Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage I der Vorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für den Stadtteil Wiesdorf.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

Begründung:

 

Die Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. hat die Termine für jeweils vier geplante verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023, zzgl. der Konzepte der Veranstaltungen, anlässlich derer die verkaufsoffenen Sonntage festgesetzt werden, zur Vorbereitung der entsprechenden Ratsvorlage für den Ratsbeschluss vorgelegt.

 

I. Rechtsgrundlage für das Öffnen von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen

 

Nach § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) dürfen an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

 

Ein öffentliches Interesse liegt dabei insbesondere vor, wenn die Öffnung

 

1.    im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2.    dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,

3.    dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4.    der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5.    die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Die in Leverkusen-Wiesdorf für das Jahr 2023 geplanten verkaufsoffenen Sonntage sollen jeweils begleitend zu in Leverkusen bereits etablierten örtlichen Veranstaltungen stattfinden.

 

II. Geplante verkaufsoffene Sonntage in Leverkusen-Wiesdorf:

 

1. Termine und Flächen

 

Der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) obliegt es bereits seit geraumer Zeit, gemeinsam mit den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessengemeinschaften im Stadtgebiet von Leverkusen die Veranstaltungen und die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage in Absprache mit der Stadt Leverkusen zu koordinieren. Geplant sind für das Jahr 2022 in Leverkusen-Wiesdorf die folgenden Veranstaltungen, die jeweils von einem verkaufsoffenen Sonntag i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW begleitet werden sollen:

 

Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V.:

 

So. 30.04.2023: Frühlingsfest,

So. 03.09.2023: Herbstfest mit Herbstkirmes,

So. 29.10.2023: Musik- und Familienfest „LEVlive“,

So. 03.12.2023: 45. Christkindchenmarkt.

 

Die Öffnungszeiten der Geschäfte beschränken sich an allen Terminen auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Alle zu diesen verkaufsoffenen Sonntagen geöffneten Verkaufsflächen haben einen räumlich engen Bezug zur jeweils am selben Tag stattfindenden Veranstaltung. Die genauen Flächen der Veranstaltung sowie die geöffneten Verkaufsflächen sind der Anlage III zu entnehmen. Die Öffnungszeiten der einzelnen Veranstaltungen gehen deutlich über den Zeitraum der Ladenöffnungszeiten des Einzelhandels hinaus.

 

Die aufgeführten Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen haben eine lange Tradition. So findet z. B. die Herbstkirmes seit mehr als 100 Jahren statt. Alle geplanten Veranstaltungen sind in Leverkusen und dessen Umfeld bekannt; ein Großteil der Besuchenden kommt nur aufgrund dieser Veranstaltungen in die Leverkusener City. Die Konzepte zu Charakter, Größe und Zuschnitt der jeweiligen Veranstaltungen wurden von der antragstellenden Werbegemeinschaft der Verwaltung vorgelegt und mit dieser erörtert. Sie sind Bestandteil dieser Vorlage und liegen als Anlage II bei.

 

2. Schwerpunkte bei den Veranstaltungen

 

Aufgrund des Bekanntheitsgrades der o. g. Veranstaltungen - insbesondere des Frühlingsfestes und des Christkindchenmarktes - ist bei Öffnung des Einkaufszentrums „Rathaus-Galerie“ in Leverkusen-Wiesdorf davon auszugehen, dass Hauptanziehungspunkt an den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen 2022 die jeweilige Veranstaltung ist. Diese Annahme wird durch die vom jeweiligen Veranstaltenden durchgeführten Teilzählungen sowie die sich daraus ergebenden Hochrechnungen (gerundet) gestützt. Hierdurch lassen sich die Besuchenden mit einer Abweichungsquote von maximal 10 Prozent erfassen.

 

Bei den Veranstaltungen Frühlingsfest, LEVlive sowie Herbstfest mit Herbstkirmes wurden die Besuchenden an jeweils drei über das Veranstaltungsgebiet verteilten Stellen anhand von manuellen Personenzählungen (verteilt über mehrere Zeiträume und innerhalb bestimmter Flächen) erfasst. Diese Form der Personenzählung bei Veranstaltungen ist angelehnt an vergleichbare Vorgehensweisen, z. B. der Polizei. Die Ergebnisse der Personenzählungen auf den Veranstaltungen Frühlingsfest, LEVlive sowie Herbstfest mit Herbstkirmes stellen sich seit dem Jahr 2017 im Einzelnen wie folgt dar:

 

Jahr

Veranstaltung

Besuchendenzahlen gesamt

Davon vor 13 Uhr

Davon nach 13 Uhr

2017

Herbstfest

03.09.2017

55.000

27.000

28.000

2017

Herbstfest

04.09.2017

93.000

18.000

75.000

2018

Frühlingsfest

28.04.2018

39.000

12.000

27.000

2018

Frühlingsfest

29.04.2018

83.000

15.000

68.000

2018

Herbstfest

31.08.2018

41.000

9.000

32.000

2018

Herbstfest

01.09.2018

73.000

28.000

45.000

2018

Herbstfest

02.09.2018

92.000

13.000

79.000

2018

LEVlive

06.10.2018

46.000

14.000

32.000

2018

LEVlive

07.10.2018

71.000

18.000

53.000

2019

Frühlingsfest

06.04.2019

52.000

19.000

33.000

2019

Frühlingsfest

07.04.2019

89.000

17.000

72.000

2019

Herbstfest

05.10.2019

63.000

22.000

41.000

2019

Herbstfest

06.10.2019

85.000

19.000

66.000

2019

LEVlive

02.11.2019

32.000

9.000

23.000

2019

LEVlive

03.11.2019

48.000

8.000

40.000

2021

LEVlive

30.10.2021

32.000

12.000

20.000

2021

LEVlive

31.10.2021

48.000

9.000

39.000

 

Bei den vorgenannten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Frühlingsfestes am 29.04.2018 kein begleitender verkaufsoffener Sonntag stattfand, sodass diese Besuchenden ausschließlich die Veranstaltung aufsuchten.

 

Für den Christkindchenmarkt wurde eine andere Methode zur Zählung der Besuchenden verwendet: Gezählt wurde am jeweils letzten Samstag vor Heiligabend, wobei die jeweils am stärksten frequentierte Stunde erfasst wurde. Es ergeben sich die folgenden Zahlen:

 

Datum

Besuchendenzahlen / Stunde

23.12.2017

15.628

22.12.2018

14.536

21.12.2019

13.505

 

Demgegenüber stehen folgende Besuchende des Einkaufszentrums Rathaus-Galerie:

 

Veranstaltung / Tag

Besuchendenzahl Rathaus-Galerie / Tag

Herbstfest

02.09.2018

29.241

Frühlingsfest

07.04.2019

26.256

Herbstfest

06.10.2019

28.057

Christkindchenmarkt

15.12.2019

31.000

 

Die Anzahl der Besuchenden in der Rathaus-Galerie für das Musik- und Familienfest „LEVlive“ bewegt sich in ähnlicher Höhe, da sie an den verkaufsoffenen Sonntagen in der Regel zwischen 23.000 und 33.000 schwankt. Bei einer Schätzung unter Einbeziehung der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bieten die genannten Zahlen jedoch die Grundlage, um davon auszugehen, dass die jeweilige anlassgebende Veranstaltung mehr Besuchende anzieht, als die sonntägliche Ladenöffnung an sich. Der nach § 6 Abs. 1 LÖG notwendige Zusammenhang mit den örtlichen Festen, die Hauptanziehungspunkte für die Besuchenden sein müssen, ist somit gegeben.

 

Zurzeit liegen aufgrund der Corona-Pandemie und deren Nachwirkungen auf den Schausteller- und Händlerbereich keine aktuelleren Zahlen vor, da dadurch einige Veranstaltungen und somit auch die verkaufsoffenen Sonntage abgesagt werden mussten.

 

3. Gründe für das Öffnen der Verkaufsstellen

 

Es gibt zurzeit ca. 25 Leerstände im Citybereich in Leverkusen-Wiesdorf. Dadurch ist für diesen Stadtteil der verkaufsoffene Sonntag relevant, um das Einzelhandelsangebot zu erhalten und zu stärken. Im Stadtteil Wiesdorf ist die Belebung der Innenstadt durch diese Termine bedeutsam, da die City an Sonn- und Feiertagen wenig frequentiert wird. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an einer sonntäglichen Öffnung der Verkaufsstellen, neben den unter II. beschriebenen Aspekten auch im Hinblick auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nrn. 2-4 LÖG NRW.

 

Die Verwaltung muss bei ihrer Entscheidung dem verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gerecht werden. Dazu hat sie anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Abwägung zu prüfen und in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren, dokumentierten Weise zu begründen, ob einer der in § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW aufgezählten Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund vorliegt und hinreichend gewichtig ist, um die konkrete Ladenöffnung zu rechtfertigen. So auch OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18.

 

Nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage, Würdigung der vorgelegten Konzepte und entsprechender Abwägung der Interessen von Veranstaltenden sowie Geschäftsleuten mit der verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsruhe ist festzuhalten, dass die konkreten Ladenöffnungen gerechtfertigt sind.

 

Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach § 6 Abs. 4 S. 7 LÖG NRW die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anzuhören. Mit Schreiben vom 05.07.2022 (Anlage V) wurde folgenden Interessensverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.07.2022 gegeben:

 

- ver.di Geschäftsstelle Köln-Bonn-Leverkusen,

- Industrie- und Handelskammer Köln,

- Handwerkskammer Köln,

- Handelsverband Nordrhein-Westfalen,

- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e. V. Leverkusen,

- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),

- Katholikenrat der Stadt Leverkusen.

 

Rückmeldungen gingen von ver.di und der IHK ein.

 

Für ver.di (Köln-Bonn-Leverkusen) reichen gemäß E-Mail vom 01.08.2022 die vorgelegten Begründungen nicht für eine prägende Wirkung der Veranstaltungen aus und sie behält sich daher rechtliche Schritte vor.

 

Die Beanstandungen von ver.di richten sich ausschließlich gegen die Ermittlung der Anzahl der Besuchenden. Die Besuchendenzahlen der Rathaus-Galerie seien alleine nicht ausreichend, da auch andere Geschäfte besucht würden. Diese addierten Zahlen seien denen der Veranstaltungsbesuchenden gegenüberzustellen. Das Abschätzen sowie die zeitlichen Messungen der Besuchenden zu der Veranstaltung werden infrage gestellt; es wird eine Zeitspanne von 13:00 bis 15:00 Uhr als Maßstab angeführt. Darüber hinaus wird eine Abgrenzung der Besuchendenzahlen der Verkaufsstätten gegenüber den Besuchendenzahlen der jeweiligen Veranstaltung gefordert. Es wird unterstellt, dass möglicherweise Besuchende einer Veranstaltung gleichzeitig Kunden der Geschäfte seien. Bei den Erläuterungen würden zudem keine Angaben zu den gemessenen Personen gemacht, die in nicht unerheblicher Anzahl die Rathaus-Galerie nur als Durchgang benutzen.

 

Die Ermittlung der Anzahl der Besuchenden entsprechen jedoch der allgemein verwandten Zählweise bei Großveranstaltungen von Polizei etc., da es keine andere Methode gibt, die Besuchenden einer Veranstaltung zu bestimmten Zeiten zu zählen, wenn die Veranstaltungsfläche mehrere Zugänge hat und diese nicht abgesperrt werden kann. Es ist unklar, warum nur eine Messung in der Zeitspanne von 13:00 bis 15:00 Uhr als entscheidungserheblich angesehen wird. Ver.di widerspricht sich hierdurch, indem sie zum einen die Abgrenzung der Besuchendenzahlen der Verkaufsstätten gegenüber denen der Veranstaltung fordert, zugleich dies aber selbst als praktisch unmöglich bezeichnet.

 

Angesichts der vorgelegten Zahlen und den sonstigen dem zuständigen Organ bekannten Informationen ist die schlüssige und nachvollziehbare Prognose möglich, dass hier mehr Besuchende von der Veranstaltung als von der Ladenöffnung angezogen werden. Daher können die von ver.di geäußerten Kritikpunkte bezüglich der Ermittlung der Anzahl der Besuchenden nicht überzeugen.

 

Die IHK Köln unterstützt mit Schreiben vom 01.08.2022 die vorgelegten Konzepte. Wie bereits in der Stellungnahme aus Sommer 2021 mitgeteilt, sind die aus der Rechtsprechung geforderten Aussagen zu Charakter (z. B. Programmpunkte), Größe (Prognose Besuchende) und Zuschnitt (Abgrenzung der Veranstaltungsfläche und der für die Ladenöffnung vorgesehenen Fläche) der in Wiesdorf vorgesehenen Veranstaltungen aus Sicht der IHK in allen Fällen geeignet, um eine Ladenöffnung zuzulassen. Weiterhin vertritt die IHK grundsätzlich die Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung ist und regt daher in diesem Zuge erneut an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zur Förderung des Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Stadt Leverkusen mitaufzunehmen.

 

Die Stellungnahmen liegen als Anlage VI bei.

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein