Betreff
2. Änderung des Landschaftsplans "Schlosspark Morsbroich"
- Beschluss über Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Stellungnahmen zur öffentliche Auslegung (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2022/1737
Aktenzeichen
ko-2022-2-LP-4
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Vonseiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          Telekom

I/B 2:          Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

I/B 3:          LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland

I/B 4:        LVR-Amt Denkmalpflege im Rheinland

I/B 5:         NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt)

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 32 - Umwelt

I/C 2:       Fachbereich 37 - Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung

I/C 3:          Fachbereich 63 - Bauaufsicht - Untere Denkmalbehörde

 

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW (Bedenken und Anregungen II/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW (Bedenken und Anregungen II/B und II/C) vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A           Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.

 

II/B           Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

II/B 1:      Landesbetrieb Straßenbau NRW

II/B 2:      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

II/B 3:      LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

II/B 4:      LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

II/B 5:      NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt)

II/B 6:      Wupperverband

 

II/C              Bedenken und Anregungen der Fachbereiche und Betriebe

II/C 1:      Fachbereich 02 - Konzernsteuerung - Liegenschaften

II/C 2:      Fachbereich 32 - Umwelt

II/C 3:      Fachbereich 67 - Stadtgrün

II/C 4:      Fachbereich 36 - Ordnung und Straßenverkehr

 

 

3.    Die 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage) wird gemäß § 7 LNatschG NRW i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016 und am 1. Januar 2018 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560), in Kraft getreten am 18. Mai 2021; Gesetz vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 139), in Kraft getreten am 19. Februar 2022 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022, als Satzung beschlossen.

 

4.     Die als Anlage 4 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zur 2. Änderung des Landschaftsplans wird gebilligt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      In Vertretung                             In Vertretung

Adomat                                                Lünenbach                                Deppe

(In Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Planungsanlass:

Durch die 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Schlossparks als Teil des historischen Gesamtensembles „Schloss Morsbroich“ vorbereitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Revitalisierung des äußeren Schlossparks und die Stärkung seiner Erholungsfunktion mit den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz sowie Artenschutz in Einklang stehen.

 

Ziel, Zweck und Inhalt der 2. Änderung des Landschaftsplans:

Der äußere Schlosspark Morsbroich war ehemals ein prächtiger englischer Landschaftsgarten, der jedoch seit einigen Jahren nicht mehr gärtnerisch gepflegt wurde und keine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Das im Februar 2018 durch den Museumsverein Morsbroich e. V. vorgelegte und durch den Rat beschlossene „Standortkonzept für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ (siehe Vorlage Nr. 2018/2063 und Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 2018/2129) umfasst mehrere Bausteine, die zu einer Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich beitragen sollen. Das Ziel besteht darin, einen vitalisierten Park mit bildungs- und kulturorientierten Inhalten bei Erhaltung des landschaftlichen und naturräumlichen Wertes für die Leverkusener Bevölkerung zu gestalten und dessen regionale und überregionale Bedeutsamkeit zu steigern.

 

Mit Beschluss vom 10.12.2018 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die bauplanerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine sach- und fachgerechte sowie zukunftsorientierte Entwicklung des Standortes zu schaffen (Vorlage Nr. 2018/2589). Die im Fokus stehende Fläche - Schlosspark Schloss Morsbroich - ist im aktuell gültigen Landschaftsplan (LP) der Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.

 

Die Kick-Off-Sitzung sowie die Projektgruppensitzungen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit einem externen Projektsteuerer haben gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten stattgefunden. Die Gespräche und die Weiterbearbeitung und Detaillierung der Planungsidee haben verdeutlicht, dass die von allen Beteiligten gewünschte Revitalisierung/Attraktivierung des Geländes durch eine möglichst naturnahe Weiterentwicklung in diesem sensiblen Landschaftsraum eine Änderung des Landschaftsplans für diesen Teilbereich notwendig macht.

 

Vor dem Hintergrund, dass für die Revitalisierung Fördermittel aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung akquiriert werden konnten, wurde zunächst ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des Bausteins „Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich“ ausgelobt. Mit Beschluss der Verwaltungsvorlage Nr. 2021/1014 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, eine Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs der POLA Landschaftsarchitekten GmbH nicht länger zu verfolgen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das damit zusammenhängende Auftragsverhältnis zu beenden sowie eine neue Planungsgrundlage zur Revitalisierung des Schlossparks zu entwickeln. Mit Datum vom 29.10.2021 konnte zwischenzeitlich eine Aufhebungsvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen sowie der POLA Landschaftsarchitekten GmbH abgeschlossen und die Zusammenarbeit somit beendet werden.

 

Mit Vorlage Nr. 2022/1382 „Konzept zur Erstellung einer neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich“ wurde unter Beschlusspunkt 4 die Erstellung eines Parkpflegewerkes für das Gartendenkmal Morsbroich beschlossen.

 

Planungsrechtlicher Status:

Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-8 „Bürgerbusch“ festsetzt. Der äußere Schlosspark ist aufgrund der besonderen Erlebbarkeit der Landschaft als LSG festgesetzt worden. Für den Änderungsbereich ist das Entwicklungsziel Nr. 9 „Erhaltung von Grünflächen“ dargestellt. Es gelten für den gesamten äußeren Schlosspark die generellen Verbote und Gebote für LSG in Leverkusen.

 

Im Zuge der 2. Änderung des Landschaftsplans soll der gesamte Schlosspark im LSG verbleiben, bzw. wird als eigenständiges LSG Nr. 2.2-16 „Schloss Morsbroich“ festgesetzt. Vorgesehen ist zudem, das bisherige Entwicklungsziel 9 in das Entwicklungsziel 4 „Ausbau der Landschaft für die Erholung oder den Fremdenverkehr“ zu ändern. Mit einem auf den Schlosspark zugeschnittenen LSG Nr. 2.2-16 „Schloss Morsbroich“ soll der spezifischen Situation Rechnung getragen werden. Neben dem erforderlichen Schutz von Natur und Landschaft soll die Erholungsfunktion dieses Landschaftsraums für die Öffentlichkeit gesichert werden. Dazu dienen auch die den Nutzungszweck des Außenparks des Museums Schloss Morsbroich unterstützenden Ge- und Verbote und Unberührtheitsbestimmungen.

 

Aufgrund des geringen Änderungsumfanges und der umfangreichen im Vorlauf durchgeführten Untersuchungen sowie der im Zusammenhang mit der Projektentwicklung zusammengestellten, vorliegenden Datengrundlagen wurde auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens im Rahmen eines Scopingstermins für die strategische Umweltprüfung verzichtet. Im Rahmen der ursprünglichen Konzepterstellung hat es umfangreiche faunistische Untersuchungen gegeben. Darüber hinaus wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe I durchgeführt. Die Ergebnisse beider Gutachten sind in die Erarbeitung der Landschaftsplanänderung eingeflossen.

 

Verfahrensstand:

Durch den Rat der Stadt Leverkusen wurden am 24.08.2020 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage Nr. 2020/3804). Am 04.04.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen den Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst (Vorlage Nr. 2021/1182)

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentlichen Aushang der 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ auf Grundlage des § 16 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) im Zeitraum vom 25.06.2021 bis 23.07.2021 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt. Schwerpunkte der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung bildeten folgende Themen:

 

·         Leitungsführungen,

·         Bodendenkmalschutz,

·         Denkmalschutz,

·         Änderung der Festsetzungskategorie,

·         Hinweis auf klarstellende Formulierungen.

 

Grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung der 2. Änderung des Landschaftsplans wurden nicht vorgetragen. Äußerungen im Hinblick auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens der strategischen Umweltprüfung (Scoping) und den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der strategischen Umweltprüfung sind nicht eingegangen.

 

Ergebnis der öffentlichen Auslegung:

Die öffentliche Auslegung erfolgte durch öffentlichen Aushang der 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ auf Grundlage des § 17 LNatSchG NRW im Zeitraum vom 25.05.2022 bis einschl. 30.06.2022 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt. Schwerpunkte der eingegangenen Bedenken und Anregungen bildeten folgende Themen:

 

·         Verkehrssicherung,

·         Leitungsführungen,

·         Bodendenkmalschutz,

·         Denkmalschutz,

·         Änderung der Festsetzungskategorie,

·         Hinweis auf Wasserrecht,

·         Hinweis auf klarstellende Formulierungen,

·         möglicher Verdacht von Kampfmitteln.

 

Grundsätzliche Bedenken gegen die 2. Änderung des Landschaftsplans wurden nicht vorgetragen.

 

Weiteres Vorgehen:

Die 2. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll vorgezogen und losgelöst von dem Verfahren zur Neuaufstellung des gesamtstädtischen Landschaftsplans erfolgen, um schnellstmöglich das benötigte Planungsrecht zu schaffen. Die Teiländerung des Landschaftsplans ist notwendig aufgrund des o. g. Planungsstandes und der Genehmigungseinschätzung des Fachbereichs Umwelt (FB 32).

 

Die Durchführung des formalen Verfahrens zur Teiländerung erfolgt dabei durch den Fachbereich Stadtplanung. Die Zuständigkeit für die inhaltliche und fachliche Bearbeitung dieses Verfahrens und die zukünftig notwendigen Befreiungen zur Umsetzung der Revitalisierung des Schlossparks liegen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Umwelt (FB 32).

 

Im Nachgang zum Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des Landschaftsplans entsprechend § 18 LNatschG NRW der höheren Naturschutzbehörde angezeigt. Die höhere Naturschutzbehörde kann innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anzeige geltend machen, dass der Landschaftsplan nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder dem LNatschG NRW, den aufgrund des LNatschG NRW erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht. Sollte keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht werden, ist die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Landschaftsplans in Kraft. 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein