Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leverkusen 2021 die Gold-Auszeichnung des „European Energy Awards" (eea®) für ihr Engagement für Energieeinsparung, -effizienz und Klimaschutz erhalten hat.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Anpassung der Klimaschutzziele und des Klimaschutzfahrplans des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ (Beschlussvorlage Nr. 2017/1748) entsprechend der neuesten IPPC-Sachstandsberichte (Bürgerantrag Nr. 2019/2988 „Klimanotstand“; aktueller IPCC-Bericht: AR6 2021/22), des Europäischen Klimagesetzes (2021), des novellierten Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung (2021) sowie der Beschlüsse der 26. UN-Klimakonferenz in Glasgow (2021) zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris (2015).

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2021 zum Antrag Nr. 2021/1162 „Klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen bis 2033“ die strukturelle Weiterentwicklung des eea-Prozesses mit der Einrichtung des „Lenkungskreises Energiewende“. Diesen Prozess gestalten die Verwaltung und die Energieversorgung Leverkusen (EVL) in gemeinsamer Verantwortung und in Begleitung von externen Experten. Das übergeordnete Leitziel „Klimaneutrales Leverkusen“ steht stets im Kontext der aktuellen Energieversorgungslage und den zu erwartenden Auswirkungen.

 

gezeichnet:

 

                                                                     In Vertretung

Richrath                                                     Lünenbach

Begründung:

 

Handlungsgrundlage

Mit dem Beschluss zum Bürgerantrag Nr. 2019/2988 (Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency/ „Klimanotstand“) hat sich die Stadt Leverkusen verpflichtet, dem neuesten IPPC-Sachstandsbericht (Weltklimabericht der Vereinten Nationen) und dem Pariser Klimaabkommen (2015), der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Beschränkung des weltweiten Temperaturanstiegs möglichst auf 1,5°C, nachzukommen und klimaneutral zu werden.

 

Zur Erreichung des Leitziels Klimaneutralität sind erhebliche Energie- und Ressourceneinsparungen in den Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft erforderlich. Oberste Priorität hat dabei die schnelle und konsequente Reduzierung von CO2-Emissionen. Die Stadt Leverkusen setzt schon jetzt umfassende und zielgerichtete Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen um, die in das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ und in das Programm „European Energy Award“ (eea) eingebettet sind. Mit dem Ziel der Klimaneutralität wird die Stadt Leverkusen ihrer kommunalen Verantwortung gerecht und leistet ihren Beitrag zu den übergeordneten Zielsetzungen auf Landes-, Bundes-, EU- und internationaler Ebene.

 

Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2021 zum Antrag Nr. 2021/1162 leiten die Stadt Leverkusen und die Energieversorgung Leverkusen (EVL) einen Prozess zu einer beschleunigten, klimaneutralen Energieversorgung in Leverkusen bis zum Jahr 2033 ein. Um die Ratsbeschlüsse umzusetzen, müssen im Stadtgebiet erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wie der sukzessive und schnelle Ausbau erneuerbarer Energien. Außerdem bedarf es der frühzeitigen Einbindung verschiedener kommunaler Akteure, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion Verantwortung für die Zielerreichung tragen.

 

Der Krieg in der Ukraine, das daraus folgende Embargo der EU gegen russische Kohle und Öl sowie die Gasdrosselungen und -lieferstopps seitens Russland sind ein zweiter zentraler Treiber für die Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien. Weitere Handlungsfelder stellen das Energieeinsparen, die Steigerung von Energieeffizienz sowie die Kompensation von Emissionen dar. Eine klimaneutrale Energieversorgung ist ein grundlegender Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität Leverkusens.

 

Zu 1.: Erfolge im European Energy Award

Bereits seit 2010 nimmt die Stadt Leverkusen an dem Programm „European Energy  
Award (eea)“ teil, das der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Kommunen dient (Vorlage Nr. R. 1593/16. TA). Der eea ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsinstrument, das auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt wird. Ziel ist es, die Qualität der Energieerzeugung und -nutzung in Kommunen bewerten zu können, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zielgerichtet zu erschließen.

 

In den Jahren 2012 und 2016 erhielt die Stadt Leverkusen die Silber-Auszeichnung des eea aufgrund ihrer Erfolge im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Für das andauernde Engagement und den Umfang der umgesetzten Maßnahmen wurde die Stadt im Oktober 2021 als „Europäische Energie- und Klimakommune“ ausgezeichnet und erhielt die eea Gold-Auszeichnung. Mit der Unterstützung eines externen eea-Beraters wurde ein umsetzungsorientierter Prozess aufgesetzt und Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, um einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten.

 

Zu 2.: Anpassung der kommunalen Klimaschutzziele und des Klimaschutzfahrplans

Der Maßnahmenkatalog des eea-Prozesses entsprach den Klimaschutzzielen des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ der Stadt Leverkusen aus 2017. Die darin formulierten Klimaschutzziele sowie der Klimaschutzfahrplan waren in die damals geltenden nationalen und internationalen Zielsetzungen eingebettet und wurden zwischenzeitlich auf EU-Ebene (Europäisches Klimaschutzgesetz, 2021) und im Klimaschutzgesetz Deutschlands (2021) erhöht. Zur Umsetzung des Beschlusses zum Bürgerantrag Nr. 2019/2988 „Klimanotstand“ und zur Erfüllung des Übereinkommens von Paris (2015) ist eine Anpassung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen mit Unterstützung einer externen Expertise notwendig. Die Mittelanmeldung erfolgt mit den Haushaltsplanberatungen für 2023.


Zu 3.: „Klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen“

Die bisherigen Maßnahmen im Rahmen des eea zur Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energien sollen fortgeführt werden, um den Ratsbeschluss „Klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen“ vom 13.12.2021 zum Antrag Nr. 2021/1162 sowie künftig das übergeordnete Leitziel „Klimaneutrales Leverkusen“ umzusetzen.

 

Dafür wird das eea-Team als „Energiewendeteam“ fortgeführt und ein „Lenkungskreis Energiewende“ eingerichtet. Innerhalb der Verwaltung sowie im Stadtgebiet gibt es Akteure, die bereits unterschiedliche Energieprojekte umgesetzt haben bzw. gegenwärtig durchführen und daher in die Arbeit einbezogen werden sollen. Die Gremien werden in enger Abstimmung zwischen der EVL und der Stadt Leverkusen begleitet.

 

Die Verknüpfung, die Weiterentwicklung und die Intensivierung der verschiedenen Aktivitäten und Akteure im Stadtgebiet sind daher die wichtigsten Anliegen für das neue Format. Für die inhaltliche Begleitung der Gremien sowie der Umsetzungsphase wird eine externe Expertise in Zusammenarbeit mit der EVL hinzugezogen.

 

Zur Umsetzung der Ziele werden drei Arbeitsgremien eingerichtet (s. Anhang 1):

1) Lenkungskreis Energiewende

2) Energiewendeteam

3) Koordination

 

Die drei Arbeitsgremien sind zuständig für die Organisation des Prozesses, die Entwicklung und Umsetzung, eine regelmäßige Berichterstattung sowie die Verstetigung.

 

Der Lenkungskreis Energiewende setzt sich aus verschiedenen kommunalen Akteuren zusammen, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion Verantwortung für die Umsetzung der Energiewende tragen. Vorgesehen für den Lenkungskreis sind Vertreterinnen und Vertreter der im Aufsichtsrat der EVL vertretenen Fraktionen und Geschäftsführer*innen der städtischen Töchter. Weitere zu beteiligende Akteure bzw. Institutionen sollen ein breites thematisches Spektrum abbilden. Nach Beschluss der Vorlage wird ein konkreter Vorschlag zur Zusammensetzung des Lenkungskreises erarbeitet.

 

Das Energiewendeteam ist ein Arbeitsgremium, das sich aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt, der EVL sowie Vertreter*innen der städtischen Töchter zusammensetzt. Die Struktur des bisherigen „Energieteams“ des eea-Prozesses (s. Anhang 2) wird übernommen und als „Energiewendeteam“ fortgeführt. Zentrale Aufgabe des Energiewendeteams ist die Beschaffung notwendiger projektrelevanter Informationen, deren Analyse und fachübergreifende Planung von Inhalten mit Bezug zur Klimaneutralität.

 

Die Koordination wird durch ein Team von Verwaltung (FB 31) und EVL gebildet. Sie übernimmt die Aufgabe, den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess des Lenkungskreises organisatorisch zu steuern. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für die unterschiedlichen Akteure und Projektbeteiligten und darüber hinaus für die Ergebnissicherung und die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Koordination ist Teil des Energiewendeteams.

 

Die Arbeit des „Lenkungskreises Energiewende“ ist ein Querschnittsthema und weist Verbindungen zum Forum „Zukunftsaufgabe klimaresilientes Leverkusen“ (ZAK) auf. Die von der Stadtverwaltung zusammen mit der Politik im Januar 2022 gegründete Diskussions- und Informationsplattform für klimawandelangepasste Stadtentwicklung besitzt Schnittstellen mit dem Ziel der Klimaneutralität. Folglich sollen die Prozesse der Gremien in das Forum ZAK integriert werden (s. Anhang 3).

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar. Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2023.  

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein