- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“
Beschlussentwurf:
1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projektaufruf 2022 für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ wird zugestimmt.
2. Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzepts „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ zu stellen.
3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 €, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Wirtschaftsplan des Sportparks Leverkusen dargestellt. Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenden Eigenanteil über einen Kredit zu finanzieren.
gezeichnet
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Der Sportpark Leverkusen (SPL) hat sich in 2019 an dem Sonderprogramm „Inves-titionspakt Soziale Integration im Quartier 2020“ beteiligt. Das Vorhaben wurde als grundsätzlich förderfähig eingestuft, aber aus Budgetgründen hat der SPL keine Förderung in 2020 erhalten. Dies wurde mit Schreiben vom 07.11.2019 seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt. Auf damalige Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wurde mitgeteilt, dass der SPL sich in 2020 an diesem Programm erneut bewerben soll. Daraufhin hatte der SPL die weiteren Planungen vorgenommen. Die Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 liegt zwischenzeitlich vor. Im August 2020 wurde der SPL jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses Programm bundesseitig bis zum Jahr 2020 befristet wurde und für 2021 nicht mehr ausgerufen wird.
In 2020 hat sich der SPL an dem Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2020“
beteiligt. Auch hier kam das Projekt leider nicht in die engere Auswahl, da das
Programm mehrfach überzeichnet war.
Im Bundeshaushalt 2022 hat der Bundestag nunmehr weitere Mittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Kommunen, die sich nicht mehr in der Haushaltsnotlage befinden. Die Stadt Leverkusen befindet sich nicht mehr in der Haushaltsnotlage. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereichs, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ mind. 55 v. H.
Förderziele:
Die zu fördernden Projekte
müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude
beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der
deutlichen Absenkung von Treibhausgasemmissionen genügen. Sie sollen
vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen
Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Mit Blick auf die Steigerung
der Resilienz sind insbesondere die kommunalen Infrastrukturen gefragt und
müssen mit gutem Beispiel vorangehen.
Gegenstand der Förderung sind
kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten
liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu
fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die Soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die
Öffentlichkeit zugänglich sein.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern. Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Gleichwohl müssen energetische Standards eingehalten werden. Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen. Darüber hinaus ist der Einsatz fossiler Energieträger nur in begründetem Ausnahmefall gefördert. Gefördert werden deshalb vornehmlich Maßnahmen, mit denen erstmalig ein Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von mind. 75 % erreicht werden.
Folgende Auswahlkriterien
sind u. a. ausschlaggebend:
-
Umsetzung
umfassender Maßnahme zur Barrierefreiheit,
-
Machbarkeit und
zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit,
-
überdurchschnittliche
fachliche Qualität,
-
begründeter
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im
Quartier/in der Kommune,
-
erhebliches und
überdurchschnittliches Investitionsvolumen.
Für die Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates bis zum 30.09.2022 dem BBSR einzureichen.
Notwendigkeit der Maßnahme:
In Leverkusen leben 167.045 Menschen, von
denen 28.424 im Alter von unter 18 Jahren sind. 17.189 Personen, also 10,3 %
der Menschen in Leverkusen, leben in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Der
Anteil der Bewohnenden in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, die unter 18
Jahren sind, liegt bei 6.165 Personen und beträgt demnach 35,85 % (Quelle:
Städtische Bevölkerungsstatistik, Stadt Leverkusen – Statistikstelle, Stand:
31.12.2019).
Für viele Kinder und Jugendliche in dieser
Situation bedeutet es, bedingt durch die materielle Armut ihrer Familie, in
ihren Möglichkeiten eingeschränkt zu sein. Es führt dazu, dass die betroffenen
Kinder und Jugendlichen unter anderem an außerschulischen Bildungsangeboten, an
kulturellen Angeboten sowie an einer Vielzahl von Freizeitangeboten nicht
teilhaben und teilnehmen zu können. Durch diese zumeist anhaltende
Mangelsituation werden ihnen wesentliche Erfahrungen auf dem Weg ihrer
Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialfähigen Persönlichkeit
vorenthalten, was auch mit gesamtgesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Es
geht um die Zukunft aller Kinder nicht nur in Leverkusen, sondern in unserer
gesamten Gesellschaft, um ihren individuellen Anspruch auf ein gelingendes
Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen.
Des Weiteren leben in Leverkusen 27.517
Menschen (16,5 %) mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft und 18.925
Menschen (11,33 %), die eine doppelte Staatsbürgerschaft (eine deutsche und
eine ausländische Staatsbürgerschaft) innehaben (Quelle: Städtische
Bevölkerungsstatistik, Städtische Auskunftskartei der Stadt Leverkusen –
Statistikstelle, Stand: 31.12.2019). Menschen mit Migrationshintergrund sind
oftmals Benachteiligungen im Bildungssektor und in kultureller sowie
gesellschaftlicher Teilhabe ausgesetzt.
Leverkusen wird aktuell und künftig durch
ständige Wohnraumerweiterung wachsen. Neben der Wohnraumerweiterung für die
Bevölkerung und der Attraktivierung einzelner Stadtteile ist der weitere Ausbau
der sozialen Infrastruktur, um ein lebenswertes Umfeld und Orte der formalen
und non-formalen Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, wichtig.
Dazu zählen Regelinstitutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber
auch Vereine und Kursangebote aus den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur.
Bei der Schaffung und Weiterentwicklung solcher Orte dürfen die oben genannten
Indikatoren zum sozialen Status und der Herkunft der Menschen in unserer Stadt,
die diese Angebote nutzen, nicht außer Acht gelassen werden, da damit
unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und
Sportangeboten gegeben sind.
Den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
wird durch die Schwimmbadanlage Bergisch Neukirchen die Möglichkeit geboten, im
Rahmen einer Regelstruktur zum einen das Schwimmen zu erlernen und zum anderen
Wassersportarten nachzugehen. Dies wird durch die bauliche Veränderung
attraktiviert und teilweise überhaupt erst ermöglicht. Eines der Ziele besteht
darin, den Teilnehmenden die Gelegenheit zu bieten, längere Wasserzeiten in
Anspruch zu nehmen. Auf den Ansatz des Zugangs über Regelangebote, wie z. B. durch
Schwimmunterricht in den Schulen, soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Hier werden alle Kinder und Jugendlichen, auch sozial Benachteiligte, erreicht,
um Schwimmen zu erlernen, sich zum Teil überhaupt erst mit Wasser
auseinanderzusetzen und perspektivisch an Wassersportarten und Vereine, die
eben diese anbieten, herangeführt zu werden. Somit können durch den genannten
Zugang über die Regelstruktur Familien entlastet werden, die z. B. finanziell,
physisch (da das Schwimmen selber nicht erlernt wurde) oder zeitlich nicht in
der Lage sind, ihren Kindern das Schwimmen zu ermöglichen. Darüber hinaus
kommen Familien möglicherweise somit erst auf die Idee, selbst gemeinsam schwimmen
zu gehen, da sie durch ihre Kinder auf das Thema aufmerksam werden.
Neben den oben genannten Zugängen soll
Menschen mit Fluchthintergrund in Kursen die Angst vor dem Wasser genommen
werden, da sie dieses bisher unter Umständen als etwas Lebensgefährliches
wahrgenommen haben. Die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen an Wasser
herangeführt zu werden, vorhandene Ängste abzubauen und das Schwimmen zu
erlernen, wäre innerhalb Leverkusens durch den Ansatz, dass das Schwimmbad nur
vom Regelsystem, Vereinen und Kursen genutzt werden kann, einmalig.
Nichtschwimmer im offenen Betrieb zu betreuen, wie er in den anderen
Leverkusener Bädern stattfindet, ist aufgrund der Vielzahl der Menschen, die
dort zu Besuch sind, zu gefährlich. Durch den „nichtoffenen Betrieb“ wird den
Teilnehmenden in Kursen, aber auch in Vereinen und Schulen, ein geschützter
Rahmen geboten, indem sie sich in einer relativ kleinen Gruppe weiterentwickeln
können. Sie lernen, gemeinsam Ängste abzubauen, Spaß zu haben und dadurch neue Fähigkeiten
zu entwickeln, die ihr Selbstbewusstsein stärken.
Durch die neue Konzeptentwicklung des
Schwimmbads Bergisch Neukirchen wird der Ansatz der Kommunalen
Präventionsketten, an dem die Stadt Leverkusen sich seit 2017 beteiligt,
unterstützt. Die gesamte Entwicklung des Kindes soll dabei besser in den Blick
genommen werden. Das fängt in der Schwangerschaft an und geht bis zum Eintritt
in das Berufsleben. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe,
Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen, Sportvereine, die Offene
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendämter sowie viele weitere Beteiligte sollen
dabei miteinander verknüpft werden und systematisch zusammenarbeiten. Leitbild
der Stadt Leverkusen ist es, die Lebensbildungen für alle Kinder, Jugendlichen
und ihre Familien insofern zu verbessern, als den Kindern und Jugendlichen,
unabhängig von ihrem Alter, ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft oder ihres familiären
Hintergrundes soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird, damit ein
Aufwachsen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit gelingt. Maßnahmen, die an Regelinstitutionen angedockt sind,
beziehen alle Kinder und Jugendlichen mit ein. Auch oder insbesondere die
jungen Menschen, die einen beschränkten Zugang zu materiellen, sozialen und
kulturellen Ressourcen und somit einen besonderen Unterstützungsbedarf haben,
werden durch Maßnahmen und Angebote, die das Schwimmbad Bergisch Neukirchen
anbietet, erreicht.
Projektbeschreibung:
Das Hallenbad
Bergisch Neukirchen wurde im Jahr 1973 erbaut. Es besteht aus einem
erdgeschossigen Hallenbau mit einem 25 m Schwimmerbecken, inkl. Sprungturm und
einem Nichtschwimmerbecken. Neben der umfangreichen Nutzung für den Schulsport
stellt das Hallenbad auch weitere Funktionen für einen öffentlichen Betrieb
sicher, indem es den schwimmsporttreibenden Vereinen und dem vielseitigen öffentlichen
Kursangebot der Schwimmschule Aqua-Vital des Sportparks Leverkusen an sieben
Tagen in der Woche zur Verfügung gestellt wird.
In den letzten
Jahren wurden diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt, so
wurde z. B. eine komplette Flachdachsanierung und eine Teilfassadensanierung
vorgenommen. Zuletzt wurde in den Jahren 2010 bis 2015 die energetische
Optimierung MSR-Technik/Frequenzumformer, der Austausch der kompletten
Fensteranlagen (Konjunkturpaket II) durch dreifachverglaste Alufenster, die
technische und energetische Erneuerung der Filteranlage der Badewassertechnik
Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken sowie die Erneuerung der Kesselanlage
I durchgeführt.
Die Schwimmhalle soll künftig
den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von
Treibhausgasemmissionen genügen. Sie soll vorbildhaft hinsichtlich ihrer
Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus soll sie über ein
hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen
verfügen. Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen nunmehr deutlich höhere
energetische Standards eingehalten werden. Das Gebäude muss nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen. Darüber
hinaus wird künftig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichtet. Ferner
müssen aus nutzungsspezifischen
Gründen und aufgrund diverser baulicher Mängel umfangreiche Umbau-, Sanierungs-
und Modernisierungsarbeiten erfolgen. Ein anerkannter Energieeffizienz-Experte
wird für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig beauftragt. Hinsichtlich
der notwendigen Barrierefreiheit wird ein entsprechendes Barrierefrei-Konzept
durch einen zuständigen Beauftragten erstellt werden.
Der offene
Umkleidebereich ist sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die bestehenden
gemauerten und gefliesten Einzelumkleiden und Garderobenspinde sind in einem
schlechten Zustand und darüber hinaus in der Form nicht mehr zeit- und
zweckgemäß. Die Einzelumkleiden sollen entfernt und durch Sammelumkleiden
ersetzt werden. Eine behindertengerechte Umkleide und ein Behinderten-WC mit
Dusche sollen berücksichtigt werden, sodass insgesamt die Barrierefreiheit
erreicht werden kann.
Der komplette
Nassbereich, bestehend aus Dusch- und Toilettenanlagen, befindet sich ebenfalls
noch im Originalzustand und muss komplett saniert werden. In diesem
Zusammenhang muss eine Optimierung der Infrastruktur innerhalb der Nassbereiche
vorgenommen werden. Darüber hinaus müssen im gesamten Umkleide- und Nassbereich
der Bodenbelag, die Einrichtungsgegenstände und die Abhangdecke, inkl.
Beleuchtung, erneuert werden.
In der Schwimmhalle weisen die gefliesten Beckenumgangsflächen sowie das geflieste Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken umfangreiche Mängel auf. Hier sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder Einzelflächen repariert worden. Eine komplette Sanierung ist hier erforderlich. Auch hier muss die Abhangdecke in der Schwimmhalle, einhergehend mit der Änderung des Beleuchtungskonzeptes, erneuert werden. Im Eingangsbereich soll ein Warte- und Aufenthaltsbereich für Besuchende und Wartende geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene Glaswand zur Schwimmhalle erneuert, ein Abstellraum abgetrennt und eine Aufstellfläche für Getränkeautomaten erstellt. Die Besucher-WCs werden ebenfalls saniert.
Um künftig die
Energieeffizienzgebäude-Stufe 70 zu erreichen, müssen erhebliche energetische
Verbesserungen vorgenommen werden. Das vorhandene Flachdach muss eine
wesentlich bessere Dämmung erhalten. Aufgrund der relativ geringen
Dämmstoffstärke von derzeit nur 120 mm und diverser bauphysikalischer Probleme
an der Luftdichtigkeitsschicht sowie weiteren Reparaturerfordernissen an der
Flachdachabdichtung muss der Flachdachaufbau komplett erneuert und deutlich
stärker gedämmt werden. Darüber hinaus muss das Flachdach für die Aufnahme der Zentrallüftungsgeräte
und der Fotovoltaikanlage ertüchtigt werden.
Ferner müssen die Außenwände eine zusätzliche Wärmedämmung erhalten. Dazu muss die Trapezblechfassade erneuert und stärker gedämmt sowie die Klinkerfassade mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen werden. Dies soll z. B. durch Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit Klinkerriemchen erfolgen.
Nicht unterkellerte Gebäudebereiche sollen im Bereich der
Umkleiden und Nebenräume durch Neubau der Bodenplatte eine Dämmung gegen
Erdreich erhalten. Im Bereich Kriechkellerumgang der Schwimmbecken und weiterer
nicht gedämmter Wand- oder Deckenflächen soll - soweit möglich - eine
Kellerdämmung eingebracht werden. Die
derzeitige Wärmeversorgung erfolgt über einen 300 kW Brennwertkessel und einen
200 kW Spitzenlastkessel. Die zukünftige Wärmeerzeugung soll so ökologisch
und ökonomisch wie möglich erfolgen und ohne Nutzung von Erdgas betrieben
werden können.
Es soll deshalb
eine kaskadierte Wärmepumpenanlage installiert werden. Diese besteht aus einer
Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Niedrigtemperaturverbraucher wie
Beckenwassertechnik, Lüftungstechnik und statische Heizkörper. Hier reichen bei
entsprechender Auslegung der Komponenten Vorlauftemperaturen von 45°C aus, die
auch von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit hohem COP-Wert erreicht werden
können.
Vorrangig für
den Hochtemperaturverbraucher Warmwasserbereitung (ca. 65°C Vorlauftemperatur
erforderlich) wird eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden auf dem
Parkplatzgelände installiert. Um kurzzeitige Schwankungen im aktuellen
Wärmebedarf zu kompensieren, werden zusätzlich Pufferspeicher eingesetzt. Zur
regenerativen Stromerzeugung wird außerdem eine Fotovoltaikanlage mit 700 m²
auf den Flachdächern des Gebäudes installiert. Es ist eine Ost/West-Anlage
vorgesehen, die eine minimal mögliche Last von 15 bis 20 kg/m² auf den
Bestandsdächern gewährleistet.
Es erfolgt eine
Erneuerung der Warmwasserbereitung durch den Einsatz einer
Warmwasserdirekterzeugung im Durchlaufprinzip, ohne Bevorratung von erwärmten
Trinkwasser, Speicher-Ladesystem mit schnell regelndem Thermischem
Durchlauferhitzer (Plattenwärmetauscher) und Heizungspufferspeicher. Das
komplette Trinkwassersystem wird mit einem Edelstahlrohrsystem erstellt.
Darüber hinaus
erfolgt die Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den
Umkleidebereichen des Schwimmbades unter Berücksichtigung einer
strömungsgünstigen Kanalführung zur Minimierung des Strombedarfs sowie der
Ersatz der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die
Umkleidebereiche durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
(Wirkungsgrad > 80 %), angepasst an den jeweiligen Verwendungszweck
Energieeffizienz-Label A+. Darüber hinaus kommen Luftnacherhitzer für die
Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung für den Duschbereich zum Einsatz.
Im Folgenden sind die wesentlichen Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Eine genauere Aufstellung ist aus der beiliegenden Kostenschätzung ersichtlich.
Sanierungs- und
Modernisierungsarbeiten Gebäudehülle:
- Flachdachsanierung, technische und energetische Erneuerung,
- Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems mit Klinkerriemchen,
- Erneuerung
und Dämmung der Trapezblechfassade,
- Aufbringung
einer Perimeterdämmung im Sockelbereich und
- soweit
möglich Einbau einer Dämmung gegen Erdreich.
Sanierung/Modernisierung
und Umbau des Umkleide- und Duschbereichs:
Im Rahmen der
Sanierung/Modernisierung des Umkleide- und Nassbereichs sind
folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Entfernung der Einzelumkleiden und Schränke. Neugestaltung mit Sammelumkleiden,
- Schaffung einer Behindertenumkleide und einem Behinderten-WC mit Dusche,
- Neuschaffung eines Abstellraumes, Wickeltische in allen Sammelumkleiden,
- Erneuerung des ganzen Bodenaufbaus, einschließlich einer neuen Bodenplatte, mit zusätzlicher Dämmung gegen Erdreich, neue Bodenverfliesung in den Umkleiden, Gängen, WC und Duschen, punktuelle Sanierung der Abwassergrundleitungen,
- Modernisierung der Dusch- und WC-Bereiche durch Entfernung der alten gefliesten Trennwände, Neuverfliesung der gesamten Boden- und Wandflächen,
- Erneuerung der Abhangdecken der Umkleiden, Duschräume und Toiletten,
- Erneuerung der Toiletten und Umkleiden im Personal- und Wartebereich,
- Erneuerung der Innentüren, inkl. Zargen,
- Erneuerung und Ergänzung der Gebäudetechnik Heizung, Sanitär, Lüftung,
Elektro und Beleuchtung,
- Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten,
- der Flachdachaufbau wird komplett erneuert und stärker gedämmt.
Sanierungs-
und Modernisierungsarbeiten Schwimmhalle:
Im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle sind folgende Maßnahmen in diesem Konzept vorgesehen:
- Erneuerung der Boden- und Wandfliesen im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken,
- Dämmmaßnahmen an Kellerwänden und Decken,
- Erneuerung der Bodenfliesen Beckenumgang,
- Erneuerung der Abhangdecke und Anpassung der Lüftung,
- Erneuerung der Innenfenster- und Türanlagen,
- Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten.
Sanierung/Modernisierung
der Heizzentrale, Wärmepumpenanlagen, Warmwasserbereitung, Fotovoltaikanlage:
Im Rahmen der
Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
-
Luft-Wasser-Wärmepumpe
für die Niedrigtemperaturverbraucher,
-
Sole-Wasser-Wärmepumpe
mit Erdsonden vorrangig für den Hochtemperaturverbraucher Warmwasserbereitung,
-
Fotovoltaikanlage
700 m² als Ost/West-Montage auf Flachdächern,
- Pufferspeicher,
- drehzahlgesteuerte Pumpen, höchste Energieeffizienz, elektronisch differenzdruck- oder volumenstromgeregelt,
- Erneuerung der kompletten Warmwasserbereitung.
Sanierung/Modernisierung
der raumlufttechnischen Anlage:
Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der raumlufttechnischen Anlage sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch wesentlich zur Energieoptimierung beitragen:
- Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den Umkleidebereichen des Schwimmbades. Umsetzung des Lüftungskonzeptes „Luftführung von oben nach unten“,
-
Ersatz
der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die Umkleidebereiche
durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
(Wirkungsgrad > 75 %),
-
darüber
hinaus kommen Luftnacherhitzer für die Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung
für den Duschbereich zum Einsatz.
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neu-kirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereichs, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Fotovoltaikanlage“ soll maximal zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben über einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ bereitgestellt werden. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 €, zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Finanzierung der benötigten Eigenmittel in Höhe von mind. 55 % (mind. 3,2 Mio. €, zzgl. MwSt.) erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit, der im Wirtschaftsplan des SPL dargestellt wird. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 notwendig.
Planunterlagen:
Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen und
Einzelvertreterinnen/Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil
der Vorlage vor. Zudem besteht für die
Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle
Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die
interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle
öffentlichen Unterlagen einsehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die Finanzierung des Eigenanteils dieser Maßnahme erfolgt über einen
dafür aufzunehmenden Kredit und wird im Wirtschaftsplan des SPL dargestellt.
Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab
2024 nötig. Der Kredit wird durch den SPL aufgenommen und bedient. Der städt.
Haushalt wird durch die Kreditaufnahme nicht belastet.
Da die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Maßnahmen förderfähig sind,
erhöht sich möglicherweise der Eigenanteil. Dieser Anteil ist entsprechend zu
kreditieren.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Die Folgekosten werden grob geschätzt 4
% der Bausumme betragen. Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten
teilweise über die in Rechnungsstellung eines Entgelts für die Nutzung des
Hallenbads Bergisch Neukirchen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Im Haushalt
der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für das Schulschwimmen
vorzusehen. Darüber hinaus finden im Hallenbad Schwimmkurse der SPL eigenen
Schwimmschule Aqua-Vital statt. Die Entgelte für die Schwimmkurse dienen
ebenfalls der Refinanzierung.
Die Aufwendungen für Energie werden
durch eine Sanierung mit nachhaltigen, nicht fossilen Energieträgern reduziert.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Bund hatte Ende
Juli 2022 einen Projektaufruf für das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ aufgelegt und die
Kommunen entsprechend informiert. Aufgrund des erheblichen internen
Abstimmungsbedarfs und der Neuberechnung der Kosten konnte die Vorlage jetzt
erst final erstellt werden.
Der Förderantrag ist
bis zum 30.09.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zu stellen. Da für die Beantragung ein Ratsbeschluss erforderlich ist, ist es notwendig, die Vorlage in
den jetzigen Turnus noch zum Nachtragstermin einzubringen.