- Umsetzungsbeschluss 2009 für den Fachbereich Finanzen
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen setzt die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur
- Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer,
- Anhebung der Hebesätze zur Gewerbesteuer,
- Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer und
- zum Personalabbau im Bereich der Vollstreckung
aus den in der Begründung zur Vorlage ersichtlichen Gründen nicht um.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den übrigen Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Prüfgebiet Finanzen zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Mit dieser Vorlage
kommt die Verwaltung dem Auftrag des Rates vom 22.09.2008 nach, die
Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) in ihrem Bericht
vom 11.08.2008 zu analysieren und in Bezug auf mögliche
Konsolidierungspotentiale auszuwerten. Vor diesem Hintergrund fordert auch die
Kommunalaufsicht eine intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten des
GPA-Berichtes.
Für den Teilbereich
Finanzen weist der GPA-Bericht neben administrativen Empfehlungen ein
fiskalisches Verbesserungspotential in Höhe von rd. 3,6 Mio. € aus, welches
nahezu ausschließlich durch Steuermehreinnahmen erreicht werden soll.
Die Auswertung und
Analyse führt zu dem Ergebnis, dass das errechnete Verbesserungspotential
von rd. 3,6 Mio. € selbst bei GPA- gemäßer Umsetzung in sich unschlüssig ist
und deshalb auch theoretisch nicht zu erreichbar ist.
1. Prüfungsblock Steuererhöhungen:
1.1
Gewerbesteuer
Unterstellt, der
Rat der Stadt würde der Empfehlung der GPA folgen, wäre das errechnete
Verbesserungspotential keinesfalls zu erreichen, da
- bei der Berechnung der Verbesserung bei
Gewerbesteuer (aktuell für 2009 geschätzt rd. 45 bis 50 Mio. €) vom Niveau
vor der Finanzkrise ausgegangen wurde,
- eine Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes nur sukzessive wirken kann, weil die
Gewerbesteuermehreinnahmen nur auf die angehobenen Vorauszahlungen und
nicht auch auf Zahlungen für zurückliegende Jahre entfallen,
- die Gewerbesteuer seit der
Unternehmenssteuerreform die größte Abgabenbelastung der Unternehmen
darstellt und diese Unternehmen durch die Wahl des/der Standorte durchaus
selbst entscheiden, in welcher Kommune sie ihre Gewerbesteuer zukünftig
zahlen. Hier sei an die Sitzverlegung der Deutschen Börse AG von Frankfurt
(Gewerbesteuerhebesatz 460 %) nach Eschborn (Gewerbesteuerhebesatz 280 %)
erinnert. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung verliert die Stadt
Frankfurt hierdurch jährlich zwischen 30 bis 40 Mio. €
Gewerbesteueraufkommen,
- durch die Systematik der
periodenübergreifend berechneten Schlüsselzuweisungen des Landes von
zusätzlichen Gewerbesteuermehreinnahmen ein Betrag von unter 20%
bei der Kommune verbleibt,
- die Erhöhung der Grundsteuer zu einer
Ergebnisverschlechterung der Unternehmen führt und damit wiederum die Höhe
der Gewerbesteuer beeinflusst.
Entsprechend der Beschlussempfehlung schlägt
die Verwaltung jedoch vor, auf Steuererhöhungen gänzlich zu verzichten.
Die Stadt
Leverkusen verfolgt das Ziel, für Wohnen und Arbeiten attraktive
Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Man darf nicht
verkennen, dass die Umsetzung dieses Zieles unter den Bedingungen eines sich
verschärfenden kommunalen Wettbewerbs steht, da auch die Nachbarkommunen der
Stadt Leverkusen diese Zielsetzung verfolgen.
Die Hebesätze der Stadt
Leverkusen (Grundsteuer 500 %, Gewerbesteuer 460 %) sind – neben den
städtischen Gebühren für Kindergarten, offene Ganztagsschule - im kommunalen
Vergleich bereits deutlich über dem Durchschnitt. Mit einer weiteren Erhöhung
würde die Stadt Leverkusen die finanziellen Rahmenbedingungen für Bürger und
Unternehmen weiter verschlechtern. Ein Blick auf unsere Nachbarkommunen macht
dies deutlich:
Grundsteuer- Gewerbesteuer-
hebesätze
2008 hebesätze
2008
Ø
Düsseldorf
440 %, 445
%
Ø
Langenfeld
356 % 380
%
Ø
Bergisch
Gladbach 455 % 455
%
Ø
Köln 500 % 450
%
Ø
Solingen
490 % 450
%
Ø
Wuppertal
490 % 440
%
Ø
Burscheid 420 % 430
%
Ø
Odenthal 401 % 424
%
Weiterhin wirken,
nach Auffassung der Verwaltung, Steuererhöhungen in Zeiten der Wirtschafts- und
Finanzkrise kontraproduktiv, insbesondere deshalb, weil sie liquide Mittel aus
dem Wirtschaftskreislauf ziehen, die im Ergebnis für die Sicherung von
Arbeitsplätzen und für Investitionsmaßnahmen mehr denn je benötigt werden.
1.2 Einführung
einer Zweitwohnsitzsteuer
Die Verwaltung
empfiehlt auf die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer zu verzichten.
Zweitwohnsitzsteuer
hat zum Ziel, die Besteuerung eines zweiten Wohnsitzes vorzunehmen, wobei als
Bemessungsgrundlage ca. 8% bis 10% der Kaltmiete angenommen werden kann.
Wie bereits unter
Tz. 1.1 bei der Gewerbesteuer dargestellt, ist die Einführung einer
Zweitwohnungssteuer nicht mit dem Ziel der Attraktivierung des Standortes
Leverkusen vereinbar. Man stelle sich einmal vor, dass die künftigen
Studentinnen und Studenten der neuen Fachhochschule auf dem Gelände der neuen
bahnstadt :opladen, die die Bereitschaft zeigen, in Leverkusen einen zweiten
Wohnsitz zu nehmen, mit einer Zweitwohnungssteuer „begrüßt“ würden.
Womöglich wird die umstrittene Zweitwohnsitzsteuer für Studentinnen und Studenten dann zu einem Entscheidungskriterium für die Auswahl des Hochschulstandortes, denn, wenn pro Jahr zwischen 150 bis 200 Euro Zweitwohnungssteuer entrichtet werden müssen, belastet dies deren in der Regel schon knapp kalkuliertes Budget.
Weiterhin gibt es
auch rechtliche Probleme, denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom 11.10.2005 ist die Besteuerung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter –
und damit der größte Teil der Zweitwohnungen überhaupt – nicht zulässig. Nach
einer Veröffentlichung von Prof. Dr. Manfred Groh (Finanzrundschau 2007, Seite
338) sollen 81 % aller Erwerbszweitwohnungen von verheirateten Paaren gehalten
werden. Unterstellt man diese Zahl auch für die Stadt Leverkusen, wären
höchstens 600 Personen steuerpflichtig.
Auch aus
fiskalischer Sicht ist die Einführung wenig sinnvoll, da unter dem Blickwinkel
der Haushaltswirkung dem theoretischen Steuervolumen von jährlich 100.000 € bis
150.000 € der jährliche Verwaltungsaufwand (Ermittlung der Steuerpflichtigen,
Einführung eines EDV-Verfahrens, Versendung der Bescheide, Bearbeitung
Widersprüche, ggf. Vollstreckungsmaßnahmen, Einbindung Rechtsamt etc.) gegen
gerechnet werden muss. Auch darf nicht verkannt werden, dass nicht alle
festgesetzten Beträge tatsächlich gezahlt werden und Vollstreckungsmaßnahmen
wegen der gesetzlich geschützten Pfändungsfreigrenzen insbesondere bei
Studentinnen und Studenten nicht greifen werden.
2. Prüfungsblock Empfehlungen/Hinweise
2.1 Bestandsaufnahme
Hunde:
Diese Empfehlung
der GPA wurde bereits umgesetzt.
Das Ergebnis ist
eine Einnahmeverbesserung von ca. 40.000 € bis 50.000 € / Jahr. Die Verwaltung
wird in regelmäßigen Abständen – ca. alle drei bis fünf Jahre – eine
Hundebestandsaufnahme durchführen.
2.2 Haushaltskonsolidierung in der
Kernverwaltung
Die GPA stellt in
ihrem Bericht folgende Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in der
Kernverwaltung dar:
- Prüfung von Ausgabenreduzierungen bei
pflichtigen und freiwilligen Aufgaben, z. B. durch Absenkung von Standards
oder völlige Aufgabe einzelner Leistungen,
- Schuldenabbau,
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit und
Angemessenheit von Kreditaufnahmen im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit
der Stadt Leverkusen,
- Erschließung weiterer Möglichkeiten der
Finanzoptimierung.
Der GPA-Bericht
enthält keinen Hinweis wie eine weitergehende Umsetzung der für
Nothaushaltsrechtskommunen geltenden und aus dem Nothaushaltsrechtserlass des
Innenministeriums NRW entnommenen theoretischen Thesen auszusehen hat.
Die Prüfung des
Abbaus von Standards ist seit Jahren mit entsprechenden Auflagen in den
Duldungsverfügungen der Bezirksregierung hinterlegt. Auch mit der letzten Verfügung
der Kommunalaufsicht vom 01.07.2009 sind weitere Vorgaben für den Haushalt 2010
verfügt.
Auch gibt es im
GPA-Bericht keine Hinweise, welche Möglichkeiten der Erschließung von
Finanzoptimierungen – dies auch vor dem Hintergrund der Kienbaum- Unter-suchung
- im Laufe der letzten Jahre in Leverkusen nicht geprüft wurden.
Festzustellen ist,
dass die Punkte Schuldenabbau und Prüfung der Wirtschaftlichkeit und
Angemessenheit von Kreditaufnahmen im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der
Stadt Leverkusen keine eigenständig zu bearbeitenden Prüffelder sind. Die Finanzbuchhaltung (früher alte
Stadtkasse) setzt nämlich nur das um, was Gegenstand der Beschlussfassung des
Rates über die jeweilige Haushaltssatzung ist. Sie hat keinesfalls eine
eigenständige Befugnis, Anordnungen der Fachbereiche abzulehnen, weil diese dem
Ziel des Schuldenabbaus konträr gegenüberstehen.
Im Übrigen ist das
Ziel „Schuldenabbau“ aus Sicht der Verwaltung unter NKF-Gesichtspunkten durch
das Ziel „Eigenkapitalerhalt“ zu ersetzen. Der Erhalt des Eigenkapitals ist nur
möglich, wenn in der Haushaltsplanung / Haushaltsvollzug Defizite vermieden
werden. Dies ist in Leverkusen aus den bekannten Gründen zurzeit leider nicht
möglich.
Nachfolgende
Aufstellung zeigt die Schuldenentwicklung für den investiven Bereich der
Kernverwaltung:
- 31.12. 2002: Aufnahme
5 Mio. €, Schuldenstand 152,5 Mio. €
- 31.12. 2003 Aufnahme
5 Mio. €, Schuldenstand 153,6 Mio. €
- 31.12. 2004 Aufnahme
0 Mio. €, Schuldenstand 148,8 Mio. €
- 31.12. 2005 Aufnahme
3,2 Mio. €, Schuldenstand 147,6 Mio. €
- 31.12. 2006 Aufnahme
0 Mio. €, Schuldenstand 142,9 Mio. €
- 31.12. 2007 Aufnahme
2,2 Mio. €, Schuldenstand 140,4 Mio. €
- 31.12. 2008 . Aufnahme
0 Mio. €, Schuldenstand 135,6 Mio. €
(Aktuell rd. 130 Mio. €)
Die Entwicklung der
Kassenkredite des konsumtiven Bereiches stellt sich wie folgt dar:
- 31.12. 2002
26,6 Mio. €
- 31.12. 2003
61,2 Mio. €
- 31.12. 2004 105,7 Mio. €
- 31.12. 2005 125,2 Mio. €
- 31.12. 2006
140,4 Mio. €
- 31.12. 2007 133,4 Mio. €
- 31.12. 2008 113,7 Mio. €
(Aktuell - Stand 14.10.2009 - rd.
182 Mio. €)
(Hinweis: ab 10 / 2007
müssen angelegte 40 Mio. € „gedanklich“
abgezogen werden)
Zukünftig wird man
die gesamte Schuldenentwicklung auf einem Blick (Passivseite der Bilanz)
erkennen können, weil regelmäßig Bilanzen erstellt werden.
Die Stadt hat zur
Aufgabenerfüllung Dritte beauftragt und aus diesem Grund Bürgschaften erteilt.
Diese Bürgschaften haben sich sukzessive von rd. 113,5 Mio. € (1998) auf rd.
40,4 Mio. € (2007) reduziert (siehe Beteiligungsberichte der Stadt Leverkusen).
Wie bereits oben
beschrieben, kann spätestens nach Umstellung auf das NKF der Maßstab für die
Beurteilung der Finanzkraft nur die Eigenkapitalentwicklung sein. Nach heutigem
Sachstand muss von einer zukünftigen jährlichen Eigenkapitalreduzierung von rd.
100 Mio. € bis 120 Mio. € / Jahr ausgegangen werden. Bei einem Eigenkapital lt.
Eröffnungsbilanz 01.01.2008 von rd. 700 Mio. € wäre daher ca. im Jahre 2015 der
Verbrauch des gesamten Eigenkapitals eingetreten. Lt. aktuellem
Innenministererlass vom 06.03.2009 hat der Verbrauch des Eigenkapitals den
Wegfall eines Korridors für sämtliche freiwillige Leistung, die bisher im
Rahmen einer so genannten Duldung gestattet wurden, zur Folge. Diese Regelung
tritt schon ein – siehe Seite 50 des o. g. Erlasses – wenn innerhalb der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der gesamte Eigenkapitalverzehr
droht. Konkret heißt dies, dass nach heutigen Rahmenbedingungen für die
Aufstellung des Haushaltes 2012 – die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung reicht dann bis 2015 – diese Regelung bereits Anwendung findet.
Als Fazit zu den o.
g. Punkten kann festgestellt werden, dass die Hinweise der GPA als nochmaliger
Appell verstanden werden müssen, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt
ernst zu nehmen und alles Erdenkliche zu tun, um einen weiteren
Eigenkapitalverzehr zu vermeiden bzw. im Rahmen der eigenen Möglichkeiten
abzufedern.
2.3 Beteiligungsgesellschaften
Die GPA stellt in
ihrem Bericht diesbezüglich folgende Punkte vor:
- Prüfung der Notwendigkeit der
geringfügigen Beteiligung an einigen Unternehmen in privater Rechtsform,
- Verstärkte Einbeziehung
verlustbringender Beteiligungen in Haushaltskonsolidierung,
- Erlass einer
Dienstanweisung/Formulierung von Beteiligungsrichtlinien,
- Weiterentwicklung der
Beteiligungsverwaltung zu einem strategisch-perspektivischen
Beteiligungsmanagement,
- Ausbau des Berichtswesens / Weiterentwicklung
des Kennzahlensets,
- Optimierung des Beteiligungsberichts
durch intensivere und kennzahlengestützte Darstellung der Leistungen der
Beteiligungen,
- Einbeziehung der
Beteiligungsgesellschaften in den Konsolidierungsprozess.
Auch hier
betrachtet die Verwaltung die Hinweise der GPA als Appell, die Bedeutung der
Beteiligungen für die Konsolidierung des Haushaltes zu beachten. Die o. g.
Empfehlungen/Hinweise sind allerdings seit Jahren bekannt und sind
wiederkehrend Gegenstand von Haushaltsplanberatungen, Besprechungen mit der
Kommunalaufsicht und Auflagen in Duldungsverfügungen.
Ergänzend nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Aufgabe des
Beteiligungsmanagements – rd. 30 Gesellschaften mit Umsatzerlösen von über 500
Mio. € / Jahr (Vergleich Kernhaushalt = Satzungssumme Erträge rd. 330 Mio. € /
Jahr) - einschließlich der Erstellung des umfangreichen Beteiligungsberichts
wird neben dem Abteilungsleiter von 1,8 Sachbearbeitern wahrgenommen. Die im
GPA-Bericht ausgewiesenen 3,8 Stellen müssen um die Tätigkeiten Stadt als
Steuerschuldner - 1 Stelle, gesetzliche Aufgabe – und Erstellung
Konzernabschluss, neue, gesetzliche Aufgabe - 1 Stelle - reduziert werden, weil
diese Mitarbeiter für o. g andere, pflichtige Aufgaben eingesetzt werden
müssen.
zu1)
Die Notwendigkeit des
Haltens von geringfügigen Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform
wird in periodischen Zeitabständen betrachtet und führte zuletzt Anfang 2009 zu
einer Veräußerung der 0,001%-Beteiligung an der Landesentwicklungsgesellschaft
NRW GmbH.
zu 2 und 7)
Alle
Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit aus dem
Haushalt finanzierten Dauerverlusten werden durch Auflagen der Kommunalaufsicht
im Rahmen von Duldungsverfügungen, die regelmäßig an die politischen Gremien
weitergeleitet werden, reglementiert. Im Rahmen dieser Auflagen gilt z. B. für
den SPL und der KLS seit 2002 ein so genannter Deckelungsbeschluss, der keine
Rücksicht auf allgemeine Kostenentwicklungen nimmt.
Die Einbeziehung
der Beteiligungsgesellschaften in den Konsolidierungsprozess erfolgt seit
Jahren und wird durch die Bezirksregierung laufend thematisiert und überwacht.
zu 3 und 4)
Eine allseits akzeptierte und respektierte Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung zu einem strategisch-perspektivischen Beteiligungsmanagement kann nur durch weitergehende ggf. gesetzliche Regelungen und nicht durch die Beschreibung von Bedürfnissen der Verwaltung und Ministerialbürokratie erreicht werden. Die Aufgabe einer strategisch-perspektivischen Steuerung obliegt rechtlich ausschließlich dem vom Rat bestellten Organen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) der Gesellschaft. Diese gesetzlich normierte Kompetenz dieser Organe ist auch für die Beteiligungsverwaltung zu beachten.
Um der Intention der GPA zu entsprechen, ist es daher Ziel der Verwaltung, diese Organe in ihren Aufgaben zu stärken und zu unterstützen und keine bürokratischen „Parallelwelten“ aufzubauen. Deshalb soll ein zukünftiger Schwerpunkt auf die nachhaltige Schulung von (neuen) Mitgliedern in Aufsichtsrat / Gesellschafterversammlung hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung gelegt werden. Weiterhin wird verwaltungsseitig empfohlen, bei der Besetzung von Positionen (insbesondere Aufsichtsratspositionen) die Einbindung von externem know-how – z. B. Wirtschaftsprüfer – in die Überlegungen einzubeziehen.
Eine darüber hinausgehende Einwirkungsmöglichkeit wurde durch den Rat der Stadt Leverkusen bereits Mitte der 90er Jahre mit der Vorlage R 90/ 14. TA in einem richtungweisenden Schritt beschlossen. Mit dieser Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen die durch ihn bestellten Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat in der Ausübung dieses Mandates weitgehend an seine Beschlussfassungen gebunden.
Die Verwaltung hält den Status quo unter Beachtung des
Ressourceneinsatz für praxistauglich.
Eine weitere Ausweitung des Beteiligungsmanagements im Sinne des GPA-Berichts
wäre nur mit einer Stellenausweitung (mindestens zwei A 12-Stellen)
realisierbar und aus Sicht der Verwaltung aus den oben dargestellten Gründen
weniger sinnvoll.
Abschließend wird auch auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses verwiesen. Dieser Gesamtabschluss wird dem Rat der Stadt zur Feststellung vorgelegt und ist ein weiteres Element, den „Konzern Stadt“ zu steuern. In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung einer Beteiligungsrichtlinie, insbesondere zur Festlegung von Fristen und einer einheitlichen Bewertung, unerlässlich. Zurzeit befindet sich diese Richtlinie in der Bearbeitung.
zu 5 und 6)
Den zwischenzeitlich verbesserten
Standard im Berichtswesen einschließlich der bei den maßgeblichen Beteiligungen
eingesetzten Kennzahlensets hält die Verwaltung für gut und praxistauglich. Die Optimierung des Beteiligungsberichts
durch intensivere und kennzahlengestützte Darstellung der Leistungen der
Beteiligungen ist bereits im Bericht 2008 umgesetzt worden.
2.4 Optimierung von Verwaltungsabläufe in
der Finanzbuchhaltung
Dieser Prüfblock
bezieht sich auf einen Zeitraum vor Einführung des Neuen kommunalen
Finanzmanagement (NKF). Eine Vergleichbarkeit der Aufgaben einer „alten,
kameralen Stadtkasse“ mit den Aufgaben einer nach doppischen Grundsätzen
aufgestellte Finanzbuchhaltung, ist nicht gegeben.
Unabhängig davon,
stellt sich die Abteilung Finanzbuchhaltung / Vollstreckung natürlich permanent
dem Auftrag, Verwaltungsabläufe zu optimieren. Das Problem ist allerdings, dass
der „zweite Schritt“, nämlich die Optimierung von Abläufen, nur dem „ersten
Schritt“, nämlich die Einführung einer nachhaltigen Aufbaustruktur unter NKF,
folgen kann. Hier befinden sich alle NRW-Kommunen in einer Aufbau- bzw.
Lernphase. Insofern wird - unter Einbeziehung dieser Erfahrungen - im zweiten
Jahr der NKF - Umstellung der erste Schritt vollzogen, der durch eine
Organisationsuntersuchung bestätigt werden soll.
Im Sachgebiet
Vollstreckung empfiehlt die GPA die Einführung einer Vollstreckungssoftware.
Der Fachbereich Finanzen teilt im Grundsatz diese Auffassung und möchte das
Produkt der Fa. GES einsetzen, da dieses zur SAP-Software der Finanzbuchhaltung
kompatibel ist. Zwingend in diesem Zusammenhang ist nämlich die Anbindung an
das im produktiven Einsatz befindliche „Kassenmodul PSCD“. Das Produkt ist in
der Stadt Bielefeld im Einsatz. Die Mitarbeiter der Vollstreckung sind „am
Ball“ und in Kontakt. Falls hier die „Alltagstauglichkeit“ nachgewiesen werden
kann, besteht die Absicht, im Laufe des Jahres 2010 die Software produktiv
einzusetzen.
Die GPA hat auf der
Basis alter Fallzahlen rein rechnerisch die Verdichtung von Fallzahlen in
„Haushaltsentlastung für Folgejahre ab 2010“ hochgerechnet.
Hierzu folgende
Hinweise:
Bedingt durch die umfangreichen gesetzlichen Reformen ist die Vollstreckungslandschaft - zum Nachteil der Gläubiger und zum Vorteil der Schuldner - deutlich „schuldnerfreundlicher“ geworden. Zu nennen sind hier die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen und die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Waren in früheren Zeiten im Durchschnitt zwei Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich um die städt. Geldforderungen auszugleichen, müssen heute ca. vier bis fünf Beitreibungen angegangen werden. Der Zeitaufwand in der Vollstreckung zur Bearbeitung eines Falles hat sich daher in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommt die Situation, dass Mitarbeiter der Vollstreckung immer öfter und zwangsläufig Schuldnerberatungen vornehmen.
Zu den zahlreichen Aufgaben einer
Vollstreckung gehören neben der
facettenreich gestalteten Beitreibung von Forderungen, die beispielsweise von
telefonischen Zahlungserinnerungen über Kontopfändungen bis hin zur Abnahme von
eidesstattlichen Versicherungen reichen kann, z. B. auch
- Bearbeitung der Anfragen von Schuldnern bzw. deren Rechtsvertreter
im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren,
- Einforderung von Sicherheitsleistungen einschließlich der
Überprüfung ihrer Werthaltigkeit im Zusammenhang mit einer Stundung oder
Aussetzung der Vollziehung bei Gewerbesteuerbescheiden mit erheblichem
Forderungsvolumen,
- Bearbeitung von Abtretungen und Pfändungen, soweit die Stadt als
Drittschuldnerin in Anspruch genommen wird,
- Überprüfung von befristet niedergeschlagenen Forderungen auf
Veranlassung der Fachbereiche mit dem Ziel, die Forderung nunmehr
beizutreiben oder die Verjährung zu unterbrechen,
- Verwertung von Pfandsachen,
- Beteiligung in Gewerbeuntersagungsverfahren und
- Überprüfung der von den Gerichten
übermittelten Insolvenzeröffnungen.
Nachfolgend die
Entwicklung der Fallzahlen in Leverkusen:
2007
12.629
Fälle
2008
15.557
Fälle
2009
16.915
Fälle
Abschließend ist
festzustellen, dass bei Verdichtung der Fallzahlen bei stetig zunehmenden
Aufgaben ein Personalabbau kontraproduktiv ist und deshalb haushaltsbelastend
wirkt. Fakt ist, dass sich die Refinanzierung von eingesetztem Personal nach
wie vor in keinem Bereich der Verwaltung besser rechnet, als im Bereich der
Vollstreckung.
Gerade in Zeiten
der Finanz- und Wirtschaftskrise werden weitere Fallzahlensteigerungen zu
verzeichnen sein. Daher macht es aus Sicht der Verwaltung nur Sinn, Aussagen zu
Personalressourcen an Hand aktueller Fallzahlen zu treffen.
Anlagen:
-
Darstellung der Maßnahme, die im GPA-
Bericht mit Ergebniswirkung dargestellt sind
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
II
FB/Büro 20 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 12 Seite: 32 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Erhöhung
Grundsteuer |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung 1,195
Mio. € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
X Nein |
|
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
X Nein |
siehe
Begründung 1.1 der Vorlage |
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Auf
die Erhöhung der Grundsteuer wird aus der in der Vorlage geschilderten
Gründen verzichtet. Zur
Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
II
FB/Büro 20 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr.13 Seite:
32 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Erhöhung
Gewerbesteuer |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung 2,215
Mio. € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
X Nein |
|
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
X Nein |
siehe
Begründung 1.1 der Vorlage |
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Auf
die Erhöhung der Gewerbesteuer wird aus der in der Vorlage geschilderten
Gründen verzichtet. Zur
Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
II
FB/Büro 20 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 12 Seite: 32 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Reduzierung
der Personalbemessung |
Personalaufwand 192.498 € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
X Nein |
|
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
X Nein |
siehe
Begründung 2.4 zur Vorlage |
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
|
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Die
Maßnahme wird nicht umgesetzt. Die vorgeschlagene Personalkostenreduzierung
im Bereich der Vollstreckung ist aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und der
geänderten Aufgaben in diesem Bereich nicht möglich und wirkt aus Sicht der
Verwaltung sogar kontraproduktiv. Zur
Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |