Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Verlängerung der Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bei der AWO bis zum 31.12.2024. Die Stelle ist von der AWO mit geeigneten Fachkräften (angelehnt an §72 Abs.1 SGB VIII), die einschlägige Zusatzqualifikationen besucht haben, besetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der AWO Leverkusen in den Jahren 2023 und 2024 die Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Die Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde nach Beschluss des Rates vom 13.12.2021 (siehe Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 06.10.2021, Nr. 2021/1088) von der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2022 bewilligt. Aktuell ist die Stelle besetzt und Bestandteil des Fachteams Prävention vor sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen, der Arbeiterwohlfahrt Leverkusen (AWO). Die Stelle soll jetzt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Da wo Menschen miteinander in Beziehung treten, können Grenzverletzungen bzw. Formen sexualisierter Gewalt durch Erwachsene, wie auch Kinder und Jugendliche vorkommen. Dies trifft ebenfalls für alle Bildungsinstitutionen für Kinder und Jugendliche zu. Es ist entscheidend, Grenzverletzungen zu erkennen, diese einzuordnen und damit bewusst, transparent und reflektiert umzugehen, um solche Fälle zu minimieren oder zu verhindern.
Sexualisierte Gewalt ist ein Phänomen, das einer klaren
Sprache bedarf, um es greif- und damit bearbeitbar zu machen. Viele
Grenzüberschreitungen finden im Arbeitsalltag unabsichtlich statt und sind
unter der Rubrik „unprofessionelles Verhalten oder Unwissen“ einzuordnen. Durch
die informative und präventive Arbeit der Fachstelle der AWO Leverkusen wird
diesem vorgebeugt, Wissenslücken werden geschlossen und damit tatsächlich der
Schutz von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben. Durch die Vernetzung der Fachstelle der AWO Leverkusen mit anderen
präventiven Gremien wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts der präventive
Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt sichergestellt. Die Fachstelle ist in
einem hoch spezialisierten Team integriert.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teams verfügen über Qualifikationen in
der Täterarbeit, Sexualpädagogik sowie verschiedenen Themen sexualisierter
Gewalt. Diese Vernetzung stellt sicher, dass das Thema in allen
Bildungsinstitutionen zu allen Formen sexualisierter Gewalt bearbeitet werden
kann. Hier kann je nach tatsächlichem Bedarf die notwendigen Informations- und
Beratungsangebote der Fachstelle (siehe Konzept) abgerufen werden. Diese
Fachstelle ergänzt das bisher in der Stadt Leverkusen existierende
Präventionsangebot zum Kinderschutz und ist daher für mindestens zwei Jahre zu
verlängern.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0615 Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: 88.880 € p. J.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 0615
in Höhe von 88.800 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:
2023 und 2024
Personal-/Sachaufwand: ca. 88.880 € p. J.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Dem
Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen (FB 51) wird ab dem Jahr
2022 einen Belastungsausgleich für die Aufgaben nach §§ 5, 8 und 9 des am
01.05.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz NRW ausgezahlt. Für das
Jahr 2022 stellt das Land Ausgleichszahlungen i. H. v. 409.341,00 €, für das
Jahr 2023 voraussichtlich 616.196,00 € und für das Jahr 2024 voraussichtlich
618.380,00 € zur Verfügung.
Die bei der AWO
eingerichtete Stelle erfüllt die genannten Aufgaben des LandesKiSchG in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51), somit können
diese, vorbehaltlich der Auszahlung der genannten Mittel durch das Land, als
Deckungsmittel eingesetzt werden.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Finanzierung der Stelle durch die Stadtverwaltung endet am 31.12.2022, damit ist die Stelle befristet. Fachkräfte, mit einer für die Fachstelle notwendigen, hoch spezialisierten, sexualpädagogischen Ausbildung, sind auf dem Arbeitsmarkt eher selten und somit besonders gefragt. Eine Wiederbesetzung einer solchen Fachstelle ist mit sehr langen Vakanzen verbunden, da kaum geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Aufgrund des hohen Nutzens dieser Fachstelle für die Stadt Leverkusen ist eine Verlängerung von mindestens zwei Jahren zwingend zu empfehlen, auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, die aktuell diese Aufgaben übernehmen.