Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr
Beschlussentwurf:
1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) ab dem 01.10.2022 wird beschlossen.
2. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr ab dem 01.10.2022 wird beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung)
Aufgrund von gestiegenen Kosten im Bereich Personal und Einsatzmittel sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Die Tarifmerkmale wurden den aktuellen Einsatz- und Alarmierungsstandards angepasst.
Zu Beschlusspunkt 2:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau) und Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr
Durch die Änderung der rechtlichen Grundlage von FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) zu BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) ist eine rechtliche Überarbeitung der bisherigen Satzung notwendig.
Zudem sind durch gestiegene Kosten im Bereich Personal und Einsatzmittel die Gebühren neu zu kalkulieren. Um ein größeres Aufgabenspektrum des Vorbeugenden Brandschutzes abrechnen zu können, wurden die Tarifmerkmale erweitert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2022
Erträge:
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis von FB 37:
Den größten Teil der
abrechenbaren Einsätze stellen die Einsätze nach §2 II Nr. 7 & 8 der
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leitungen der
Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) dar. Bislang wurden diese
Einsätze über eine Pauschale in Höhe von 250,50 € abgegolten. Im Rahmen der
neuen Satzung erfolgt eine gestaffelte Abrechnung entsprechend der Alarm- und
Ausrückordnung (AAO) in einem Rahmen von 1.119,00 € - 2.178,00 €. Ohne die
Einnahmen konkret prognostizieren zu können, ist damit dennoch erkennbar, dass
von einer deutlichen Steigerung der Einnahmesituation auszugehen ist.
Die Vereinnahmung der Erträge ist wie folgt geplant:
Erträge aus Feuerwehrsatzung
SK 432100, IA 370002650103
Erträge aus Brandverhütungsschausatzung
- Brandsicherheitswachen
SK 432100, IA 370002650106
- Durchführung von Brandschauen
SK 431100, IA 370002650203
- Abnahme Funktionskontrollen
Brandmeldeanlagen
SK 442700, IA 370002650204
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es gab noch internen Abstimmungsbedarf zum Vorlageninhalt. Vor diesem Hintergrund war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger einzubringen. Um eine zeitnahe Beschlussfassung im September-Turnus erreichen zu können, wird die Vorlage über den Nachtrag aufgenommen.