Betreff
PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH
Vorlage
2022/1696
Aktenzeichen
KS-krü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt der Herausgabe der beantragten Katasterdaten an die Gravionic GmbH im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen zu.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                            Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

Mit E-Mail vom 15. Mai 2022 beantragt die Gravionic GmbH (Braunschweig) im Auftrag der DEGES GmbH (Düsseldorf) beim Fachbereich Kataster und Vermessung (62) im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen Angaben zu diversen Flurstücken, deren Nachbarflurstücken sowie die zugehörigen Eigentümerauskünfte. Die Anfrage mit allen Anlagen ist der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit mehrheitlichem Beschluss eines fraktionsübergreifenden Antrags in seiner Sitzung am 20.06.2022 in Erweiterung seiner Beschlüsse zu den Nrn. 2021/0348 und 2020/0284 die Verwaltung angewiesen, jegliche planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten der DEGES GmbH, des Bundesverkehrsministeriums oder damit befasste Gesellschaften beim geplanten Bau der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen ausschließlich auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zu leisten. Daher ist diese Anforderung von Katasterdaten dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Rechtliche Bewertung:

Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) stellen die Katasterbehörden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit der Katasterbehörde keinen Ermessensspielraum zu, vielmehr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der Geobasisdaten.

 

Bei den beantragten Eigentümerdaten des ALKIS Sekundärdatenbestands handelt es sich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch um die Namen und Anschriften der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten von Flurstücken sowie die Grundbuchbezeichnung.

 

Die Bereitstellung von Eigentümerangaben bedarf nach § 14 Abs. 2 VermKatG der Darlegung eines berechtigten Interesses. Das „berechtigte Interesse“ ist gesetzlich nicht weiter definiert. Nach herkömmlicher Auslegung genügt jedes öffentliche oder private verständige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse. Nach dieser Grunddefinition kann das Interesse rein tatsächlicher (wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, historischer, schulischer, statistischer, Vermögenswerte betreffender), ideeller oder auch rein persönlicher (z.  B. Familienforschung) Art sein, soweit es mit der Rechtsordnung in Einklang steht.

 

Das berechtigte Interesse muss konkretisiert sein. Diesem Erfordernis ist die Gravionic GmbH mit Mail vom 15. Mai 2022 hinreichend nachgekommen, indem es die Notwendigkeit und Bedeutung der Bereitstellung der Daten für ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben benannt hat. Da die Anfrage weitestgehend auf Flurstücke im Eigentum der öffentlichen Hand abzielt, ist eine Herausgabe der Eigentümerangaben auch hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen unkritisch. Sollte der Fachbereich Kataster- und Vermessung die Auskunft der Eigentümerdaten verweigern, so könnten diese Daten durch die Gravionic GmbH auch beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes beantragt werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein