Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, unter Bezugnahme auf den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Anhangs sowie des Lageberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 102 GO NRW zu erteilen. Er empfiehlt dem Rat die nachfolgenden Beschlüsse der Ziffern 2 und 3 zu fassen.
2. Der Rat stellt durch Beschluss nach § 96 GO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und beschließt gleichzeitig, den Überschuss in Höhe von 15.619.521,08 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
3. Der Rat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 96 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Die Beschlussfassung zu Ziffer 1 durch den Rechnungsprüfungsausschuss basiert auf der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
gezeichnet: Rechnungsprüfung und Beratung
In Vertretung gezeichnet:
Adomat Krämer
Stadtdirektor
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Die Beschlussfassung über die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses zum 31.12.2021 (Ziffer 2) trifft der Rat nach Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
gezeichnet: gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
Stadtdirektor (in Vertretung
(in Vertretung des des Stadtkämmerers)
Oberbürgermeisters)
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt. Er bedient sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese hat den Jahresabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Lagebericht wurde von ihr darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt gibt. Dies betrifft auch die Frage, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht erstellt und den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes erteilt. Zu Einzelheiten des Prüfungsablaufs und -ergebnisses wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Prüfbericht der Rechnungsprüfung zugrunde. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollständig zu übernehmen und diese zum eigenen Schlussbericht und Bestätigungsvermerk zu erklären.
Über das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk ist der Rat zu unterrichten. Dieser hat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
festzustellen; zugleich ist über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu
entscheiden. Da sich aus der Jahresabschlussprüfung keine Gründe ergeben, die
gegen eine vorbehaltslose Entlastung sprechen, empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.
Der Rat entscheidet zudem über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon:
Nina Kramer/FB 14/Tel. 406 – 1415
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW (einschließlich der vorherigen Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung nach § 102 Abs. 1 GO NRW) und die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 nach § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat der Stadt sind gesetzliche Pflichtaufgaben.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht erforderlich.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 fest. Es wird vorgeschlagen, den Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen (s. Ziffer 2 des Beschlussentwurfs „Ausgleichsrücklage“). Dies verbessert damit das Eigenkapital der Stadt Leverkusen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: