Betreff
Errichtung von Kindertagesstätten
- Sachstandsbericht und weitere Realisierung
- Standort Hardenbergstraße - kombinierter Planungs- und Baubeschluss
- Standort Kita Weichselstraße
Vorlage
2022/1618
Aktenzeichen
hy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Sachstand zum weiteren Vorgehen in Sachen Kitaplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung und Realisierung der Standorte (siehe Anlage 1 der Vorlage - Standortliste). Bei der Umsetzung der Standorte orientiert sich die Größe der Einrichtung an der maximalen Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, für den Standort Hardenbergstraße einen kombinierten Planungs- und Baubeschluss zu erstellen.

 

4.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hebt ihren Beschluss vom 14.06.2021 zum Antrag Nr. 2021/0812 bezüglich der Errichtung einer neuen Kita an der Weichselstraße auf. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt stattdessen die Errichtung von zwei Großtagespflegestellen für Kinder U3.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Adomat                                  Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 die Erhöhung der Versorgungsquote im U3-Bereich von 42 % auf 60 % ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 beschlossen (siehe Anträge Nrn. 2018/2564, 2018/2590 und 2018/2549). Im Bereich der über 3-jährigen Kinder war zu diesem Zeitpunkt bereits eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % berücksichtigt.

 

Die Projektgruppe (PG) Kita-Standorte hat ihre Arbeit im Mai 2020 durch das Dezernat IV, Dezernat für Schulen, Kultur, Jugend und Sport, aufgenommen. Im März 2022 hat das Dezernat V, Dezernat für Planen und Bauen, die Projektleitung zum Thema Kita übernommen. In diesem Zusammenhang wurde die Projektorganisation neu aufgestellt:

 

 

 

 

Die Situation hinsichtlich der fehlenden Kita-Plätzen ist nach wie vor sehr angespannt. Dies zeigt die jährliche Erhebung zur Anzahl der Betreuungsplätze.

 

Für das jeweils am 01. August beginnende Kindergartenjahr beginnt die jährlich durchgeführte Erhebung der Betreuungsplätze im Herbst des Vorjahres. Die Ergebnisse werden dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss Anfang des jeweiligen Jahres vorgestellt, zuletzt mit Vorlage Nr. 2021/1210 am 20.01.2022. Aktuell gibt es in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen Fehlbedarf von ca. 1.100 Plätzen, davon ca. 873 im U3-Bereich und ca. 227 Plätzen im Ü3-Bereich, die Tendenz ist steigend.

 


Begründung zur Beschlusspunkt 1 - Sachstand

 

Bisherige Prüfungen im Rahmen der PG Kita

Im Rahmen der Arbeit der Projektgruppe Kita wurde eine Vielzahl von Standorten hinsichtlich der Realisierung geprüft. Dabei wurden auch die mögliche Größe der Kita und das Baurecht betrachtet. Die Umsetzung der Projekte ist breit aufgestellt. Sie erfolgt in Teilen durch die Stadt selbst, durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) und durch externe Investoren. Eine Auflistung der Standorte ist als Anlage 1 zur Vorlage beigefügt. In der Standortliste sind nur die neu zu errichtenden Kita-Plätze enthalten.

 

Bei den Angaben zur Anzahl der Gruppen und der voraussichtlichen Anzahl der Kinder handelt es sich zunächst um die angenommene maximale Größe. Diese kann sich zum einen durch die tiefergehenden Prüfungen im Rahmen des Projektes noch im Nachhinein verringern. Zum anderen richtet sich die Angebotsstruktur in einer Kindertageseinrichtung nach der jährlich zu aktualisierenden Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung und ergibt sich aus den gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) möglichen Gruppenformen I, II und III. Das Raumprogramm, entsprechend den Empfehlungen des Landschaftsverbands Rheinland (Landesjugendamt), ist so konzipiert, dass für jede Kita grundsätzlich jederzeit alle drei genannten Gruppenformen in die jährliche Bedarfsplanung aufgenommen werden können.

 

Weiteres Vorgehen:

 

1.    Umsetzungen durch die WGL:

 

In Gesprächen des Baudezernates (Dezernat V, Planen und Bauen) mit der Geschäftsführung der WGL konnte erreicht werden, dass die WGL die Stadt bei der Umsetzung von Kita-Standorten unterstützt. Es wurden dabei folgende Standorte abgestimmt:

 

Bodestraße

Der Rückbau des sich auf dem Grundstück befindlichen Altgebäudes ist von der Gebäudewirtschaft bereits beauftragt und wird bis Ende 2022 erfolgen. Die WGL übernimmt dann den Neubau einer bis zu sechsgruppigen Kita mit Belegung von insgesamt 120 Kindern, abhängig von den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens.

 

nbso - südl. Henkelmännchen Platz

Der Bebauungsplan Nr. 253/II für eine achtgruppige Kita befindet sich im Aufstellungsverfahren. Die öffentliche Auslegung ist für Herbst 2022 vorgesehen, sodass voraussichtlich im Sommer 2023 mit Baurecht zu rechnen ist.

 

Gutenbergstraße

Der Bebauungsplan Nr. 113/73 - 2. Änderung für eine sechsgruppige Kita befindet sich im Aufstellungsverfahren. Im nächsten Schritt kann voraussichtlich im Frühjahr 2023 die öffentliche Auslegung erfolgen, so dass mit Baurecht voraussichtlich Anfang 2024 zu rechnen ist.

 

Bohofsweg

Der Bebauungsplan Nr. 251/III für eine geplante achtgruppige Kita befindet sich im Aufstellungsverfahren. Nach Fertigstellung des notwendig gewordenen Umweltberichts kann im nächsten Schritt voraussichtlich Anfang 2023 die öffentliche Auslegung erfolgen. Mit Baurecht ist in 2024 zu rechnen.

 

Der Aufsichtsrat der WGL hat der Unterstützung bei diesen Projekten bereits am 08.06.2022 zugestimmt. Die vertraglichen Modalitäten zwischen der Stadt und der WGL werden derzeit abgestimmt. Die Zustimmung der Politik wird mit der Vorlage Nr. 2022/1666 eingeholt.

 

2.    Umsetzung durch Investoren

 

Geschwister-Scholl-Straße:

Auf dem Grundstück ist der Bau einer achtgruppigen Kindertageseinrichtung geplant. Hier können bis zu 120 Betreuungsplätze geschaffen werden. Investor ist SPC Schneider Projekt Consult.

 

Eifelstraße/Von-Ketteler-Straße

Die Paeschke GmbH plant auf dem Grundstück den Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung, wodurch ca. 60 Kinder betreut werden können.

 

Weinhäuser Straße

In Hitdorf (südlich Kleingartenverein) gibt es Pläne zur Realisierung einer sechsgruppigen Einrichtung. Investor ist die Paeschke GmbH.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan V39/I „Manfort - IPL- Kita“
(ehemals Johannes-Kepler-Straße)

Auf dem Grundstück ist eine Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen geplant. Hier können bis zu 110 Betreuungsplätze entstehen. Investor ist die Colonia Kids GmbH & Co. KG.

 

3.    Umsetzung durch die Stadt

 

Aufgrund der aktuell noch laufenden Beseitigung von Flutschäden an städtischen Gebäuden, der Erstellung von Einrichtungen für Flüchtlinge sowie Aufgaben im Rahmen der Energieeinsparmaßnahmen und dem weiterhin bestehenden Personalmangel sind derzeit die Kapazitäten bei der Gebäudewirtschaft noch eingeschränkt. Insofern kann aktuell nur eine Neubaumaßnahme eigenständig umgesetzt werden.

 


Hardenbergstraße

Auf dem freien Grundstücksbereich im rückwärtigen Teil des Schulgrundstückes ist der Neubau einer sechsgruppigen Kita in zweigeschossiger Bauweise umsetzbar. Aufgrund der engen Verzahnungen in Bezug auf die gemeinsame Erschließung und Nutzung mit der Schule ist hier nur eine Realisierung durch die Gebäudewirtschaft sinnvoll. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, erste Vorüberlegungen sind getroffen und ein Vorentwurf liegt vor.

 

Bei Umsetzung aller unter Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Standorte könnten maximal 1.090 neue Kita-Plätze errichtet werden. Die Verortung der Potenzialflächen im Stadtgebiet ist in der Anlage 2 der Vorlage dargestellt.

 

Begründung zu Beschlusspunkt 2 – Größe der Kitas

Bereits vor einigen Jahren wurde seitens der Verwaltung der jeweilige Flächenbedarf einschl. Außenspielfläche für eine vier-, sechs- und achtgruppige Kita, ausgehend von einer zweigeschossigen Bauweise, ermittelt. Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz, sowohl bei der Baukalkulation als auch für den späteren Betrieb (Betriebskosten), ist die maximale Anzahl an Gruppen in einer Kita (achtgruppig) zu favorisieren. Dies wurde in der Vergangenheit sowohl von Investoren als auch von potenziellen Trägern bestätigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte sich deshalb die Größe der Kita an der Größe des Grundstücks bei maximaler Ausnutzung der Grundstücksfläche orientieren.

 

Begründung zu Beschlusspunkt 3 – kombinierter Planungs- und Baubeschluss für den Standort Hardenbergstraße

Aufgrund des massiven Fehlbedarfs zur Errichtung von Kita-Plätzen ist der Verwaltung daran gelegen, die Errichtung weiterer Kita-Bauten zeitlich zu forcieren. Nach den bisherigen Abstimmungen von Politik und Verwaltung sollen bei Bauvorhaben getrennte Beschlüsse für Planung und Bau in die Politik eingebracht werden. Dies führt im Ergebnis zu einer Verlängerung des Planungs- und Bauprozesses von 4-6 Monaten.

 

Für die Standort Hardenbergstraße liegt das Planungsrecht bereits vor, sodass mit der Planung und dem anschließenden Bau umgehend gestartet werden könnte. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb zielführend, diese Zeit so kurz wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wird ein kombinierter Planungs- und Baubeschluss vorgeschlagen, um damit die Errichtung neuer Kita-Plätze zu beschleunigen.

 

Begründung zu Beschlusspunkt 4 – Weichselstraße

In ihrer Sitzung am 14.06.2021 fasste die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I unter Vorlage Nr. 2021/0812 einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Auf dem Grundstück der ehemaligen Kita Weichselstraße wird eine neue Kita errichtet.“

 

Aus der Sicht des Fachbereichs Kinder und Jugend (FB 51) ist eine weitere Tageseinrichtung für Kinder im Stadtteil Rheindorf nicht erforderlich. Der Fachbereich schlägt vor, hier zwei Großtagespflegestellen für Kinder U3 entstehen zu lassen, die als Vertretungsgruppen für die Kindertagespflege dienen sollen. Der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird daher mit Beschlusspunkt 3 dieser Vorlage folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hebt ihren Beschluss vom 14.06.2021 zum Antrag Nr. 2021/0812 bezüglich der Errichtung einer neuen Kita an der Weichselstraße auf. Stattdessen beschließt sie aus den in der Begründung der Vorlage dargestellten Gründen die Errichtung von zwei Großtagespflegestellen.

 

Fazit:

In der Zusammenstellung der aktuell priorisierten Standorte ist ersichtlich, dass bei Realisierung aller aufgeführten Standorte die Anzahl der derzeit erforderlichen Kitaplätze nahezu erreicht werden kann. Um den diesbezüglichen Notstand zu beheben, ist es aus Sicht der Verwaltung daher erforderlich, alle vorgeschlagenen Projekte umzusetzen, um den aktuellen Fehlbedarf zu decken.

 

Unabhängig davon befinden sich aktuell im Stadtgebiet Kitas, die in einem sehr schlechten Zustand sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Containerbauten aus den 60er und 70er Jahren, bei denen nicht auszuschließen ist, dass der Betrieb nicht weiter aufrechterhalten werden kann und sich hieraus weitere Defizite an Plätzen entwickeln. Dies betrifft nach derzeitigem Stand die Kita Kreuzbroicher Straße, die zwei Kitas am Theodor-Heuss Ring, die Kitas Am Telegraf, an der Scharnhorststraße, an der Sandstraße und am Markusweg. Damit ist es dringend geboten, sukzessive auch die weiteren Flächen aus der Standortliste (s. Anlage 1 der Vorlage) umzusetzen.

 

Diese Sachstandvorlage ist der Auftakt zu einer regemäßigen Berichterstattung der Verwaltung zum Bau von neuen Kita-Plätzen. Ziel ist, die Politik einmal jährlich durch eine Vorlage über den Stand zu informieren. Wie auch bei dieser Vorlage bietet die Verwaltung vorab einen Informationstermin an, um interessierten Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik den aktuellen Stand in Sachen Kita im direkten Austausch zu erläutern.

 

Unabhängig davon werden im weiteren Verlauf die Vorlagen zur Schaffung des Planungs- und Baurechts in die entsprechenden Gremien eingebracht.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein