Betreff
Rad-/Fußweganbindung Karl-Krekeler-Straße
Vorlage
2022/1653
Aktenzeichen
fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung einer Treppenanlage mit Schieberampe zwischen Willy-Brandt-Ring und Karl-Krekeler-Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Mit Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 01.02.2021 (Antrag Nr. 2021/0317) sollte die Verwaltung die Möglichkeit einer Herstellung eines Fuß-/Radweges vom Willy-Brandt-Ring zur Heinrich-Heine-Straße mittels einer Rampe einschl. Beleuchtung prüfen und mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Grundstücke im Bereich der Karl-Krekeler-Straße entsprechend Kontakt aufnehmen. Zurzeit wird ein Trampelpfad in Höhe der Lichtsignalanlage an der Aral-Tankstelle u. a. von Schülerinnen und Schülern als Verbindung zum Lise-Meitner-Gymnasium genutzt. Der Trampelpfad führt vom Willy-Brandt-Ring auf die Rasenfläche einer Wohnungsbaugesellschaft.

 

Planung:

Die derzeitige Lage des o. g. Trampelpfades ist aufgrund der vorhandenen Baumstandorte für eine ausreichend breite Treppen-/Rampenanlage ungeeignet. Auch vonseiten der Wohnungsbaugesellschaft wurde dieser Standort nicht befürwortet, da dieser direkt auf Terrasse von Hausnr. 18 auf der Karl-Krekeler-Straße führt.

 

In mehreren Ortsterminen und Abstimmungsgesprächen wurde mit der Wohnungsbaugesellschaft etwa 12 m weiter westlich des vorhandenen Trampelpfades ein geeigneter Standort gefunden. Die Wohnungsbaugesellschaft sprach sich grundsätzlich für einen Rad-/Fußweg aus unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsreduzierung bei den Radfahrern, um die Sicherheit der Anwohnenden und zu Fuß Gehenden zu gewährleisten.

 

Vor diesem Hintergrund soll eine 3 m breite Treppenanlage mit Schieberampe und beidseitigem Geländer hergestellt werden (siehe Anlagen). Die Radfahrer wären somit gezwungen, das Tempo zu verringern und zur Überwindung der ca. 1,75 m hohen Böschung abzusteigen. Gleichzeitig wäre die Rampe für die Benutzung mit Kinderwagen und Rollatoren geeignet.

 

Um ein Umfahren der neuen Treppenanlage zu verhindern, wird ein Geländer vorgesehen; im weiteren Verlauf wird ein Befahren der Böschung durch den dichten Bewuchs verhindert. Zur Beleuchtung wird der momentan abgeschaltete Mast in direkter Nähe aktiviert. Ein weiterer Anschluss der Treppenanlage durch einen Privatweg wurde seitens des Eigentümers zugesichert. Der derzeitige Trampelpfad soll durch ein Geländer am Willy-Brandt-Ring geschlossen werden.

 

Kosten:

Gemäß einer groben Kostenschätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 30.000 €. Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung könnte die Maßnahme voraussichtlich in 2023/2024 umgesetzt werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66001205022004 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 30.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 1.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein