Beschlussentwurf:
1. Die 4. Änderung der Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Musikschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts (Änderung Preislisten I - IV und Wegfall Preisliste V gemäß Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen.
2. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Ab dem 01.01.2023 ist für einige Leistungen der Musikschule, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen (§ 2 UStG in Verbindung mit § 27 Abs. 22 UStG - Ende des Optionszeitraums). Dies betrifft in der Musikschule die Vermietung von Parkflächen sowie die Vermietung von Musikinstrumenten. Die Preislisten III und IV sind daher entsprechend anzupassen.
Die Preisliste V wird aus Vereinfachungsgründen gestrichen, da die Erhebung dieser Nebenkosten in den letzten Jahren nie zum Tragen gekommen ist und sich hier unnötige umsatzsteuerrechtliche Problemstellungen ergeben könnten. Die Möglichkeit der Weiterbelastung von Reinigungskosten wird in den Preislisten I und II aufgenommen.
Preisliste III - Parkberechtigungen
Die Parkplatzmiete wird - ausgehend vom jetzigen Betrag - um den Betrag der derzeit gültigen Umsatzsteuer angehoben. Um auf glatte Endbeträge zu kommen, wird die Parkplatzmiete um wenige Cent erhöht.
Preisliste IV - Instrumentenmiete
Bei der Instrumentenmiete wird es möglich sein, die abzuführende Umsatzsteuer mit der zu entrichtenden Umsatzsteuer von neuen Instrumenten oder auch Instrumentenreparaturen zu verrechnen. Familien sollen nicht zusätzlich belastet werden. Die neuen brutto-Beträge entsprechen daher der bisherigen netto-Instrumentenmiete.
Preisliste V
Entfällt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Wirtschaftsplan KSL
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung im Dezember zu erreichen, wird die zwischenzeitlich abgestimmte Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.