Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Ersatzbeschaffung Kinderspielgerät am Hitdorfer Badesee
Vorlage
2022/1615
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erneuerung des Seilklettergeräts auf dem Kinderspielplatz am Hitdorfer Badesee mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 52.000 € zu.

 

Leverkusen, 13.07.2022

 

 

gezeichnet:

Di Padova                                                         Dick

Bezirksbürgermeisterin                                  stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Hitdorfer Badesee wird, insbesondere in den Sommermonaten, stark besucht und die beliebte Kletterpyramide, die im Jahr 2000 von der Firma Kompan beschafft wurde, intensiv bespielt und beansprucht. Hinzu kommen außerdem die üblichen Witterungseinflüsse, die auf das Gerät einwirken. Bei den letzten Kontrollen des Seilklettergeräts durch das städtische Fachpersonal wurde festgestellt, dass dieses nach jetzt 22 Jahren in Gebrauch stark abgenutzt ist. An einem Großteil des Netzes ist die Ummantelung der Seile abgespielt und die darunterliegenden Stahlseile liegen frei.

 

Die sich anbahnende Unfallgefahr und das Verletzungsrisiko der nutzenden Kinder muss dringend abgewendet werden. Daher ist es unumgänglich, das Kletternetz auszutauschen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Pyramide kurzfristig abgesperrt und abgebaut werden, was den Spielwert und die Aufenthaltsqualität der Anlage erheblich mindern würde. Aus der Erfahrung heraus wäre mit zahlreichen Bürgerbeschwerden zu rechnen.

 

Um die Kosten des Austausches zu minimieren, wurde bereits eine Prüfung der Fundamente durchgeführt; diese ergab, dass die Fundamente sowie der Hauptstandpfosten der Pyramide voll funktionstüchtig sind und erhalten bleiben können. Geplant ist, das alte Netz zu entfernen und ein neu angefertigtes Netz einzubauen. Der Austausch benötigt ein Budget von ca. 52.000 € brutto. Im Gegensatz dazu würde eine komplett neue Anlage Kosten i. H. v. von mindestens 75.000 €, zuzüglich Kosten für den Abbau des alten Spielgeräts, verursachen.

 

Da es sich hier um eine Anlage der Firma Kompan handelt, muss auch das Ersatznetz von derselben Firma bezogen und eingebaut werden. Durch die alten Daten kann die Firma ein baugleiches Netz mit passender Höhe und Netzankern etc. herstellen. Bei anderen Herstellern ist z. B. durch verschiedene Anschlüsse der Ersatz auf den vorhandenen Pfosten und Fundamenten nicht möglich, ohne die gesamte Anlage zu tauschen, was zu erheblich höheren Kosten und Zeitaufwand führen würde.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en: 782600

Auszahlungen für die Maßnahme: 52.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Auf der Kontierung FiStelle 67001305012002 - Kinderspielplätze/FiPo 782600 stehen dem FB 67 im Jahr 2022 insgesamt 342.996,22 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

In den letzten Monaten ist aufgrund verschiedener Einflüsse (Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe bei Rohstoffen etc.) eine enorme Kostensteigerung bei der Beschaffung von Materialien zu verzeichnen. Die Kostenvoranschläge von Herstellern und Firmen, die der Fachbereich Stadtgrün einholt, haben zeitlich oft nur eine kurze Gültigkeit. Zudem sind die Lieferfristen der Hersteller derzeit außergewöhnlich lang.

 

Um den Auftrag zeitnah vergeben zu können und die Kosten so gering wie möglich zu halten, wurde durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung - vorbehaltlich der Dringlichkeitsentscheidung - eine Ausnahmegenehmigung zur Direktvergabe des Auftrages an die Firma Kompan erteilt.

 

Aus vorgenannten Gründen und um eine Sperrung der beliebten und den Spielplatz prägenden Kletterpyramide noch in dieser Spielsaison zu verhindern, ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im September unabdingbar.