Betreff
Verkehrsführung auf der Maurinusstraße bei Realisierung des Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen – nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ in Leverkusen
Vorlage
2022/1617
Aktenzeichen
363-cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die vorgeschlagene Verkehrsführung auf der Maurinusstraße bei Realisierung des Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ in Leverkusen (Verkehrsvariante 3) wird beschlossen

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

Begründung:

 

Das Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG beabsichtigt die Erweiterung seiner Produktions- und Lagerkapazitäten in Leverkusen-Quettingen auf der nördlich oberhalb des Firmengeländes gelegenen Freifläche. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen - nördlich der Herderstraße und westlich der Maurinusstraße“ aufgestellt werden. Das Betriebsgelände wird aktuell und auch zukünftig über die Maurinusstraße erschlossen.

 

Um dem mit der Erweiterung der Produktionsstätte erhöhten Schwerlastverkehr (rd. 85 Fahrten/24 h) gerecht zu werden, muss die Verkehrsführung für die LKW-Lieferverkehre der Firma Gierlichs auf der Maurinusstraße verändert werden. Das Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung Runge hatte hierzu in seinem Verkehrsgutachten vom November 2020 drei mögliche Varianten ausgearbeitet, welche wie folgt aussehen:

 

Variante 1:

Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung und freie Routenwahl für die Zulieferinnen und Zulieferer. Aktuell wurde festgestellt, dass rund 80 % der LKW-Verkehre von der Quettinger Straße aus einfahren und nur rund 20 % von der Lützenkirchener Straße kommen. Im Bereich zwischen Quettinger Straße und Herderstraße ist die Maurinusstraße jedoch noch schmaler dimensioniert als im nördlichen Bereich hin zur Lützenkirchener Straße.

 

Variante 2:

Führung der LKW im Einrichtungsverkehr von der Quettinger Straße zum Werksgelände. Die Abfahrt vom Werksgelände führt dann zur Lützenkirchener Straße.

 

Variante 3:

Routenführung ausschließlich von und zur Lützenkirchener Straße zum Werksgelände.

 

Die vorgesehenen Varianten wurden durch die Verwaltung vorab geprüft, mit dem Ergebnis, dass lediglich Variante 3 für die Umsetzung des Bauvorhabens der Firma Gierlichs durchführbar ist. Neben Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind besonders Lärmaspekte zu berücksichtigen, zu welchen die Stadtplaner Pässler, Sundermann und Partner mbB wie folgt Stellung nehmen:

 

„Die an das Plangebiet angrenzende Maurinusstraße, aber vor allem die Lützenkirchener und die Quettinger Straße, sind nach den Ergebnissen der 2018 durchgeführten Lärmkartierung für das Straßennetz in Leverkusen deutlich lärmvorbelastet. Die per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten Auslösewerte für die Aktionsplanung von 70/60 dB(A) tags/nachts werden aber nur im Bereich der Lützenkirchener Straße zwischen Neukronenberger Straße und In Holzhausen also ab Maurinusstraße in Richtung Lützenkirchen und auf der Quettinger Straße zwischen Lützenkirchener Straße und Feldstraße erreicht. Diese Abschnitte sind daher als Lärmbrennpunkte in die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für Leverkusen von 2019 aufgenommen. Als Maßnahme zur Lärmminderung wurde hier in Teilen eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgesetzt. Die Maurinusstraße ist ebenfalls Bestandteil einer Tempo 30 - Zone.


Die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs, nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat die Zunahme des Verkehrslärms insbesondere durch die Geräuschimmissionen des dem Betrieb zuzuordnenden Fahrzeugverkehrs auf der öffentlichen Straße gutachterlich untersucht.


Einerseits wurde gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) die Geräuschimmissionen des dem Betrieb zuzuordnenden Fahrzeugverkehrs auf der öffentlichen Straße beurteilt, andererseits ermittelt, wie sich die bereits vorhandene hohe Verkehrslärmbelastung aufgrund der betriebsbedingten Zusatzbelastung verändert.


Die Untersuchung kommt bezüglich der Beurteilung der Auswirkungen des betriebsbedingten Fahrzeugverkehrs gemäß Nummer 7.4 TA Lärm zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der Erhöhung des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) auch in der betrachteten Maximalsituation für alle Varianten der Verkehrsführung deutlich unterschritten wird und damit weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind.
Die auf den Verkehrsgutachten und Berechnungen zu Abschnitt 7.4 TA Lärm (Variante 3) aufbauende Ermittlung der Immissionspegel im nördlichen Abschnitt der Maurinusstraße ergibt einen Beurteilungspegel von 61 dB(A) tagsüber an den nahegelegenen Fenstern der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung, ohne Berücksichtigung des Verkehrs der Firma Gierlichs. Der betriebsbedingte Verkehr der Firma Gierlichs erhöht diesen Wert um 1,6 dB(A) auf max. 63 dB(A). Ein Vergleich der oben genannten Beurteilungspegel in der Maurinusstraße mit den Orientierungswerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Beiblatt 1, hier: allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) Tag und 45 dB(A) Nacht, ergibt, dass die Maurinusstraße bereits im Ausgangszustand lärmvorbelastet ist.

 

Die im Rahmen der ergänzenden Stellungnahme ermittelten Beurteilungspegel überschreiten die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete schon im Ausgangszustand tagsüber mit maximal 6 dB(A) und mit 8 dB(A) im Falle der Gesamtbetrachtung, also unter Mitberücksichtigung des betriebsbedingten Verkehrsaufkommens. Es wird deutlich, dass die Orientierungswerte unabhängig von dem betriebsbedingten Verkehrsaufkommen aufgrund der Verkehrslärm-Vorbelastung besonders durch die teilweise dicht an der Straße stehende Blockrandbebauung nicht eingehalten werden können. Aber die Werte zeigen auch, dass die vom Bundesverwaltungsgericht angenommenen geringeren Zumutbarkeitsschwellenwerte für Verkehrslärm von 67 dB(A) am Tage auch bei Umsetzung der Maximalvariante deutlich unterschritten werden. Unter Berücksichtigung, dass von den stärkeren Überschreitungen lediglich vier Häuser im nördlichen Straßenabschnitt der Maurinusstraße betroffen sind, die Überschreitungen an den übrigen etwas von der Straße zurückstehenden Gebäuden deutlich geringer ausfallen und das Nachtfahrverbot für LKW in der Maurinusstraße die nächtliche Verkehrslärmbelastung mindert, sind die Überschreitungen der Orientierungswerte insgesamt für einen innerstädtischen Bereich bzw. eine Gemengelage (Orientierungswert für Mischgebiete 60 dB(A) Tag) vertretbar.

 

Um das Nachtfahrverbot einzuhalten, hat die Firma Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG LKW-Stellplätze im Gewerbegebiet Fixheide angemietet. Die betriebsbedingt notwendigen LKW-Fahrten zwischen 22.00 und 6.00 Uhr starten bzw. enden dort.


Bewertung der Verkehrsvarianten:
Bzgl. der Bewertung der Verkehrsvarianten ist aus schalltechnischer Sicht der Variante 3, Führung des gesamten Schwerverkehrs über die Lützenkirchener Straße, eindeutig der Vorzug zu geben. Unter der Maßgabe, dass selbst geringe Immissionspegelerhöhungen auch dann unzumutbar sein können, wenn die Lärmvorbelastung bereits so hoch ist, dass sie sich der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nähert oder diese gar überschreitet, ist die Variante 3 die einzige Variante, bei der die Führung des betriebsbezogenen LKW-Verkehrs auf dem Weg zur Autobahn nicht über einen Lärmbrennpunkt erfolgt und damit die Gefahr einer Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle durch den zusätzlich ausgelösten Verkehr nicht gegeben ist.“

Daher wurde seitens der Verwaltung lediglich noch die Verkehrsvariante 3 betrachtet und mit dieser Vorlage zur Entscheidung gebracht. Diese Verkehrsführung setzt jedoch folgende Maßnahmen voraus, welche zwingend umzusetzen sind (siehe Anlage 1 der Vorlage):

 

Die Maurinusstraße weist nördlich des Werksgeländes heute durch halb auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge zu beiden Straßenseiten eine Straßenbreite von rd. 5 m auf. Der Bereich nördlich der Werkszufahrt der Firma Gierlichs wird entlang des Werksgeländes dergestalt umgestaltet, dass die westlich halb auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge in den Bereich des heutigen Gehweges verlegt werden. Der Gehweg selber wird über das Betriebsgelände der Firma Gierlichs geführt und hierzu der Zaun versetzt. Zudem müssen drei im beigefügten Plan vorhandene Parkflächen am östlichen Gehweg entfernt werden, um eine Straßenbreite von 6.10 - 7.00 m herzustellen und so einen Wartebereich für sich begegnende LKW zu schaffen.

 

Eine durchgehende Begegnung LKW-LKW wird erst ab einer Straßenbreite von 6.35 m möglich, welche im Bereich der nördlichen Maurinusstraße nur zu realisieren wäre, würden sämtliche Parkflächen entfernt (insgesamt ca. 23 Parkflächen). Dies ist jedoch aufgrund des hohen Parkdrucks in diesem Bereich derzeit nicht zu befürworten. Es soll daher zunächst versucht werden, mögliche LKW-Begegnungsverkehre auf Sicht fahren zu lassen. Hierzu wird mit der Wegnahme der Parkfläche hinter der Bergstraße der o. g. Wartebereich geschaffen. Eine Begegnung LKW-PKW ist möglich. Zudem müssen zwei Parkflächen vor dem Haus Maurinusstraße 3 entfallen, um auch hier einen möglichen Begegnungsfall zu regeln bzw. den von Gierlichs kommenden LKW eine Abfahrt zu ermöglichen.

 

Sollte sich zeigen, dass es nach Erweiterung des Wellpappenwerkes zu massiven Verkehrsproblemen kommt, müssten weitere Parkflächen entfernt werden, um die Begegnung zweier LKW zu ermöglichen bzw. einfacher zu gestalten, z. B., wenn zum Ausweichen über den Gehweg gefahren wird etc.

 

Um die Verkehrsführung zu realisieren, muss zudem die Beschilderung verändert werden:

 

An der Quettinger Straße wird ein Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 t errichtet. Sämtliche Andienungsverkehre über 7,5 t können somit die Maurinusstraße nur noch über die Lützenkirchener Straße erreichen. Dies erscheint unschädlich, da sämtliche Geschäfte in diesem Bereich mit Fahrzeugen unter 7,5 t beliefert werden. Lediglich das Cent Haus in der Maurinusstraße 43 erhält in unregelmäßigen Abständen Lieferungen mit 40 t LKW, laut Inhaber erfolgt dies jedoch lediglich sporadisch alle paar Wochen. Zudem ist an der Ausfahrt des Wellpappenwerks (Bergstraße) ein Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung links“ aufzustellen, sodass eine Fahrt nach rechts in Richtung Quettinger Straße untersagt ist.

 

Das nächtliche LKW-Durchfahrtverbot an der Einmündung Lützenkirchener Straße in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr bleibt bestehen, der Zusatz „Ausgenommen Fa. Gierlichs“ wird entfernt. Da aus Richtung Quettinger Straße dann ein permanentes Durchfahrtverbot für LKW entsteht, kann die nur nachts gültige Beschilderung dort ausgetauscht werden. Die Verkehrsführung sollte nach Umsetzung mindestens ein halbes Jahr beobachtet werden.

 

Die Maßnahmen zur Beschilderung und Verkehrsführung sind notwendig, um die Rechtssicherheit des Bebauungsplans 256/II zu gewährleisten, da in einem Bebauungsplan selbst keine verkehrsordnenden Maßnahmen festgesetzt werden können. Die Maßnahmen bilden damit eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens, zu dessen Zweck der Bebauungsplan aufgestellt wird.

 

Der Beschluss über diese Maßnahmen muss zwingend vor dem Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen, weil auf diese Maßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan abgezielt werden wird. Der Beschluss über diese Vorlage wird der Fassung des Bebauungsplans, der erneut öffentlich ausgelegt werden muss, als Anlage beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Kosten für die erforderliche Beschilderung rd. 800 €.

Die Kosten für die Umgestaltung des Straßenraumes sind durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) nicht bezifferbar und müssen bei Umsetzung durch die Bauausführung kalkuliert werden.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein