Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz die Stichstraßen der Gezelinallee 69 - 71a und der Morsbroicher Straße 48b - 4 als Gemeinde-/Anliegerwege dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Deren Verbindung durch den Grünzug wird als sonstige öffentliche Straße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet. Die Benutzung durch Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge wird freigestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Stichstraßen im mittleren Teil des ETAG-Geländes sind mit Erschließungsvertrag hergestellt und nun durch die Stadt übernommen worden. Sie sind formell nach Straßen- und Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Beschränkung des Verbindungsweges entspricht den Festsetzungen im Bebauungsplan.
Der Umfang der Widmung ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |