Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Entwurf des Leverkusener Public Corporate
Governance Kodex (LPCGK) in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, ergänzend zum LPCGK eine
Beteiligungsrichtlinie zu erstellen, die auf Basis der Standards des Kodex die
Zusammenarbeit zwischen dem Rat der Stadt Leverkusen, den
Beteiligungsunternehmen und dem Beteiligungsmanagement regeln soll und im
Wesentlichen die Aufgaben des Beteiligungsmanagements sowie weitere
Unterrichtungs- und Prüfungsrechte der Verwaltung beinhaltet.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu dem Entwurf des LPCGK sowie zu der noch zu
erstellenden Beteiligungsrichtlinie Stellungnahmen der Geschäftsführungen der
städtischen Beteiligungsgesellschaften einzuholen und dem Rat beide Papiere zur
abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Zur Verbesserung der Steuerung und Überwachung der städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie zur Steigerung der Transparenz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten Entwurf für den Leverkusener Public Corporate Governance Kodex (LPCGK) erarbeitet. Der Begriff der Corporate Governance wird hierbei als Maßstab guter Unternehmensführung in öffentlichen Unternehmen verstanden.
Die überwiegende Anzahl der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie auch einige kreisangehörige Städte im Umland verfügen bereits über einen, teilweise schon überarbeiteten, Public Corporate Governance Kodex.
Der Entwurf des LPCGK wurde erstellt auf Basis des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) der Expertenkommission D-PCGM (2022): Hrsg. Ulf Papenfuß/Klaus-Michael Ahrend/Kristin Wagner-Krechlok, in der Fassung vom 14.03.2022. Es erfolgte in einigen Punkten eine Anpassung an die Erfordernisse und Gegebenheiten der Beteiligungsstrukturen bei der Stadt Leverkusen. Einzelne Regelungen wurden in Anlehnung an bestehende Kodizes vergleichbarer Städte in NRW modifiziert. Zusammenfassend soll der Kodex ein auf den Bedarf aller Akteure abgestimmtes System darstellen, das die Transparenz und Effizienz der Zusammenarbeit nachhaltig verbessert.
Der LPCGK soll die bisher bei der Stadt Leverkusen gewachsenen und gelebten Strukturen zur weiteren Optimierung der Steuerung und Transparenz der Beteiligungen abbilden, systematisieren, ergänzen und ersetzen. Der Kodex soll insbesondere die Rolle der Stadt Leverkusen als Gesellschafterin sowie die Festlegung der Funktion und Aufgaben des Beteiligungsmanagements der Stadt Leverkusen zusammenfassend darstellen und einen rechtlichen Rahmen vorgeben, der den Beteiligungsunternehmen die Möglichkeit eröffnet, selbst auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. Die Aufgaben und Befugnisse der Organe – Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat (inkl. Aufsichtsratsvorsitz) und Geschäftsführung – der Gesellschaften werden aufgezeigt und das „Zusammenspiel“ beschrieben. Bei Mehrheitsbeteiligungen soll der Kodex als verbindliches Regelwerk gelten. Darüber hinaus soll er allen städtischen Beteiligungen zur Anwendung empfohlen werden.
Weitere Einzelheiten sind der Präambel des Entwurfes des LPCGK zu entnehmen.
Die Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften erhalten die Gelegenheit, bis zum 30.09.2022 zu den Regelungen des LPCGK Stellung zu nehmen und Vorschläge zu Anpassungen einzelner Regelungen zu unterbreiten. Die Verwaltung wird alle eingehenden Ideen prüfen und dem Rat einen überarbeiteten Entwurf eines LPCGK zur Beschlussfassung vorlegen.
Parallel wird durch die Verwaltung eine ergänzende Beteiligungsrichtlinie erarbeitet, die der operativen Umsetzung der im Kodex beschriebenen Vorgaben in praktikabler Form dienen soll. Die Richtlinie soll eine verbindliche Arbeitsgrundlage darstellen, bestimmte Prozesse konkretisieren und zu einer Arbeitserleichterung, Standardisierung und Qualitätssicherung führen. Wesentliche und jährlich wiederkehrende Arbeitsprozesse sollen auf Basis der Beteiligungsrichtlinie gesellschaftsübergreifend einheitlich und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Sollte sich im Rahmen der Erstellung des Entwurfs der Beteiligungsrichtlinie die Notwendigkeit der Anpassung einzelner Regelungen des LPCGK ergeben, wird dies bei der Überarbeitung des LPCGK entsprechend berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der umfangreichen Thematik konnte die Vorlage erst zu diesem Zeitpunkt erstellt werden. Damit der Abstimmungsprozess schnellstmöglich gestartet werden kann und der LPCGK kurzfristig zur Anwendung kommen kann, ist eine Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage noch in dieser Sitzung erforderlich.