnweg.
Im gleichen Verfahren soll der Weg, der am Ende der Straße zum öffentlichen Grünzug führt, ebenfalls gewidmet werden. Er entstand erst später und kam 1981 in städtischen Besitz. Er ist auf den Fußgängerverkehr zu beschränken und ist gemäß dem geänderten Straßen- und Wegegesetz als sonstige öffentliche Straße einzustufen.
Die Flächen sind im beiliegenden Anlageplan dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |