Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung)
Vorlage
2022/1630
Aktenzeichen
361-64-10 sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage der Vorlage dargestellte Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung).

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung

Richrath                                     Molitor

Begründung:

 

Die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) ist am 18.05.1998 erlassen worden. Bedingt durch zwischenzeitliche Veränderungen besteht die Notwendigkeit, eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) zu erlassen. Der Wechsel der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung in den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) hat stattgefunden, dies wurde im neuen Text berücksichtigt. Ebenso die Anpassung von der „Deutschen Mark“ (DM) auf den „Euro“. Darüber hinaus wurde der Bußgeldrahmen auf die Höhe bis zu 5.000 Euro angepasst.

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen verkündet und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Beschlussfassung noch im aktuellen Turnus (September) empfohlen wird, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.