Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der geplanten Maßnahme zur Ausweitung der Radweg-Trassenpflege im Leverkusener Stadtgebiet mit jährlichen Kosten i. H. v. voraussichtlich 200.000 € unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses und der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Deppe
Begründung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 20.06.2022 zum Bürgerantrag vom 10.03.2022, Nr. 2022/1428 „Personaleinstellung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes für die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen“, wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Konzeption für die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes weitere Mitarbeitende einzustellen, die mit Elektrolastenfahrrädern ausgestattet werden.
Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) betreibt bereits seit einigen Jahren sehr erfolgreich eine Kooperation mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL), im Rahmen derer Langzeitarbeitslose mit Elektrolastenrädern ausgestattet werden und für Sauberkeit auf Radwegen im Stadtgebiet sorgen. Ursprünglich als Modellprojekt gestartet, wurde das Konzept aufgrund des großen Nutzens und der positiven öffentlichen Resonanz dauerhaft zur Pflege der Leverkusener Radwegtrassen als Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Arbeit suchende Menschen etabliert.
Diese gelungene Zusammenarbeit soll nun ausgeweitet werden. Bei der JSL wird eine neue Kolonne eingerichtet, die aus vier Helferinnen bzw. Helfern und einer anleitenden Person bestehen wird; Personaleinstellungen bei der Stadt Leverkusen erfolgen nicht. Im Auftrag der Stadt Leverkusen werden dann auf ausgewählten Radtrassen, in deren direktem Umfeld und auf Wanderwegen mobil mithilfe von Elektrolastenfahrrädern weiter Pflege- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Hierbei handelt es sich um
- Reinigung der Strecken, Entsorgung von Unrat und Scherben in Handarbeit,
- Rückschnitt von in die Wege hängenden Ästen, Rückschnitt von Einwuchs,
- Aufsammeln und fachgerechte Entsorgung von wildem Müll entlang der Wege,
- Kontrolle der Beschilderungen auf Beschädigungen und Verschmutzungen.
Bei komplexeren Aufgabenstellungen erfolgt zur
Problembehebung eine Dokumentation und Weitergabe an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
(TBL) und/oder den Fachbereich Stadtgrün (FB 67).
Die einzusetzenden
Elektrolastenfahrräder und Werkzeuge werden geräuscharm per Akku betrieben. Die
Durchführung der Arbeiten erfolgt montags bis freitags (ausgenommen sind Feiertage).
Personalkosten
fallen gemäß dem Angebot der JSL wie folgt an:
Helfende: 4 Personen x 12
Monate x 2.500,00 € = 120.000,00 €
Fachanleitung: 1 Person x 12 Monate x 5.000,00 € = 60.000,00 €
180.000,00 €.
Für Werkzeug und Materialkosten (E-Heckenschere, Handwerkzeug, Müllsäcke etc., Wartungskosten der E-Lastenfahrräder) werden jährlich 6.250,00 € veranschlagt. Zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer ergibt sich somit eine Bruttosumme von jährlich 199.287,50 € (aufgerundet 200.000 €). Die Erhöhung der Haushaltsmittel zur Kostendeckung hat der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) angemeldet.
Die Umsetzung soll ab 2023 erfolgen. In den Bereichen, in denen bisher die Pflegearbeiten durchgeführt werden, zeigt sich ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild der Stadt durch eine saubere Umwelt. Dies soll fortgeführt und ausgeweitet werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305 Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 200.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand: 200.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Maßnahme wird Bestandteil der
Haushaltsaufstellung 2023 ff. und somit der letztendlichen Umsetzbarkeit
innerhalb eines auskömmlichen Haushaltsplans und unterliegt somit der finalen
Beschlussfassung des Rates zum Haushalts 2023.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |