- Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit in vier Familiengrundschulzentren sowie anderen Schulformen in Leverkusen
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die aktuelle Verteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit. Die Stellen werden als Planstellen in den Stellenplan 2023 aufgenommen. Sollten von Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel bewilligt werden, werden diese als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Begründung
zu Beschlusspunkt 1 – Kenntnisnahme der aktuellen Verteilung der städtischen
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) informiert die politischen Vertreterinnen und Vertreter regelmäßig über die Verteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen, um Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus befinden sich von einigen Schulen aktuell gemeldete Bedarfe noch in der Umsetzung.
Begründung
zu Beschlusspunkt 2 – dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen
Schulsozialarbeit mit dem Stellenplan 2023
Vor dem Hintergrund des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ erhielt die Stadt Leverkusen für die Jahre 2021 sowie 2022 Fördermittel in Höhe von insgesamt 679.414,24 €. Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) hat diese Mittel für die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen auf Leverkusener Stadtgebiet eingesetzt. Die Mittel wurden vereinnahmt und insgesamt sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit ausgeschrieben. Vier dieser Stellen wurden in Familiengrundschulzentren investiert. Drei dieser Stellen wurden nach Bedarf an verschiedenen Schulen zugeteilt. Bisher gibt es bezüglich weiterer Fördermittel in diesem Aktionsplan keine Kostenzusagen.
Die Stellen konnten erfolgreich besetzt werden. Die Arbeit an den verschiedenen Schulen konnte gemäß der Konzeption Familiengrundschulzentren (siehe Anlage 1) bisher zielgerichtet auf den Weg gebracht und weiterentwickelt werden. Auch die drei weiteren Stellen konnten gemäß der Bedarfslage im Bewilligungszeitraum auf verschiedene Schulformen (Grundschulen und Gesamtschule Schlebusch) verteilt werden. Hier folgt die Schulsozialarbeit dem städtischen Ursprungskonzept (siehe Anlage 2). Die Verteilung der drei Schulsozialarbeiterstellen auf die verschiedenen Schulen kann als gelungen bezeichnet werden.
Über die Höhe der entstandenen Bildungsverluste liegen für Deutschland
keine konkreten Daten vor. Eine Befragung von über 1.000 Eltern von
Schulkindern im ersten Lockdown hat ergeben, dass sich die tägliche Lernzeit
der Schülerinnen und Schüler mehr als halbiert hat, von 7,4 Stunden vor Corona auf 3,6 Stunden
während der Schulschließungen (Wößmann et al., 2020). Über ein Drittel der Schülerinnen und Schüler hat
höchstens zwei Stunden proTag gelernt. Weit über die Hälfte hatte weniger als einmal pro Woche
Online-Unterricht, lediglich 6 % täglich. Noch seltener kam es zu individuellen Kontakten
mit den Lehrkräften. Besonders stark war der Rückgang der Lernzeit bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern,
denen das selbstständige Lernen ohne die Unterstützung der Lehrkräfte besonders
schwerfällt. Sie haben täglich durchschnittlich 6,3 Stunden mit
Computerspielen, Handy und Fernsehen
verbracht - weit mehr als mit der Schule. Einen Hinweis auf das Ausmaß der
Lernverluste gibt eine
niederländische Studie. Dort waren die Schulen nur acht Wochen geschlossen,
sodass vor den Sommerferien noch die
jährlichen nationalen Prüfungen stattfanden.
Die Auswertung der
Studie zeigt, dass der Rückgang der Testleistungen im Durchschnitt rund
20 % eines Schuljahres ausmachte, was eins zu eins der Anzahl der
geschlossenen Wochen entspricht. Neben den kognitiven Kompetenzverlusten
bedeuten die fehlenden Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern und der dauerhafte Aufenthalt in zum
Teil engen Wohnungen für viele auch sozio-emotional eine große Belastung. Die
Schulsozialarbeit soll durch den gezielten Einsatz präventiver Methoden die
Defizite, wie z. B. Schulversagen und Schulabsentismus, aus Angst vor
„peinlichen“ Leistungsabfällen oder anderen sozialen Ängsten, helfen
aufzufangen und abzumildern. Eine Stabilisierung kann hier zusätzlich erzeugt
werden, indem die Eltern durch die Arbeit in Familiengrundschulzentren in das
Nahfeld „Schule“ eingebunden sind und so mit Blick auf die Schule und den unter
Umständen damit verbundenen Ängsten und Nöte näher an ihre Kinder gerückt
werden. Somit würde den Kindern zusätzlich Sicherheit geben und unter anderem
der erneute Weg vom Homeschooling in die Schule von der Familie unterstützt.
Durch die Arbeit im Familiengrundschulzentren kann die gesamte Familie an
verschiedenen Themen der Schule und der Schülerinnen und Schüler beteiligt
werden. Themen, wie z. B. Schulangst, Leistungsdruck, Hausaufgaben ohne Streit gemeinsam
erledigen oder School-Life-Balance können hier offen besprochen werden. Die
Familiengrundschulzentren bieten ergo zusätzlich zur regulären Schulsozialarbeit
ein protektives Kissen vor Schulversagen und Schulvermeidung.
Die Familiengrundschulzentren starteten während der Corona-Pandemie
unter erschwerten Bedingungen. Dennoch können folgende zielgerichtete
Leistungen zur positiven Veränderung des Schullebens genannt werden:
-
Entwickelt
sich eine Grundschule zum Familiengrundschulzentrum (FGZ), führt dies zu positiven
Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die Schule selbst.
-
Die
befragten FGZ-Leitungen geben für die drei Anspruchsgruppen mehrheitlich folgende Veränderungen an:
- Schülerinnen und Schüler: vielfältigere Angebote (Schwimmkurse,
Gesundheitsangebote); Öffnung
der Schule außerhalb der Unterrichtszeit; eine neue Ansprechperson, die
schulische Leistung nicht
beurteilt; eine größere Bindung zu Schule und Sozialraum.
- Eltern: ein erweitertes
Informations- und Beratungsangebot (u. a. Hilfe und Unterstützung bei Behördengängen); niedrigschwellige
Zugangsangebote wie ein Elterncafé, Bewegungskurse oder Eltern-Kind-Nachmittage.
- Schule: eine verstärkte Vernetzung
im Sozialraum; eine verbesserte Kooperation im Kollegium und eine bessere
Kommunikation mit und größere Partizipation der Eltern.
Da sich der Bedarf generell an den Schulen und in Bezug auf die Familiengrundschulzentren weiterhin deutlich zeigt, erachtet der Fachbereich Kinder und Jugend eine Verstetigung der zusätzlichen Personalstellen durch Einrichtung von sieben Stellen Schulsozialarbeit mit dem Stellenplan 2023, besonders mit dem Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, als fachlich sinnvoll und notwendig. Davon sind vier Vollzeitstellen für Familiengrundschulzentren und drei Vollzeitstellen für die Bedarfe an verschiedenen Schulformen vorgesehen. Die Stellen sind mit sozialpädagogischen Fachkräften (BA/MA/Dipl.) unbefristet zu besetzen. Somit soll eine qualitative Fortentwicklung der Familiengrundschulzentren in Leverkusen gesichert und der pädagogische Bedarf an den weiteren Schulen abgedeckt werden. Sollten von Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel „Aufholen nach Corona“ bewilligt werden, die für die Schulsozialarbeit Verwendung finden können, so werden diese vereinnahmt und als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.
Dem Rat der Stadt Leverkusen wird daher mit Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die dauerhafte Einrichtung von sieben Vollzeitstellen Schulsozialarbeit. Die Stellen werden als Planstellen in den Stellenplan 2023 aufgenommen. Sollten Bund oder Land erneut entsprechende Fördermittel bewilligen, werden diese als Deckungsmittel für die Personalkosten eingesetzt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: ca. 622.160 €.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Bei einer positiven
Beschlussfassung sind durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11)
der Stellenplan 2023 sowie der Personalaufwand anzupassen. Der erhöhte
Personalaufwand führt zu einer Belastung der Ergebnisplanung 2023 ff. und ist
vor dem gesamtstädtischen Ziel, weiterhin einen anzeigepflichtigen bzw.
genehmigungsfähigen Haushalt 2023 aufzustellen, zu kompensieren.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Die Finanzierung sowie die entsprechenden Stellenfreigaben laufen Ende 2022 aus. Es steht zu befürchten, dass sich die aktuellen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber anderweitig nach einer Aufgabe umsehen und der Stadtverwaltung Leverkusen als Arbeitnehmende und somit für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe, vor allem mit Blick auf die Folgen der Pandemie, verloren gehen.
Vakanzen in den derzeit besetzten sieben Stellen führen zu einer Unterversorgung der Leverkusener Schülerinnen und Schüler, welche den deutlichen Bedarf an Unterstützung zeigen. Es ist zu erwarten, dass viele Schülerinnen und Schüler mit Hilfebedarf die kognitiven und sozialen Defizite nicht aufholen können. Kognitive Defizite werden somit weiter von den Schülerinnen und Schülern mitgetragen und führen in weiterführenden Schulen zu einem pädagogischen Mehraufwand oder zu weiteren kognitiven Defiziten, die sich dann bis in die Berufsausbildung oder in das weitere Leben hineintragen.