Betreff
Erneuerung der Rad- und Gehwege entlang der Odenthaler Straße im Bereich von Bergischer Landstraße bis Kandinskystraße
Vorlage
2022/1627
Aktenzeichen
bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Planung gemäß der Variante 1 der Anlage zu dieser Vorlage.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation Odenthaler Straße:

Die Odenthaler Straße ist eine wichtige regionale Ost-West-Achse. Sie stellt die Anbindung an die Nachbarstadt Bergisch-Gladbach dar. Auf lokaler Ebene dient die Odenthaler Straße unter anderem als fußläufige Anbindung in das Schlebuscher Zentrum, als Schulweg zur Gezelin-Schule, als Freizeit- und Pendelradverbindung (Dhünnradweg) sowie als wichtige Bus-/Schnellbusachse. Die Rad- und Gehwege weisen zum jetzigen Zeitpunkt starke Beschädigungen auf, sodass eine Erneuerung notwendig ist. 

 

Online-Bürgerwerkstatt:

Im Frühjahr 2021 wurden die Anwohnenden und Eigentümer*innen der Odenthaler Straße mittels eines Flyers über die geplante Umgestaltung der Odenthaler Straße sowie über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Online-Bürgerwerkstatt informiert. An der am 18.03.2021 durchgeführten Online-Bürgerwerkstatt zur Umgestaltung der Odenthaler Straße haben sich von ca. 270 angeschriebenen Haushalten 15 Interessenten beteiligt und dabei ihre Wünsche, Ziele und Anregungen zum Ausdruck gebracht.

 

Folgende Aspekte und Wünsche wurden vermehrt genannt:

 

·         Sichere Fuß- und Radverkehrsführung, aktuell Konflikte mit ruhendem Verkehr (Dooring-Unfälle, d. h. Unfälle, die durch das Öffnen von Autotüren mit anderen Verkehrsteilnehmenden entstehen) und zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden;

·         keine Busspur: Straßenraum für andere Verbesserungen nutzen;

·         Vermeidung von Seitenwechseln wird bevorzugt;

·         Baumentfall für eine gute Lösung durchaus akzeptabel (aber nur mit Ersatz);

·         ggf. Querungshilfen auf Straßenmitte.

 

Im Rahmen der durchgeführten Kleingruppenarbeit wurden verschiedene Varianten erarbeitet, sodass nach Abschluss der jeweiligen Kleingruppenarbeit folgende zwei Vorzugsvarianten erarbeitet wurden:

 

·       Sanierung im Bestand (Variante 1);

·       Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Straßenseite (Variante 2).

 

Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt wurden der Politik im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.05.2021 vorgestellt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Bürgerwerkstatt sowie der im Anschluss daran durchgeführten Abstimmungsgespräche mit den Interessenvertretenden, wie u. a. dem Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Leverkusen e. V., ProVelo - Bergisch Gladbach und der wupsi GmbH, wurden für die Odenthaler Straße schließlich die nachfolgenden zwei Ausbauvarianten erarbeitet.

 

Ausbauvarianten (siehe Anlage 1):

 

Variante 1 - Sanierung im Bestand

Eine Sanierung im Bestand ermöglicht die Beibehaltung des heutigen Baumbestandes sowie der jeweiligen vorhandenen Querschnittsaufteilung für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Auf beiden Seiten würden die 1,5 m breiten Radwege und 2 m breiten Fußwege erneuert werden. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist aufgrund des Bus- und Lkw-Verkehrs nicht möglich. Die aktuellen Konflikte zwischen den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den genannten Dooring-Unfällen mit dem ruhenden Verkehr bleiben erhalten. Die Einrichtung einer Querungshilfe ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Querschnittes sowie der Vielzahl an Zufahrten nicht möglich.

 

Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Sanierung des Rad- und Gehwegs auf ca. 600.000 €.

 

Variante 2 – Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Straßenseite

Die Einrichtung eines 2,70 m breiten baulichen Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Straßenseite ermöglicht eine direkte Fortführung des Zweirichtungsradwegs sowohl in Richtung Bergisch-Gladbach als auch in Richtung Wiesdorf. Ein Wechsel der Straßenseite im betroffenen Abschnitt ist nicht mehr notwendig, da der Radverkehr auf der nördlichen Seite in beiden Fahrtrichtungen geführt wird. Um einen Zweirichtungsradweg zu realisieren, ist allerdings eine neue Aufteilung des Straßenquerschnittes notwendig. Der heutige Baumbestand würde entfallen und durch eine Neupflanzung um 2,00 m versetzt ersetzt. Dies ermöglicht den Erhalt eines 2,00 m breiten Parkstreifens. Die Gehwege weisen auf jeder Seite eine Breite von 2,00 m bzw. 2,30 m auf.

 

Durch die bewusste Trennung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden können die Konflikte zwischen diesen deutlich reduziert werden. Auch die heutigen Dooring-Unfälle reduzieren sich deutlich, da neben dem Parkstreifen kein Radverkehr mehr vorgesehen ist. Die Einrichtung einer Querungshilfe ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Querschnittes sowie der Vielzahl an Zufahrten auch in dieser Variante nicht möglich. Das Parkangebot bleibt annährend unverändert. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist aufgrund des Bus- und Lkw-Verkehrs nicht möglich.

 

Für die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs belaufen sich die Kosten gemäß der vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 1.200.000 €. Diese Variante wird sowohl vom ADFC als auch ProVelo Bergisch-Gladbach bevorzugt.

 

Bürgerbeteiligung:

Vom 13.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 wurden den Eigentümern*innen sowie den Anwohnenden der Odenthaler Straße die zwei erarbeiteten Ausbauvarianten im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgestellt. Insgesamt haben sich von den ca. 270 angeschriebenen Haushalten 53 Haushalte zurückgemeldet und ihre Vorzugsvariante benannt: 

 

·         Variante 1: 43 Zustimmungen,

·         Variante 2:   9 Zustimmungen,

·         keine Angabe: 1.

 

Als Begründung der Vorzugsvariante 1 wurde vermehrt der Erhalt des Baumbestandes, die nicht notwendige Querung des Straßenraumes für direkte Anwohnende sowie die geringeren Baukosten genannt. Bei der Begründung zur Wahl der Variante 2 wurde vor allem die Durchgängigkeit des Radverkehrs in Richtung Bergisch-Gladbach genannt.

 

Zusammenfassung:

Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse der Online-Bürgerwerkstatt, der Abstimmungstermine mit dem ADFC, ProVelo Bergisch Gladbach und der wupsi GmbH sowie der Bürgerbeteiligung spiegelt sich wider, dass auf städtischer Betrachtungsebene eine durchgängige Radwegeführung mittels eines Zweirichtungsradwegs bevorzugt wird. Dieser dient der überörtlichen Erschließung von Leverkusen bzw. Schlebusch und vermeidet einen zusätzlichen Straßenwechsel für den durchgehenden Radverkehr. Für die Anwohnenden hingegen ist ein Erhalt des Baumbestands sowie die Beibehaltung des heutigen Zustandes ausschlaggebend. Eine Straßenquerung, um den geplanten Zweirichtungsradweg nutzen zu können, ist aus ihrer Sicht nicht gewünscht. Die Möglichkeit des beidseitigen Radfahrens soll weiterhin ermöglicht werden. 

 

Die Verwaltung schlägt auf Basis der Rückmeldungen der Anwohnenden vor, die Ausbauplanung gemäß Variante 1 zu erarbeiten. 

 

Kosten/Anliegerbeiträge:

Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Sanierung des Rad- und Gehwegs auf ca. 600.000 € (Variante 1). Für die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs belaufen sich die Kosten gemäß der vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 1.200.000 € (Variante 2). Diese Maßnahme ist für die Grundstücks- und Teileigentümer*innen der erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt auf der Grundlage nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen.

 

Nach aktueller Beschlusslage der Landesregierung NRW werden die Straßenbaubeiträge zu 100 % vom Land übernommen.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist die Umsetzung ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Für den Ausbau der Rad- und Gehwege wird zudem eine Bezuschussung über den Fördertopf Nahmobilität geprüft.

 

Gesamtkonzept Schlebusch Post:

Im Zuge der Erarbeitung der Vorlage zur Umgestaltung der Odenthaler Straße wurde seitens des Rates der Stadt Leverkusen mit Beschluss vom 16.12.2019 die Verwaltung beauftragt, das Projekt großräumiger zu betrachten und ein Gesamtkonzept Schlebusch Post, welches auch den Knotenpunkt Bergische Landstraße/Herbert-Wehner-Straße und die Odenthaler Straße beinhaltet, zu erarbeiten (Vorlage Nr. 2019/3285).

 

Der angrenzende Knotenpunkt Odenthaler Straße/Bergische Landstraße/Herbert-Wehner-Straße ist von zentraler Bedeutung und bereits heute ein verkehrlich hochbelasteter Knotenpunkt. Die Leistungsfähigkeit ist im heutigen Bestand eingeschränkt. Es fanden erste Planungen für einen möglichen Umbau statt. Neben der Optimierung der Lichtsignalanlage durch u. a. Veränderung der Fahrspuren oder auch der vorhandenen Dreiecksinseln wurde beispielsweise auch der Umbau als Kreisverkehr geprüft. Im Rahmen der Umgestaltung des Knotenpunktes steht dabei auch die Optimierung für den Busverkehr im Vordergrund. 

 

Aufgrund der komplexen Thematik zur Umgestaltung des Knotenpunktes Odenthaler Straße/Bergische Landstraße wird die Umgestaltung des Straßenquerschnittes im Bereich der Odenthaler Straße getrennt von der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs betrachtet. Die vorgesehenen Querschnitte zur Odenthaler Straße (Varianten 1 und 2) ermöglichen jedoch weiterhin alle oben genannten Varianten des Kreuzungsumbaus. Bereits vorliegende Ergebnisse zu möglichen Querschnittsvarianten und zur Umgestaltung des Knotenpunktes Odenthaler Straße/Bergische Landstraße wurden am 08.11.2021 den baupolitischen Sprecher*innen präsentiert. Weitere Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021060 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.200.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 20.000 € bei Variante 1, 40.000 € bei Variante 2

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 14.000 € bzw. 28.000 €

Produkt: 1205 Sachkonto 437100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein