Betreff
Wiederwahl des Beigeordneten für das Dezernat IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport
Vorlage
2022/1649
Aktenzeichen
111.1-hm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Marc Adomat wird ab 01.03.2023 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport wiedergewählt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die Wahlzeit von Herrn Stadtdirektor Adomat als Beigeordneter für das Dezernat IV – Schulen, Jugend, Kultur und Sport endet mit Ablauf des 28.02.2023. Entsprechend der Vorschrift des § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Beigeordnete vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Orientiert an § 71 Abs. 2 GO NRW wird im Rahmen der Wiederwahl von Herrn Adomat von einer Ausschreibung dieser Stelle als Beigeordneter abgesehen.

 

Beigeordnete sind nach § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Herr Adomat hat sich bereits dahingehend erklärt, dass er das Amt im Falle seiner Wiederwahl annehmen wird.