Betreff
Verstetigung Schulsozialarbeit
- Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit in vier Familiengrundschulzentren sowie anderen Schulformen in Leverkusen
Vorlage
2022/1668
Aktenzeichen
gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die aktuelle Verteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit. Die Stellen werden als Planstellen in den Stellenplan 2023 aufgenommen. Sollten von Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel bewilligt werden, werden diese als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                                     Molitor                                      Adomat

Begründung:

 

Begründung zu Beschlusspunkt 1 – Kenntnisnahme der aktuellen Verteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) informiert die politischen Vertreterinnen und Vertreter regelmäßig über die Verteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen, um Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus befinden sich von einigen Schulen aktuell gemeldete Bedarfe noch in der Umsetzung.

 

Begründung zu Beschlusspunkt 2 – dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit mit dem Stellenplan 2023

Vor dem Hintergrund des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ erhielt die Stadt Leverkusen für die Jahre 2021 sowie 2022 Fördermittel in Höhe von insgesamt 679.414,24 €. Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) hat diese Mittel für die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen auf Leverkusener Stadtgebiet eingesetzt. Die Mittel wurden vereinnahmt und insgesamt sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit ausgeschrieben. Vier dieser Stellen wurden in Familiengrundschulzentren investiert. Drei dieser Stellen wurden nach Bedarf an verschiedenen Schulen zugeteilt. Bisher gibt es bezüglich weiterer Fördermittel in diesem Aktionsplan keine Kostenzusagen.

 

Die Stellen konnten erfolgreich besetzt werden. Die Arbeit an den verschiedenen Schulen konnte gemäß der Konzeption Familiengrundschulzentren (siehe Anlage 1) bisher zielgerichtet auf den Weg gebracht und weiterentwickelt werden. Auch die drei weiteren Stellen konnten gemäß der Bedarfslage im Bewilligungszeitraum auf verschiedene Schulformen (Grundschulen und Gesamtschule Schlebusch) verteilt werden. Hier folgt die Schulsozialarbeit dem städtischen Ursprungskonzept (siehe Anlage 2). Die Verteilung der drei Schulsozialarbeiterstellen auf die verschiedenen Schulen kann als gelungen bezeichnet werden.

 

Über die Höhe der entstandenen Bildungsverluste liegen für Deutschland keine konkreten Daten vor. Eine Befragung von über 1.000 Eltern von Schulkindern im ersten Lockdown hat ergeben, dass sich die tägliche Lernzeit der Schülerinnen und Schüler mehr als halbiert hat, von 7,4 Stunden vor Corona auf 3,6 Stunden während der Schulschließungen (Wößmann et al., 2020). Über ein Drittel der Schülerinnen und Schüler hat höchstens zwei Stunden proTag gelernt. Weit über die Hälfte hatte weniger als einmal pro Woche Online-Unterricht, lediglich 6 % täglich. Noch seltener kam es zu individuellen Kontakten mit den Lehrkräften. Besonders stark war der Rückgang der Lernzeit bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern, denen das selbstständige Lernen ohne die Unterstützung der Lehrkräfte besonders schwerfällt. Sie haben täglich durchschnittlich 6,3 Stunden mit Computerspielen, Handy und Fernsehen verbracht - weit mehr als mit der Schule. Einen Hinweis auf das Ausmaß der Lernverluste gibt eine niederländische Studie. Dort waren die Schulen nur acht Wochen geschlossen, sodass vor den Sommerferien noch die jährlichen nationalen Prüfungen stattfanden.

 

Die Auswertung der Studie zeigt, dass der Rückgang der Testleistungen im Durchschnitt rund 20 % eines Schuljahres ausmachte, was eins zu eins der Anzahl der geschlossenen Wochen entspricht. Neben den kognitiven Kompetenzverlusten bedeuten die fehlenden Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern und der dauerhafte Aufenthalt in zum Teil engen Wohnungen für viele auch sozio-emotional eine große Belastung. Die Schulsozialarbeit soll durch den gezielten Einsatz präventiver Methoden die Defizite, wie z. B. Schulversagen und Schulabsentismus, aus Angst vor „peinlichen“ Leistungsabfällen oder anderen sozialen Ängsten, helfen aufzufangen und abzumildern. Eine Stabilisierung kann hier zusätzlich erzeugt werden, indem die Eltern durch die Arbeit in Familiengrundschulzentren in das Nahfeld „Schule“ eingebunden sind und so mit Blick auf die Schule und den unter Umständen damit verbundenen Ängsten und Nöte näher an ihre Kinder gerückt werden. Somit würde den Kindern zusätzlich Sicherheit geben und unter anderem der erneute Weg vom Homeschooling in die Schule von der Familie unterstützt. Durch die Arbeit im Familiengrundschulzentren kann die gesamte Familie an verschiedenen Themen der Schule und der Schülerinnen und Schüler beteiligt werden. Themen, wie z. B. Schulangst, Leistungsdruck, Hausaufgaben ohne Streit gemeinsam erledigen oder School-Life-Balance können hier offen besprochen werden. Die Familiengrundschulzentren bieten ergo zusätzlich zur regulären Schulsozialarbeit ein protektives Kissen vor Schulversagen und Schulvermeidung.

 

Die Familiengrundschulzentren starteten während der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen. Dennoch können folgende zielgerichtete Leistungen zur positiven Veränderung des Schullebens genannt werden:

 

-       Entwickelt sich eine Grundschule zum Familiengrundschulzentrum (FGZ), führt dies zu positiven Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die Schule selbst.

 

-       Die befragten FGZ-Leitungen geben für die drei Anspruchsgruppen mehrheitlich folgende Veränderungen an:

 

- Schülerinnen und Schüler: vielfältigere Angebote (Schwimmkurse, Gesundheitsangebote); Öffnung der Schule außerhalb der Unterrichtszeit; eine neue Ansprechperson, die schulische Leistung nicht beurteilt; eine größere Bindung zu Schule und Sozialraum.


- Eltern: ein erweitertes Informations- und Beratungsangebot (u. a. Hilfe und Unterstützung bei Behördengängen); niedrigschwellige Zugangsangebote wie ein Elterncafé, Bewegungskurse oder Eltern-Kind-Nachmittage.


- Schule: eine verstärkte Vernetzung im Sozialraum; eine verbesserte Kooperation im Kollegium und eine bessere Kommunikation mit und größere Partizipation der Eltern.

 

Da sich der Bedarf generell an den Schulen und in Bezug auf die Familiengrundschulzentren weiterhin deutlich zeigt, erachtet der Fachbereich Kinder und Jugend eine Verstetigung der zusätzlichen Personalstellen durch Einrichtung von sieben Stellen Schulsozialarbeit mit dem Stellenplan 2023, besonders mit dem Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, als fachlich sinnvoll und notwendig. Davon sind vier Vollzeitstellen für Familiengrundschulzentren und drei Vollzeitstellen für die Bedarfe an verschiedenen Schulformen vorgesehen. Die Stellen sind mit sozialpädagogischen Fachkräften (BA/MA/Dipl.) unbefristet zu besetzen. Somit soll eine qualitative Fortentwicklung der Familiengrundschulzentren in Leverkusen gesichert und der pädagogische Bedarf an den weiteren Schulen abgedeckt werden. Sollten von Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel „Aufholen nach Corona“ bewilligt werden, die für die Schulsozialarbeit Verwendung finden können, so werden diese vereinnahmt und als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.

 

Dem Rat der Stadt Leverkusen wird daher mit Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit. Die Stellen werden als Planstellen in den Stellenplan 2023 aufgenommen. Sollten Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel bewilligen, werden diese als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0615 Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: ca. 622.160 €.

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Bei einer positiven Beschlussfassung sind durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) der Stellenplan 2023 sowie der Personalaufwand anzupassen. Der erhöhte Personalaufwand führt zu einer Belastung der Ergebnisplanung 2023 ff. und ist vor dem gesamtstädtischen Ziel, weiterhin einen anzeigepflichtigen bzw. genehmigungsfähigen Haushalt 2023 aufzustellen, zu kompensieren.




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Die Finanzierung sowie die entsprechenden Stellenfreigaben laufen Ende 2022 aus. Es steht zu befürchten, dass sich die aktuellen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber anderweitig nach einer Aufgabe umsehen und der Stadtverwaltung Leverkusen als Arbeitnehmende und somit für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe, vor allem mit Blick auf die Folgen der Pandemie, verloren gehen.

 

Vakanzen in den derzeit besetzten sieben Stellen führen zu einer Unterversorgung der Leverkusener Schülerinnen und Schüler, welche den deutlichen Bedarf an Unterstützung zeigen. Es ist zu erwarten, dass viele Schülerinnen und Schüler mit Hilfebedarf die kognitiven und sozialen Defizite nicht aufholen können. Kognitive Defizite werden somit weiter von den Schülerinnen und Schülern mitgetragen und führen in weiterführenden Schulen zu einem pädagogischen Mehraufwand oder zu weiteren kognitiven Defiziten, die sich dann bis in die Berufsausbildung oder in das weitere Leben hineintragen.