Betreff
Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Musikschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts
Vorlage
2022/1773
Aktenzeichen
417-10-05-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die 4. Änderung der Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Musikschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts (Änderung Preislisten I - IV und Wegfall Preisliste V gemäß Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen.

 

2.    Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Molitor                                   Adomat

Begründung:

 

Ab dem 01.01.2023 ist für einige Leistungen der Musikschule, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen (§ 2 UStG in Verbindung mit § 27 Abs. 22 UStG - Ende des Optionszeitraums). Dies betrifft in der Musikschule die Vermietung von Parkflächen sowie die Vermietung von Musikinstrumenten. Die Preislisten III und IV sind daher entsprechend anzupassen.

 

Die Preisliste V wird aus Vereinfachungsgründen gestrichen, da die Erhebung dieser Nebenkosten in den letzten Jahren nie zum Tragen gekommen ist und sich hier unnötige umsatzsteuerrechtliche Problemstellungen ergeben könnten. Die Möglichkeit der Weiterbelastung von Reinigungskosten wird in den Preislisten I und II aufgenommen.

 

Preisliste III - Parkberechtigungen

Die Parkplatzmiete wird - ausgehend vom jetzigen Betrag - um den Betrag der derzeit gültigen Umsatzsteuer angehoben. Um auf glatte Endbeträge zu kommen, wird die Parkplatzmiete um wenige Cent erhöht.

 

Preisliste IV - Instrumentenmiete

Bei der Instrumentenmiete wird es möglich sein, die abzuführende Umsatzsteuer mit der zu entrichtenden Umsatzsteuer von neuen Instrumenten oder auch Instrumentenreparaturen zu verrechnen. Familien sollen nicht zusätzlich belastet werden. Die neuen brutto-Beträge entsprechen daher der bisherigen netto-Instrumentenmiete.

 

Preisliste V

Entfällt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Wirtschaftsplan KSL

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung im Dezember zu erreichen, wird die zwischenzeitlich abgestimmte Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.