Betreff
Radweg-Trassenpflege im Stadtgebiet Leverkusen
Vorlage
2022/1657
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der geplanten Maßnahme zur Ausweitung der Radweg-Trassenpflege im Leverkusener Stadtgebiet mit jährlichen Kosten i. H. v. voraussichtlich 200.000 € unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses und der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung zu.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                      Molitor                          Lünenbach                  Deppe

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 20.06.2022 zum Bürgerantrag vom 10.03.2022, Nr. 2022/1428 „Personaleinstellung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes für die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen“, wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Konzeption für die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes weitere Mitarbeitende einzustellen, die mit Elektrolastenfahrrädern ausgestattet werden.

 

Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) betreibt bereits seit einigen Jahren sehr erfolgreich eine Kooperation mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL), im Rahmen derer Langzeitarbeitslose mit Elektrolastenrädern ausgestattet werden und für Sauberkeit auf Radwegen im Stadtgebiet sorgen. Ursprünglich als Modellprojekt gestartet, wurde das Konzept aufgrund des großen Nutzens und der positiven öffentlichen Resonanz dauerhaft zur Pflege der Leverkusener Radwegtrassen als Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Arbeit suchende Menschen etabliert.

 

Diese gelungene Zusammenarbeit soll nun ausgeweitet werden. Bei der JSL wird eine neue Kolonne eingerichtet, die aus vier Helferinnen bzw. Helfern und einer anleitenden Person bestehen wird; Personaleinstellungen bei der Stadt Leverkusen erfolgen nicht. Im Auftrag der Stadt Leverkusen werden dann auf ausgewählten Radtrassen, in deren direktem Umfeld und auf Wanderwegen mobil mithilfe von Elektrolastenfahrrädern weiter Pflege- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Hierbei handelt es sich um

 

-       Reinigung der Strecken, Entsorgung von Unrat und Scherben in Handarbeit,

-       Rückschnitt von in die Wege hängenden Ästen, Rückschnitt von Einwuchs,

-       Aufsammeln und fachgerechte Entsorgung von wildem Müll entlang der Wege,

-       Kontrolle der Beschilderungen auf Beschädigungen und Verschmutzungen.

 

Bei komplexeren Aufgabenstellungen erfolgt zur Problembehebung eine Dokumentation und Weitergabe an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) und/oder den Fachbereich Stadtgrün (FB 67).

 

Die einzusetzenden Elektrolastenfahrräder und Werkzeuge werden geräuscharm per Akku betrieben. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt montags bis freitags (ausgenommen sind Feiertage).

 

Personalkosten fallen gemäß dem Angebot der JSL wie folgt an:

 

Helfende:                              4 Personen x 12 Monate x 2.500,00 € = 120.000,00 €

Fachanleitung:                     1 Person     x 12 Monate x 5.000,00 € =   60.000,00 €

                                                                                                                        180.000,00 €.

 

Für Werkzeug und Materialkosten (E-Heckenschere, Handwerkzeug, Müllsäcke etc., Wartungskosten der E-Lastenfahrräder) werden jährlich 6.250,00 € veranschlagt. Zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer ergibt sich somit eine Bruttosumme von jährlich 199.287,50 € (aufgerundet 200.000 €). Die Erhöhung der Haushaltsmittel zur Kostendeckung hat der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) angemeldet.

 

Die Umsetzung soll ab 2023 erfolgen. In den Bereichen, in denen bisher die Pflegearbeiten durchgeführt werden, zeigt sich ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild der Stadt durch eine saubere Umwelt. Dies soll fortgeführt und ausgeweitet werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 200.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: 200.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

Die Maßnahme wird Bestandteil der Haushaltsaufstellung 2023 ff. und somit der letztendlichen Umsetzbarkeit innerhalb eines auskömmlichen Haushaltsplans und unterliegt somit der finalen Beschlussfassung des Rates zum Haushalts 2023.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein