Betreff
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2022
- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“
Vorlage
2022/1744
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projektaufruf 2022 für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ wird zugestimmt.

 

2.    Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzepts „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ zu stellen.

 

3.    Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 €, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Wirtschaftsplan des Sportparks Leverkusen dargestellt. Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenden Eigenanteil über einen Kredit zu finanzieren.

 

 

gezeichnet

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Molitor                                               Adomat

 

Begründung:

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) hat sich in 2019 an dem Sonderprogramm „Inves-titionspakt Soziale Integration im Quartier 2020“ beteiligt. Das Vorhaben wurde als grundsätzlich förderfähig eingestuft, aber aus Budgetgründen hat der SPL keine Förderung in 2020 erhalten. Dies wurde mit Schreiben vom 07.11.2019 seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt. Auf damalige Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wurde mitgeteilt, dass der SPL sich in 2020 an diesem Programm erneut bewerben soll. Daraufhin hatte der SPL die weiteren Planungen vorgenommen. Die Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 liegt zwischenzeitlich vor. Im August 2020 wurde der SPL jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses Programm bundesseitig bis zum Jahr 2020 befristet wurde und für 2021 nicht mehr ausgerufen wird.

 

In 2020 hat sich der SPL an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2020“ beteiligt. Auch hier kam das Projekt leider nicht in die engere Auswahl, da das Programm mehrfach überzeichnet war.

Im Bundeshaushalt 2022 hat der Bundestag nunmehr weitere Mittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Kommunen, die sich nicht mehr in der Haushaltsnotlage befinden. Die Stadt Leverkusen befindet sich nicht mehr in der Haushaltsnotlage. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereichs, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ mind. 55 v. H.

 

Förderziele:

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemmissionen genügen. Sie sollen vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Mit Blick auf die Steigerung der Resilienz sind insbesondere die kommunalen Infrastrukturen gefragt und müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

 

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern. Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Gleichwohl müssen energetische Standards eingehalten werden. Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen. Darüber hinaus ist der Einsatz fossiler Energieträger nur in begründetem Ausnahmefall gefördert. Gefördert werden deshalb vornehmlich Maßnahmen, mit denen erstmalig ein Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von mind. 75 % erreicht werden.  

 

Folgende Auswahlkriterien sind u. a. ausschlaggebend:

 

-       Umsetzung umfassender Maßnahme zur Barrierefreiheit,

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit,

-       überdurchschnittliche fachliche Qualität,

-       begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune,

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen.

 

Für die Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

 

In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates bis zum 30.09.2022 dem BBSR einzureichen.

 

Notwendigkeit der Maßnahme:

In Leverkusen leben 167.045 Menschen, von denen 28.424 im Alter von unter 18 Jahren sind. 17.189 Personen, also 10,3 % der Menschen in Leverkusen, leben in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Der Anteil der Bewohnenden in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, die unter 18 Jahren sind, liegt bei 6.165 Personen und beträgt demnach 35,85 % (Quelle: Städtische Bevölkerungsstatistik, Stadt Leverkusen – Statistikstelle, Stand: 31.12.2019).

 

Für viele Kinder und Jugendliche in dieser Situation bedeutet es, bedingt durch die materielle Armut ihrer Familie, in ihren Möglichkeiten eingeschränkt zu sein. Es führt dazu, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen unter anderem an außerschulischen Bildungsangeboten, an kulturellen Angeboten sowie an einer Vielzahl von Freizeitangeboten nicht teilhaben und teilnehmen zu können. Durch diese zumeist anhaltende Mangelsituation werden ihnen wesentliche Erfahrungen auf dem Weg ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialfähigen Persönlichkeit vorenthalten, was auch mit gesamtgesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Es geht um die Zukunft aller Kinder nicht nur in Leverkusen, sondern in unserer gesamten Gesellschaft, um ihren individuellen Anspruch auf ein gelingendes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen.

 

Des Weiteren leben in Leverkusen 27.517 Menschen (16,5 %) mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft und 18.925 Menschen (11,33 %), die eine doppelte Staatsbürgerschaft (eine deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft) innehaben (Quelle: Städtische Bevölkerungsstatistik, Städtische Auskunftskartei der Stadt Leverkusen – Statistikstelle, Stand: 31.12.2019). Menschen mit Migrationshintergrund sind oftmals Benachteiligungen im Bildungssektor und in kultureller sowie gesellschaftlicher Teilhabe ausgesetzt.

 

Leverkusen wird aktuell und künftig durch ständige Wohnraumerweiterung wachsen. Neben der Wohnraumerweiterung für die Bevölkerung und der Attraktivierung einzelner Stadtteile ist der weitere Ausbau der sozialen Infrastruktur, um ein lebenswertes Umfeld und Orte der formalen und non-formalen Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, wichtig. Dazu zählen Regelinstitutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch Vereine und Kursangebote aus den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur. Bei der Schaffung und Weiterentwicklung solcher Orte dürfen die oben genannten Indikatoren zum sozialen Status und der Herkunft der Menschen in unserer Stadt, die diese Angebote nutzen, nicht außer Acht gelassen werden, da damit unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und Sportangeboten gegeben sind.

 

Den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wird durch die Schwimmbadanlage Bergisch Neukirchen die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Regelstruktur zum einen das Schwimmen zu erlernen und zum anderen Wassersportarten nachzugehen. Dies wird durch die bauliche Veränderung attraktiviert und teilweise überhaupt erst ermöglicht. Eines der Ziele besteht darin, den Teilnehmenden die Gelegenheit zu bieten, längere Wasserzeiten in Anspruch zu nehmen. Auf den Ansatz des Zugangs über Regelangebote, wie z. B. durch Schwimmunterricht in den Schulen, soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Hier werden alle Kinder und Jugendlichen, auch sozial Benachteiligte, erreicht, um Schwimmen zu erlernen, sich zum Teil überhaupt erst mit Wasser auseinanderzusetzen und perspektivisch an Wassersportarten und Vereine, die eben diese anbieten, herangeführt zu werden. Somit können durch den genannten Zugang über die Regelstruktur Familien entlastet werden, die z. B. finanziell, physisch (da das Schwimmen selber nicht erlernt wurde) oder zeitlich nicht in der Lage sind, ihren Kindern das Schwimmen zu ermöglichen. Darüber hinaus kommen Familien möglicherweise somit erst auf die Idee, selbst gemeinsam schwimmen zu gehen, da sie durch ihre Kinder auf das Thema aufmerksam werden.

 

Neben den oben genannten Zugängen soll Menschen mit Fluchthintergrund in Kursen die Angst vor dem Wasser genommen werden, da sie dieses bisher unter Umständen als etwas Lebensgefährliches wahrgenommen haben. Die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen an Wasser herangeführt zu werden, vorhandene Ängste abzubauen und das Schwimmen zu erlernen, wäre innerhalb Leverkusens durch den Ansatz, dass das Schwimmbad nur vom Regelsystem, Vereinen und Kursen genutzt werden kann, einmalig. Nichtschwimmer im offenen Betrieb zu betreuen, wie er in den anderen Leverkusener Bädern stattfindet, ist aufgrund der Vielzahl der Menschen, die dort zu Besuch sind, zu gefährlich. Durch den „nichtoffenen Betrieb“ wird den Teilnehmenden in Kursen, aber auch in Vereinen und Schulen, ein geschützter Rahmen geboten, indem sie sich in einer relativ kleinen Gruppe weiterentwickeln können. Sie lernen, gemeinsam Ängste abzubauen, Spaß zu haben und dadurch neue Fähigkeiten zu entwickeln, die ihr Selbstbewusstsein stärken.

 

Durch die neue Konzeptentwicklung des Schwimmbads Bergisch Neukirchen wird der Ansatz der Kommunalen Präventionsketten, an dem die Stadt Leverkusen sich seit 2017 beteiligt, unterstützt. Die gesamte Entwicklung des Kindes soll dabei besser in den Blick genommen werden. Das fängt in der Schwangerschaft an und geht bis zum Eintritt in das Berufsleben. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen, Sportvereine, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendämter sowie viele weitere Beteiligte sollen dabei miteinander verknüpft werden und systematisch zusammenarbeiten. Leitbild der Stadt Leverkusen ist es, die Lebensbildungen für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien insofern zu verbessern, als den Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Alter, ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft oder ihres familiären Hintergrundes soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird, damit ein Aufwachsen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gelingt. Maßnahmen, die an Regelinstitutionen angedockt sind, beziehen alle Kinder und Jugendlichen mit ein. Auch oder insbesondere die jungen Menschen, die einen beschränkten Zugang zu materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen und somit einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, werden durch Maßnahmen und Angebote, die das Schwimmbad Bergisch Neukirchen anbietet, erreicht.

 

Projektbeschreibung:

Das Hallenbad Bergisch Neukirchen wurde im Jahr 1973 erbaut. Es besteht aus einem erdgeschossigen Hallenbau mit einem 25 m Schwimmerbecken, inkl. Sprungturm und einem Nichtschwimmerbecken. Neben der umfangreichen Nutzung für den Schulsport stellt das Hallenbad auch weitere Funktionen für einen öffentlichen Betrieb sicher, indem es den schwimmsporttreibenden Vereinen und dem vielseitigen öffentlichen Kursangebot der Schwimmschule Aqua-Vital des Sportparks Leverkusen an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung gestellt wird.

 

In den letzten Jahren wurden diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt, so wurde z. B. eine komplette Flachdachsanierung und eine Teilfassadensanierung vorgenommen. Zuletzt wurde in den Jahren 2010 bis 2015 die energetische Optimierung MSR-Technik/Frequenzumformer, der Austausch der kompletten Fensteranlagen (Konjunkturpaket II) durch dreifachverglaste Alufenster, die technische und energetische Erneuerung der Filteranlage der Badewassertechnik Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken sowie die Erneuerung der Kesselanlage I durchgeführt.

 

Die Schwimmhalle soll künftig den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemmissionen genügen. Sie soll vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus soll sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen nunmehr deutlich höhere energetische Standards eingehalten werden. Das Gebäude muss nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen. Darüber hinaus wird künftig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichtet. Ferner müssen aus nutzungsspezifischen Gründen und aufgrund diverser baulicher Mängel umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erfolgen. Ein anerkannter Energieeffizienz-Experte wird für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig beauftragt. Hinsichtlich der notwendigen Barrierefreiheit wird ein entsprechendes Barrierefrei-Konzept durch einen zuständigen Beauftragten erstellt werden.

 

Der offene Umkleidebereich ist sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die bestehenden gemauerten und gefliesten Einzelumkleiden und Garderobenspinde sind in einem schlechten Zustand und darüber hinaus in der Form nicht mehr zeit- und zweckgemäß. Die Einzelumkleiden sollen entfernt und durch Sammelumkleiden ersetzt werden. Eine behindertengerechte Umkleide und ein Behinderten-WC mit Dusche sollen berücksichtigt werden, sodass insgesamt die Barrierefreiheit erreicht werden kann. 

 

Der komplette Nassbereich, bestehend aus Dusch- und Toilettenanlagen, befindet sich ebenfalls noch im Originalzustand und muss komplett saniert werden. In diesem Zusammenhang muss eine Optimierung der Infrastruktur innerhalb der Nassbereiche vorgenommen werden. Darüber hinaus müssen im gesamten Umkleide- und Nassbereich der Bodenbelag, die Einrichtungsgegenstände und die Abhangdecke, inkl. Beleuchtung, erneuert werden.

 

In der Schwimmhalle weisen die gefliesten Beckenumgangsflächen sowie das geflieste Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken umfangreiche Mängel auf. Hier sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder Einzelflächen repariert worden. Eine komplette Sanierung ist hier erforderlich. Auch hier muss die Abhangdecke in der Schwimmhalle, einhergehend mit der Änderung des Beleuchtungskonzeptes, erneuert werden. Im Eingangsbereich soll ein Warte- und Aufenthaltsbereich für Besuchende und Wartende geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene Glaswand zur Schwimmhalle erneuert, ein Abstellraum abgetrennt und eine Aufstellfläche für Getränkeautomaten erstellt. Die Besucher-WCs werden ebenfalls saniert. 

 

Um künftig die Energieeffizienzgebäude-Stufe 70 zu erreichen, müssen erhebliche energetische Verbesserungen vorgenommen werden. Das vorhandene Flachdach muss eine wesentlich bessere Dämmung erhalten. Aufgrund der relativ geringen Dämmstoffstärke von derzeit nur 120 mm und diverser bauphysikalischer Probleme an der Luftdichtigkeitsschicht sowie weiteren Reparaturerfordernissen an der Flachdachabdichtung muss der Flachdachaufbau komplett erneuert und deutlich stärker gedämmt werden. Darüber hinaus muss das Flachdach für die Aufnahme der Zentrallüftungsgeräte und der Fotovoltaikanlage ertüchtigt werden. 

 

Ferner müssen die Außenwände eine zusätzliche Wärmedämmung erhalten. Dazu muss die Trapezblechfassade erneuert und stärker gedämmt sowie die Klinkerfassade mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen werden. Dies soll z. B. durch Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit Klinkerriemchen erfolgen.

 

Nicht unterkellerte Gebäudebereiche sollen im Bereich der Umkleiden und Nebenräume durch Neubau der Bodenplatte eine Dämmung gegen Erdreich erhalten. Im Bereich Kriechkellerumgang der Schwimmbecken und weiterer nicht gedämmter Wand- oder Deckenflächen soll - soweit möglich - eine Kellerdämmung eingebracht werden. Die derzeitige Wärmeversorgung erfolgt über einen 300 kW Brennwertkessel und einen 200 kW Spitzenlastkessel. Die zukünftige Wärmeerzeugung soll so ökologisch und ökonomisch wie möglich erfolgen und ohne Nutzung von Erdgas betrieben werden können.

 

Es soll deshalb eine kaskadierte Wärmepumpenanlage installiert werden. Diese besteht aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Niedrigtemperaturverbraucher wie Beckenwassertechnik, Lüftungstechnik und statische Heizkörper. Hier reichen bei entsprechender Auslegung der Komponenten Vorlauftemperaturen von 45°C aus, die auch von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit hohem COP-Wert erreicht werden können.

 

Vorrangig für den Hochtemperaturverbraucher Warmwasserbereitung (ca. 65°C Vorlauftemperatur erforderlich) wird eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden auf dem Parkplatzgelände installiert. Um kurzzeitige Schwankungen im aktuellen Wärmebedarf zu kompensieren, werden zusätzlich Pufferspeicher eingesetzt. Zur regenerativen Stromerzeugung wird außerdem eine Fotovoltaikanlage mit 700 m² auf den Flachdächern des Gebäudes installiert. Es ist eine Ost/West-Anlage vorgesehen, die eine minimal mögliche Last von 15 bis 20 kg/m² auf den Bestandsdächern gewährleistet.

 

Es erfolgt eine Erneuerung der Warmwasserbereitung durch den Einsatz einer Warmwasserdirekterzeugung im Durchlaufprinzip, ohne Bevorratung von erwärmten Trinkwasser, Speicher-Ladesystem mit schnell regelndem Thermischem Durchlauferhitzer (Plattenwärmetauscher) und Heizungspufferspeicher. Das komplette Trinkwassersystem wird mit einem Edelstahlrohrsystem erstellt.

 

Darüber hinaus erfolgt die Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den Umkleidebereichen des Schwimmbades unter Berücksichtigung einer strömungsgünstigen Kanalführung zur Minimierung des Strombedarfs sowie der Ersatz der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die Umkleidebereiche durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad > 80 %), angepasst an den jeweiligen Verwendungszweck Energieeffizienz-Label A+. Darüber hinaus kommen Luftnacherhitzer für die Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung für den Duschbereich zum Einsatz. 

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Eine genauere Aufstellung ist aus der beiliegenden Kostenschätzung ersichtlich.

 

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Gebäudehülle:

 

- Flachdachsanierung, technische und energetische Erneuerung,

- Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems mit Klinkerriemchen,

- Erneuerung und Dämmung der Trapezblechfassade,

- Aufbringung einer Perimeterdämmung im Sockelbereich und

- soweit möglich Einbau einer Dämmung gegen Erdreich.

 

Sanierung/Modernisierung und Umbau des Umkleide- und Duschbereichs:

 

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Umkleide- und Nassbereichs sind

folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Entfernung der Einzelumkleiden und Schränke. Neugestaltung mit Sammelumkleiden,

-       Schaffung einer Behindertenumkleide und einem Behinderten-WC mit Dusche,

-       Neuschaffung eines Abstellraumes, Wickeltische in allen Sammelumkleiden,

-       Erneuerung des ganzen Bodenaufbaus, einschließlich einer neuen Bodenplatte, mit zusätzlicher Dämmung gegen Erdreich, neue Bodenverfliesung in den Umkleiden, Gängen, WC und Duschen, punktuelle Sanierung der Abwassergrundleitungen,

-       Modernisierung der Dusch- und WC-Bereiche durch Entfernung der alten gefliesten Trennwände, Neuverfliesung der gesamten Boden- und Wandflächen,

-       Erneuerung der Abhangdecken der Umkleiden, Duschräume und Toiletten,

-       Erneuerung der Toiletten und Umkleiden im Personal- und Wartebereich,

-       Erneuerung der Innentüren, inkl. Zargen,

-       Erneuerung und Ergänzung der Gebäudetechnik Heizung, Sanitär, Lüftung,

Elektro und Beleuchtung,

-       Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten,

-       der Flachdachaufbau wird komplett erneuert und stärker gedämmt.

 

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Schwimmhalle:

 

Im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle sind folgende Maßnahmen in diesem Konzept vorgesehen:

 

-       Erneuerung der Boden- und Wandfliesen im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken,

-       Dämmmaßnahmen an Kellerwänden und Decken,

-       Erneuerung der Bodenfliesen Beckenumgang,

-       Erneuerung der Abhangdecke und Anpassung der Lüftung,

-       Erneuerung der Innenfenster- und Türanlagen,

-       Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten.

 

Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale, Wärmepumpenanlagen, Warmwasserbereitung, Fotovoltaikanlage:

 

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Niedrigtemperaturverbraucher,

-       Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden vorrangig für den Hochtemperaturverbraucher Warmwasserbereitung,

-       Fotovoltaikanlage 700 m² als Ost/West-Montage auf Flachdächern,

-       Pufferspeicher,

-       drehzahlgesteuerte Pumpen, höchste Energieeffizienz, elektronisch differenzdruck- oder volumenstromgeregelt,

-       Erneuerung der kompletten Warmwasserbereitung.

 

Sanierung/Modernisierung der raumlufttechnischen Anlage:

 

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der raumlufttechnischen Anlage sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch wesentlich zur Energieoptimierung beitragen:

 

-       Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den Umkleidebereichen des Schwimmbades. Umsetzung des Lüftungskonzeptes „Luftführung von oben nach unten“,

-       Ersatz der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die Umkleidebereiche durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad > 75 %),

-       darüber hinaus kommen Luftnacherhitzer für die Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung für den Duschbereich zum Einsatz.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neu-kirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereichs, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ soll maximal zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben über einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ bereitgestellt werden. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 €, zzgl. Mehrwertsteuer.

 

Die Finanzierung der benötigten Eigenmittel in Höhe von mind. 55 % (mind. 3,2 Mio. €, zzgl. MwSt.) erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit, der im Wirtschaftsplan des SPL dargestellt wird. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 notwendig.

 

Planunterlagen:

Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen und Einzelvertreterinnen/Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Die Finanzierung des Eigenanteils dieser Maßnahme erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit und wird im Wirtschaftsplan des SPL dargestellt. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 nötig. Der Kredit wird durch den SPL aufgenommen und bedient. Der städt. Haushalt wird durch die Kreditaufnahme nicht belastet.

 

Da die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Maßnahmen förderfähig sind, erhöht sich möglicherweise der Eigenanteil. Dieser Anteil ist entsprechend zu kreditieren.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Die Folgekosten werden grob geschätzt 4 % der Bausumme betragen. Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungsstellung eines Entgelts für die Nutzung des Hallenbads Bergisch Neukirchen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für das Schulschwimmen vorzusehen. Darüber hinaus finden im Hallenbad Schwimmkurse der SPL eigenen Schwimmschule Aqua-Vital statt. Die Entgelte für die Schwimmkurse dienen ebenfalls der Refinanzierung.

 

Die Aufwendungen für Energie werden durch eine Sanierung mit nachhaltigen, nicht fossilen Energieträgern reduziert.

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Bund hatte Ende Juli 2022 einen Projektaufruf für das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ aufgelegt und die Kommunen entsprechend informiert. Aufgrund des erheblichen internen Abstimmungsbedarfs und der Neuberechnung der Kosten konnte die Vorlage jetzt erst final erstellt werden.

 

Der Förderantrag ist bis zum 30.09.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu stellen. Da für die Beantragung ein Ratsbeschluss erforderlich ist, ist es notwendig, die Vorlage in den jetzigen Turnus noch zum Nachtragstermin einzubringen.