Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die
erforderlichen Maßnahmen zur erneuten Prüfung von förderfähigen Adressen und
die damit einhergehende Auftragserweiterung im Förderprogramm Breitbandausbau
zur Kenntnis.
2. Der Änderungsantrag an das Förderprojekt wird von der Verwaltung erstellt und an den Fördermittelgeber geleitet, um die Fördermittel für 100 % der zusätzlichen Kosten zu sichern.
3. Die nötigen Arbeiten zum Anschluss weiterer förderfähiger Adressen ist durch die Verwaltung an die Projektpartner NetCologne und EVL zu beauftragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(in Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Die Stadt Leverkusen befindet sich aktuell
im geförderten Weiße-Flecken-Programm zum Glasfaserausbau in unterversorgten
Stadtgebieten. In diesem werden sogenannte weiße Flecken, also Adressen mit
einer Internetversorgung von weniger als 30 Mbit/s, förderfähig durch
Glasfaserausbau an ein Gigabitnetz mit Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s
angeschlossen. Die Projektpartner sind NetCologne und EVL und übernehmen
jegliche Ausbauarbeiten. Die Kosten, die dabei für die Erschließung entstehen,
werden zu jeweils 50 % von Bund und Land NRW übernommen.
Innerhalb des Projekts bestehen zurzeit zwei
Möglichkeiten zur nachträglichen Aufnahme weiterer Adressen in das
Förderprogramm. Diese sind einerseits die Aufnahme weiterer weißer Flecken und
die Erschließung von sogenannten Vortriebsadressen, die zwar nicht unter die
Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s fallen, aber in unmittelbarer Nähe zu neu
erstellten Glasfasertrassen liegen. Dadurch könnte das Förderprogramm effizient
genutzt und einzelne Adressen schneller mit hoher Internetgeschwindigkeit
versorgt werden, um dem Ziel einer flächendeckenden Gigabitversorgung des
gesamten Stadtgebiets näherzukommen.
Ausgangslage:
Die förderfähigen Adressen wurden zu Anfang
des Projekts festgelegt. Dafür hat die Stadt eine externe Beratung mit der
Durchführung eines Markterkundungsverfahrens beauftragt. Dabei wurde die
Breitbandversorgung des Leverkusener Stadtgebiets bei den verschiedenen
Telekommunikationsunternehmen (TKUs) abgefragt. Auf die Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen zum Markterkundungsverfahren hatte die Stadt
weder Einfluss, noch die Möglichkeit der Überprüfung. So sahen es auch die
Förderbedingungen vor. Ein förderfähiger Anschluss liegt vor, wenn
·
die
Anschlussobjekte unterhalb der Leistungsgrenze von 30 Mbit/s im Downstream
liegen.
und
·
dort
ein privatwirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nicht geplant
ist.
Zusätzlich zur Erschließung weißer Flecken
werden im Rahmen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazität die
Hausanschlüsse von Gebäuden vorbereitet, die zwar nicht in den geförderten
Anschluss fallen aber unmittelbar an der im Rahmen der Fördermaßnahme neu erstellten
Trasse liegen. Dabei werden bereits Muffen in den Trassen verlegt, damit später
die Leerrohre und Leitungen für einen Hausanschluss unkompliziert verlegt und
verbunden werden können. Die restlichen Kosten für den Hausanschluss müssen
hierbei gemäß den Förderrichtlinien nach Abschluss des Projekts allerdings von
der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer selbst getragen werden.
Sachstand:
Im Laufe des Programms haben sich zwei
Möglichkeiten zur Erweiterung des Projekts ergeben, wodurch diverse Adressen im
laufenden Ausbau förderfähig an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.
Die Stadtverwaltung sieht sich in der Pflicht, diese Möglichkeiten zu prüfen
und gegebenenfalls zu nutzen, um möglichst viele Anschlüsse in Leverkusen
möglichst zeitnah mit einem modernen Internetzugang zu versorgen.
Nachträgliche Aufnahme weiterer Weißer Flecken
Durch das oben erwähnte
Markterkundungsverfahren wurden zu Projektbeginn die weißen Flecken, also
förderfähige Adressen, bestimmt und festgelegt.
Es trafen aber vermehrt Meldungen aus dem
Gebiet Hummelsheim ein, dass die Internetversorgung dort nicht ausreichend sei
und somit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens widersprachen. Nach einer
internen Absprache sowie einem Austausch mit dem Fördermittelgeber hat sich die
Stadt dazu entschieden, nicht nur Hummelsheim, sondern allen Bürgerinnen und
Bürgern in Leverkusen die Möglichkeit zur Einreichung eines Nachweises zur
Unterversorgung zu ermöglichen. Für
die Erstellung eines solchen Nachweises muss die Desktop-App der Bundesnetzagentur
unter https://breitbandmessung.de/desktop-app genutzt werden.
Nach Eingang eines Messprotokolls, welches
auf eine Unterversorgung schließen lässt, mussten die Daten einmalig in
Absprache mit den Telekommunikationsunternehmen verifiziert werden. Adressen,
bei denen sich dabei abschließend eine Unterversorgung herausgestellt hat,
können im aktuellen Förderprogramm nachgetragen und so Fördermittel für 100 %
der Kosten für die Erschließung dieser Adressen beantragt werden. Dieses Vorgehen
wurde im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber abgesprochen.
Möglichkeit des „Upgrades“
Am 26.04.2021 trat die neue Richtlinie zur
Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft. Das Verfahren dient der
Erschließung von grauen Flecken, denen im Download weniger als 100 Mbit/s
zuverlässig zur Verfügung stehen. Für Zuwendungsempfangende des
Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es möglich, Vortriebsadressen nachträglich in
das Programm aufzunehmen und unbürokratisch und schnell an das Gigabitnetz anzuschließen.
Dabei ist die Anzahl der Upgrade-Adressen auf 15 % der Gesamtanzahl der
geförderten Anschlüsse begrenzt. Im Weiße-Flecken-Programm mit ca. 1.600
geförderten Anschlüssen bedeutet dies, dass maximal ca. 240 Adressen
nachträglich über die Upgrade-Option gefördert erschlossen werden können.
Geplantes Vorgehen:
Die Stadtverwaltung
hat sich mit Hinblick auf das Ziel einer flächendeckenden gigabitfähigen
Internetversorgung dazu entschieden, beide Möglichkeiten der nachträglichen
Adressenaufnahme zu nutzen.
Mit Pressemitteilung vom 05.05.2022 wurde
die Information zur erneuten Prüfung der eigenen Internetversorgung platziert.
Bis zum 26.06.2022 war ein Einreichen von Messprotokollen möglich. Nach Ablauf
der Frist wurden alle Meldungen in Absprache mit den Telekommunikationsunternehmen
geprüft, damit diese bei Feststellen einer Unterversorgung an den
Fördermittelgeber gemeldet werden können, um sie nachträglich im Rahmen des
Förderprogramms anzuschließen. Der Anschluss soll Anfang 2023 nach
Fertigstellung der regulär geplanten Anschlussarbeiten erfolgen.
Des Weiteren wurde mit dem Projektpartner
EVL, welcher für den Ausbau der passiven Infrastruktur (Tiefbau, Verlegen von
Leerrohren und Kabeln etc.) verantwortlich ist, besprochen, welche Adressen für
die Upgrade-Option aus bautechnischer Sicht infrage kommen. Diese Adressen
wurden ebenfalls bei den TKUs abgefragt, um die Versorgungsgeschwindigkeit zu
bestätigen und zu prüfen, welche Adressen als graue Flecken förderfähig sind.
Die Adressen, die hierbei als mit weniger als 100 Mbit/s versorgt gemeldet
wurden, werden auch beim Fördermittelgeber angemeldet und entsprechende
Fördermittel für die Erschließung beantragt.
Die Adressen, die sich aus den beiden
Möglichkeiten zum Nachtrag ergeben, sollen in einem gebündelten Änderungsantrag
an den Fördermittelgeber geschickt werden, damit die Kosten zu 100 % im
Förderprogramm übernommen werden. Dies ist bereits mit dem Fördermittelgeber im
Vorfeld abgesprochen und als akzeptables Vorgehen betrachtet worden.
Die nachträgliche Aufnahme von weißen
Flecken und Upgrade-Adressen wird unternommen, da somit mehr Bürgerinnen und
Bürger der Stadt schneller förderfähig mit einer modernen Glasfaserverbindung
versorgt werden können. Ein Abwarten und Aufnehmen dieser Adressen in spätere
Förderprogramme würde die Anschlüsse um mehrere Jahre verzögern. Die
ursprünglichen Maßnahmen des aktuellen Projekts werden nach Plan durchgeführt
und werden nicht durch die zusätzlichen Arbeiten verzögert. Außerdem werden
Arbeiten zur Antragsstellung weiterer Förderprojekte ebenfalls nicht hierdurch
behindert.
Kostenschätzung:
Diese Projekterweiterung ist mit Aufwänden
und Kosten für die Projektpartner NetColgone und EVL verbunden. Seitens des
Fördermittelgebers ist ein Antrag auf weitere Fördergelder unproblematisch.
Entsprechend wurde Absprache mit der Zentralen Vergabestelle im Fachbereich
Recht und Vergabestelle (FB 30) darüber gehalten, wie die Beauftragung zum
Anschluss weiterer Adressen vergaberechtlich zu behandeln ist.
Dabei ist laut Vergabestelle eine Erhöhung
der Auftragssumme von 15 % des Ursprungsbetrages unbedenklich. Beim
aktuell endgültig bewilligten Förderbetrag von 7.443.496 € wäre dies ein Betrag
von 1.116.524 €. Eine Nachbeauftragung bis zu diesem Betrag wäre ohne erneute
Ausschreibung möglich.
Aktuell lässt sich noch kein genauer Betrag
ermitteln, da die Berechnung und Erstellung eines konkreten Angebots seitens
der EVL weitere Zeit benötigt. Allerdings wird das Anliegen bereits jetzt an
den Rat herangetragen, da parallel zur Erstellung eines Angebots seitens der
EVL in der Stadtverwaltung der Änderungsantrag vorbereitet werden kann und
somit Zeit gespart wird. Sobald dann ein konkretes Angebot mit dem genauen
Kostenbetrag eingeht, kann dieses unkompliziert in einem vorbereiteten
Änderungsantrag eingearbeitet werden, sodass eine schnelle Beantragung beim
Fördermittelgeber erfolgen kann.
Somit enthält diese Vorlage Schätzungen der
EVL, welche unter Berücksichtigung aktueller Preise erstellt und im Hinblick
auf weitere Preissteigerungen bei z.B. Baumaterial durch die aktuelle
Wirtschaftslage mit einem Aufschlag von ca. 20 % versehen wurden.
Meldungen und Messprotokolle aus Hummelsheim
lassen auf eine Unterversorgung des Gebiets schließen, deren Kosten für eine
Erschließung bereits mit den Projektpartnern besprochen wurde. Hierfür wurden
die Kosten auf ca. 400.000 € geschätzt.
Es gingen zudem weitere Meldungen zu
vereinzelten Adressen ein, die ebenfalls bei den TKUs erneut abgefragt wurden,
um eine Unterversorgung bestätigen zu lassen. Für diese sechs Adressen hat die
EVL ebenso eine Kostenschätzung von 75.000 € erstellt.
Zusammen mit der EVL wurden 443
Vortriebsadressen ermittelt, welche aus bautechnischer Sicht sinnvoll und
unkompliziert anzuschließen wären und somit bei einer aktuellen Versorgung von
unter 100 Mbit/s für das Upgrade infrage kämen. Die Versorgung dieser Adressen
wurde bei den TKUs ebenfalls erneut erfragt. Dabei kam heraus, dass 49 Adressen
dieses Kriterium erfüllen. Bei einer Kostenannahme von ca. 1.500 € pro
Anschluss ergibt sich hierbei ein Betrag von ca. 75.000 €.
Somit ergibt sich aktuell eine Schätzung wie
folgt:
Erschließung Hummelsheim: 400.000 €.
Erschließung weitere weiße Flecken: 75.000 €.
Erschließung Upgrade-Adressen: 75.000
€.
Geschätzter Gesamtbetrag Nachtrag: 550.000 €.
Dieser Betrag würde unter die 15 %-Hürde
für eine weitere Ausschreibung fallen und somit vergaberechtlich kein Problem
darstellen. Ein genaues Angebot wird parallel zur Vorbereitung des
Änderungsantrags erstellt. Sollte der letztendliche Betrag signifikant höher
als die Schätzung sein, wird eine Prüfung erfolgen, welche Anschlüsse als
Nachtrag im Weiße-Flecken-Programm im Hinblick auf Faktoren wie zusätzliche
Ausschreibungen und bauliche Abläufe wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind
und welche in späteren Förderprogrammen ab 2023 berücksichtigt werden können.
In diesem Fall wird der Rat ebenfalls erneut informiert. Ein Auftrag wird nur
für Aufwendungen der Stadt erfolgen, welche zu 100 % mit Fördermitteln
abgedeckt werden.
Zeitschiene:
·
Die Messprotokolle konnten bis
26.06.2022 eingereicht werden. Danach wurden die Daten gesichtet und eine
Anfrage an alle betroffenen Telekommunikationsunternehmen zur Bestätigung der
Unterversorgung oder einer Erklärung mit einer Frist von zwei Wochen geschickt.
·
Gleichzeitig
wurde die Versorgung möglicher Upgrade-Adressen abgefragt, damit diese
abschließend ermittelt werden können. Hierfür haben die TKUs ihre Daten bis
22.07.2022 eingereicht.
·
Durch
die Abfrage bei den TKUS wurden 6 nachträgliche weiße Flecken und 49 Upgrade-Adressen
als förderfähig eingestuft.
·
Mit den
abschließend festgelegten nachträglichen weißen Flecken und den förderfähigen
Upgrade-Adressen soll nun ein gebündelter Änderungsantrag vorbereitet werden.
·
Dazu werden
die Projektpartner ein konkretes Angebot mit den Kosten für die Erschließung
der entsprechenden Adressen erstellen.
·
Der
Änderungsantrag soll dann final erstellt und Ende September an den
Fördermittelgeber atene KOM gesendet werden, um die Fördermittel zu sichern.
·
Der
Ausbau der zusätzlichen Adressen würde Anfang 2023, nach Abschluss der
ursprünglichen Bauphase, stattfinden.
Eine Information zum Sachstand im
Nachtragsverfahren erfolgt in geeigneter Weise gegenüber der Politik.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 84000156011000 Finanzposition/en:
781700
Auszahlungen für die Maßnahme: ca. 550 T€
s.a. Begründung
Fördermittel beantragt: Nein Ja 100 % (Antrag steht noch aus)
Name Förderprogramm: Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend (Fördermittel sind
noch zu beantragen. Kosten werden zu 100% übernommen und damit Einnahmen =
Ausgaben)
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im August-Turnus zu erreichen, wird die Vorlage nach Abschluss der internen Abstimmung zum Nachtragstermin eingebracht.