- Beschluss über Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Stellungnahmen zur öffentliche Auslegung (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten
Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage)
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vonseiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Telekom
I/B 2: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 3: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
I/B 4: LVR-Amt
Denkmalpflege im Rheinland
I/B 5: NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland e. V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt)
I/C Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe
I/C 1: Fachbereich
32 - Umwelt
I/C 2: Fachbereich
37 - Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung
I/C 3: Fachbereich 63 - Bauaufsicht - Untere Denkmalbehörde
2. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 17
LNatSchG NRW (Bedenken und Anregungen II/A) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW
(Bedenken und Anregungen II/B und II/C) vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird
gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A Bedenken
und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.
II/B Bedenken
und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II/B 1: Landesbetrieb
Straßenbau NRW
II/B 2: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
II/B 3: LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland
II/B 4: LVR-Amt
für Denkmalpflege im Rheinland
II/B 5: NABU
- Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e.V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt)
II/B 6: Wupperverband
II/C Bedenken und Anregungen der Fachbereiche und Betriebe
II/C 1: Fachbereich
02 - Konzernsteuerung - Liegenschaften
II/C 2: Fachbereich
32 - Umwelt
II/C 3: Fachbereich
67 - Stadtgrün
II/C 4: Fachbereich
36 - Ordnung und Straßenverkehr
3.
Die 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ (Anlage 3 der Vorlage)
einschließlich der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage) wird
gemäß § 7 LNatschG NRW i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV.
NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016
(GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016 und am 1. Januar 2018
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S.
560), in Kraft getreten am 18. Mai 2021; Gesetz vom 1. Februar 2022 (GV. NRW.
S. 139), in Kraft getreten am 19. Februar 2022 in Verbindung mit der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022;
Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft
getreten am 26. April 2022, als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 4 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zur 2. Änderung des Landschaftsplans wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach Deppe
(In Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Planungsanlass:
Durch die 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich
„Schlosspark Morsbroich“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die
nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Schlossparks als Teil des
historischen Gesamtensembles „Schloss Morsbroich“ vorbereitet werden. Dabei ist
darauf zu achten, dass die Revitalisierung des äußeren Schlossparks und die
Stärkung seiner Erholungsfunktion mit den Belangen von Natur- und
Landschaftsschutz sowie Artenschutz in Einklang stehen.
Ziel, Zweck und Inhalt der 2. Änderung des Landschaftsplans:
Der äußere Schlosspark Morsbroich war ehemals ein prächtiger englischer Landschaftsgarten, der jedoch seit einigen Jahren nicht mehr gärtnerisch gepflegt wurde und keine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Das im Februar 2018 durch den Museumsverein Morsbroich e. V. vorgelegte und durch den Rat beschlossene „Standortkonzept für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ (siehe Vorlage Nr. 2018/2063 und Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 2018/2129) umfasst mehrere Bausteine, die zu einer Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich beitragen sollen. Das Ziel besteht darin, einen vitalisierten Park mit bildungs- und kulturorientierten Inhalten bei Erhaltung des landschaftlichen und naturräumlichen Wertes für die Leverkusener Bevölkerung zu gestalten und dessen regionale und überregionale Bedeutsamkeit zu steigern.
Mit Beschluss vom 10.12.2018 hat die Verwaltung den Auftrag
erhalten, die bauplanerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine sach-
und fachgerechte sowie zukunftsorientierte Entwicklung des Standortes zu
schaffen (Vorlage Nr. 2018/2589). Die im Fokus stehende Fläche - Schlosspark
Schloss Morsbroich - ist im aktuell gültigen Landschaftsplan (LP) der
Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
Die Kick-Off-Sitzung sowie die Projektgruppensitzungen der
verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit einem externen Projektsteuerer haben
gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten stattgefunden. Die Gespräche und die
Weiterbearbeitung und Detaillierung der Planungsidee haben verdeutlicht, dass
die von allen Beteiligten gewünschte Revitalisierung/Attraktivierung des
Geländes durch eine möglichst naturnahe Weiterentwicklung in diesem sensiblen Landschaftsraum
eine Änderung des Landschaftsplans für diesen Teilbereich notwendig macht.
Vor dem Hintergrund, dass für die Revitalisierung Fördermittel aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung akquiriert werden konnten, wurde zunächst ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des Bausteins „Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich“ ausgelobt. Mit Beschluss der Verwaltungsvorlage Nr. 2021/1014 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, eine Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs der POLA Landschaftsarchitekten GmbH nicht länger zu verfolgen.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, das damit zusammenhängende Auftragsverhältnis zu beenden sowie eine
neue Planungsgrundlage zur Revitalisierung des Schlossparks zu entwickeln. Mit
Datum vom 29.10.2021 konnte zwischenzeitlich eine Aufhebungsvereinbarung
zwischen der Stadt Leverkusen sowie der POLA Landschaftsarchitekten GmbH
abgeschlossen und die Zusammenarbeit somit beendet werden.
Mit Vorlage Nr. 2022/1382 „Konzept zur Erstellung einer
neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich“ wurde
unter Beschlusspunkt 4 die Erstellung eines Parkpflegewerkes für das
Gartendenkmal Morsbroich beschlossen.
Planungsrechtlicher Status:
Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35
Baugesetzbuch (BauGB) und innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1987
rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier das Landschaftsschutzgebiet (LSG)
2.2-8 „Bürgerbusch“ festsetzt. Der äußere Schlosspark ist aufgrund der
besonderen Erlebbarkeit der Landschaft als LSG festgesetzt worden. Für den
Änderungsbereich ist das Entwicklungsziel Nr. 9 „Erhaltung von Grünflächen“
dargestellt. Es gelten für den gesamten äußeren Schlosspark die generellen
Verbote und Gebote für LSG in Leverkusen.
Im Zuge der 2. Änderung des Landschaftsplans soll der
gesamte Schlosspark im LSG verbleiben, bzw. wird als eigenständiges LSG Nr.
2.2-16 „Schloss Morsbroich“ festgesetzt. Vorgesehen ist zudem, das bisherige
Entwicklungsziel 9 in das Entwicklungsziel 4 „Ausbau der Landschaft für die
Erholung oder den Fremdenverkehr“ zu ändern. Mit einem auf den Schlosspark
zugeschnittenen LSG Nr. 2.2-16 „Schloss Morsbroich“ soll der spezifischen
Situation Rechnung getragen werden. Neben dem erforderlichen Schutz von Natur
und Landschaft soll die Erholungsfunktion dieses Landschaftsraums für die
Öffentlichkeit gesichert werden. Dazu dienen auch die den Nutzungszweck des
Außenparks des Museums Schloss Morsbroich unterstützenden Ge- und Verbote und
Unberührtheitsbestimmungen.
Aufgrund des geringen Änderungsumfanges und der umfangreichen im Vorlauf durchgeführten Untersuchungen sowie der im Zusammenhang mit der Projektentwicklung zusammengestellten, vorliegenden Datengrundlagen wurde auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens im Rahmen eines Scopingstermins für die strategische Umweltprüfung verzichtet. Im Rahmen der ursprünglichen Konzepterstellung hat es umfangreiche faunistische Untersuchungen gegeben. Darüber hinaus wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe I durchgeführt. Die Ergebnisse beider Gutachten sind in die Erarbeitung der Landschaftsplanänderung eingeflossen.
Verfahrensstand:
Durch den Rat der Stadt Leverkusen wurden am 24.08.2020 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage Nr. 2020/3804). Am 04.04.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen den Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst (Vorlage Nr. 2021/1182)
Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentlichen Aushang der 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ auf Grundlage des § 16 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) im Zeitraum vom 25.06.2021 bis 23.07.2021 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt. Schwerpunkte der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung bildeten folgende Themen:
· Leitungsführungen,
· Bodendenkmalschutz,
· Denkmalschutz,
· Änderung der Festsetzungskategorie,
· Hinweis auf klarstellende Formulierungen.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung der 2. Änderung des Landschaftsplans wurden nicht vorgetragen. Äußerungen im Hinblick auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens der strategischen Umweltprüfung (Scoping) und den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der strategischen Umweltprüfung sind nicht eingegangen.
Ergebnis der öffentlichen
Auslegung:
Die öffentliche Auslegung erfolgte durch öffentlichen Aushang der 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ auf Grundlage des § 17 LNatSchG NRW im Zeitraum vom 25.05.2022 bis einschl. 30.06.2022 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt. Schwerpunkte der eingegangenen Bedenken und Anregungen bildeten folgende Themen:
· Verkehrssicherung,
· Leitungsführungen,
· Bodendenkmalschutz,
· Denkmalschutz,
· Änderung der Festsetzungskategorie,
· Hinweis auf Wasserrecht,
· Hinweis auf klarstellende Formulierungen,
· möglicher Verdacht von Kampfmitteln.
Grundsätzliche Bedenken gegen die 2. Änderung des Landschaftsplans wurden nicht vorgetragen.
Weiteres Vorgehen:
Die 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich
„Schlosspark Morsbroich“ soll vorgezogen und losgelöst von dem Verfahren zur
Neuaufstellung des gesamtstädtischen Landschaftsplans erfolgen, um
schnellstmöglich das benötigte Planungsrecht zu schaffen. Die Teiländerung des
Landschaftsplans ist notwendig aufgrund des o. g. Planungsstandes und der
Genehmigungseinschätzung des Fachbereichs Umwelt (FB 32).
Die Durchführung des formalen Verfahrens zur Teiländerung
erfolgt dabei durch den Fachbereich Stadtplanung. Die Zuständigkeit für die
inhaltliche und fachliche Bearbeitung dieses Verfahrens und die zukünftig
notwendigen Befreiungen zur Umsetzung der Revitalisierung des Schlossparks
liegen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Umwelt (FB 32).
Im
Nachgang zum Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des Landschaftsplans
entsprechend § 18 LNatschG NRW der höheren Naturschutzbehörde angezeigt. Die höhere Naturschutzbehörde kann
innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anzeige geltend machen, dass der
Landschaftsplan nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder dem LNatschG
NRW, den aufgrund des LNatschG NRW erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften
widerspricht. Sollte keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht
werden, ist die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ortsüblich bekannt
zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Landschaftsplans in Kraft.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |