Betreff
Verlängerung der Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bei der AWO Leverkusen
Vorlage
2022/1680
Aktenzeichen
gm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Verlängerung der Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bei der AWO bis zum 31.12.2024. Die Stelle ist von der AWO mit geeigneten Fachkräften (angelehnt an §72 Abs.1 SGB VIII), die einschlägige Zusatzqualifikationen besucht haben, besetzt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, der AWO Leverkusen in den Jahren 2023 und 2024 die Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat

 


 

 

 

Begründung:

 

Die Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde nach Beschluss des Rates vom 13.12.2021 (siehe Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 06.10.2021, Nr. 2021/1088) von der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2022 bewilligt. Aktuell ist die Stelle besetzt und Bestandteil des Fachteams Prävention vor sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen, der Arbeiterwohlfahrt Leverkusen (AWO). Die Stelle soll jetzt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 verlängert werden.

 

Da wo Menschen miteinander in Beziehung treten, können Grenzverletzungen bzw. Formen sexualisierter Gewalt durch Erwachsene, wie auch Kinder und Jugendliche vorkommen. Dies trifft ebenfalls für alle Bildungsinstitutionen für Kinder und Jugendliche zu. Es ist entscheidend, Grenzverletzungen zu erkennen, diese einzuordnen und damit bewusst, transparent und reflektiert umzugehen, um solche Fälle zu minimieren oder zu verhindern.

 

Sexualisierte Gewalt ist ein Phänomen, das einer klaren Sprache bedarf, um es greif- und damit bearbeitbar zu machen. Viele Grenzüberschreitungen finden im Arbeitsalltag unabsichtlich statt und sind unter der Rubrik „unprofessionelles Verhalten oder Unwissen“ einzuordnen. Durch die informative und präventive Arbeit der Fachstelle der AWO Leverkusen wird diesem vorgebeugt, Wissenslücken werden geschlossen und damit tatsächlich der Schutz von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben. Durch die Vernetzung der Fachstelle der AWO Leverkusen mit anderen präventiven Gremien wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts der präventive Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt sichergestellt. Die Fachstelle ist in einem hoch spezialisierten Team integriert.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teams verfügen über Qualifikationen in der Täterarbeit, Sexualpädagogik sowie verschiedenen Themen sexualisierter Gewalt. Diese Vernetzung stellt sicher, dass das Thema in allen Bildungsinstitutionen zu allen Formen sexualisierter Gewalt bearbeitet werden kann. Hier kann je nach tatsächlichem Bedarf die notwendigen Informations- und Beratungsangebote der Fachstelle (siehe Konzept) abgerufen werden. Diese Fachstelle ergänzt das bisher in der Stadt Leverkusen existierende Präventionsangebot zum Kinderschutz und ist daher für mindestens zwei Jahre zu verlängern.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0615 Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme: 88.880 € p. J.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 0615

 in Höhe von 88.800 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023 und 2024

 Personal-/Sachaufwand: ca. 88.880 € p. J.

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Dem Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen (FB 51) wird ab dem Jahr 2022 einen Belastungsausgleich für die Aufgaben nach §§ 5, 8 und 9 des am 01.05.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz NRW ausgezahlt. Für das Jahr 2022 stellt das Land Ausgleichszahlungen i. H. v. 409.341,00 €, für das Jahr 2023 voraussichtlich 616.196,00 € und für das Jahr 2024 voraussichtlich 618.380,00 € zur Verfügung.

 

Die bei der AWO eingerichtete Stelle erfüllt die genannten Aufgaben des LandesKiSchG in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51), somit können diese, vorbehaltlich der Auszahlung der genannten Mittel durch das Land, als Deckungsmittel eingesetzt werden.

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Finanzierung der Stelle durch die Stadtverwaltung endet am 31.12.2022, damit ist die Stelle befristet. Fachkräfte, mit einer für die Fachstelle notwendigen, hoch spezialisierten, sexualpädagogischen Ausbildung, sind auf dem Arbeitsmarkt eher selten und somit besonders gefragt. Eine Wiederbesetzung einer solchen Fachstelle ist mit sehr langen Vakanzen verbunden, da kaum geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen.

 

Aufgrund des hohen Nutzens dieser Fachstelle für die Stadt Leverkusen ist eine Verlängerung von mindestens zwei Jahren zwingend zu empfehlen, auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, die aktuell diese Aufgaben übernehmen.