Betreff
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) und
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr
Vorlage
2022/1662
Aktenzeichen
370-20-05-kra-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) ab dem 01.10.2022 wird beschlossen.

 

2.    Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr ab dem 01.10.2022 wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                                        Molitor                                   Deppe

 

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung)

 

Aufgrund von gestiegenen Kosten im Bereich Personal und Einsatzmittel sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Die Tarifmerkmale wurden den aktuellen Einsatz- und Alarmierungsstandards angepasst.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr

 

Durch die Änderung der rechtlichen Grundlage von FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) zu BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) ist eine rechtliche Überarbeitung der bisherigen Satzung notwendig.

 

Zudem sind durch gestiegene Kosten im Bereich Personal und Einsatzmittel die Gebühren neu zu kalkulieren. Um ein größeres Aufgabenspektrum des Vorbeugenden Brandschutzes abrechnen zu können, wurden die Tarifmerkmale erweitert.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2022

 Erträge:

Produkt:       Sachkonto

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      


 

 

 ggf. Hinweis von FB 37:

            Den größten Teil der abrechenbaren Einsätze stellen die Einsätze nach §2 II Nr. 7 & 8 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leitungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) dar. Bislang wurden diese Einsätze über eine Pauschale in Höhe von 250,50 € abgegolten. Im Rahmen der neuen Satzung erfolgt eine gestaffelte Abrechnung entsprechend der Alarm- und Ausrückordnung (AAO) in einem Rahmen von 1.119,00 € - 2.178,00 €. Ohne die Einnahmen konkret prognostizieren zu können, ist damit dennoch erkennbar, dass von einer deutlichen Steigerung der Einnahmesituation auszugehen ist.

Die Vereinnahmung der Erträge ist wie folgt geplant:

Erträge aus Feuerwehrsatzung
SK 432100, IA 370002650103

Erträge aus Brandverhütungsschausatzung
-  Brandsicherheitswachen
   SK 432100, IA 370002650106
-  Durchführung von Brandschauen
   SK 431100, IA 370002650203
-  Abnahme Funktionskontrollen Brandmeldeanlagen
   SK 442700, IA 370002650204

 

      

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Es gab noch internen Abstimmungsbedarf zum Vorlageninhalt. Vor diesem Hintergrund war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger einzubringen. Um eine zeitnahe Beschlussfassung im September-Turnus erreichen zu können, wird die Vorlage über den Nachtrag aufgenommen.