Betreff
Betreuung von Geflüchteten sowie ergänzende Angebote
Vorlage
2022/1781
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Im Hinblick auf die Sicherstellung der Betreuung von Geflüchteten sowie ergänzenden zielführenden Beratungs- und Hilfsangeboten erfolgt nachfolgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Betrieb der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt nach Ablauf der bestehenden Verträge zukünftig wieder in Federführung durch die Stadt Leverkusen.

 

2.    Das in der Begründung dargestellte Betriebskonzept, inklusive der personellen Maßnahmen, wird kurzfristig umgesetzt.

 

3.    Der bestehende Rahmenvertrag mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) zur Unterstützung des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte wird entsprechend der Bedarfslage angepasst und auf jährlich 1,76 Mio. € ausgeweitet.

 

4.    Das Beratungsangebot im Kontext des § 16 a SGB II und die entsprechende vertragliche Bindung mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird um 300.000 € jährlich erhöht.

 

5.    Zum Ausbau des „Kommunalen Hilfezentrums“ werden der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) weitere Mittel in Höhe von 140.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                     Molitor                                        Lünenbach

Begründung:

 

Im Hinblick auf die weiterhin hohen Herausforderungen im Kontext Migration und der Schaffung von ergänzenden Angeboten zur sozialen Integration ist es erforderlich, das bereits bestehende System in Leverkusen zu ergänzen bzw. einzelne Bausteine der Betreuung und Unterbringung auszuweiten.

 

Zu 1 und 2:

Der Fachbereich Soziales (FB 50) ist für die adäquate Unterbringung von Geflüchteten und wohnungslosen Menschen zuständig. Die Zahl der unterzubringenden Personen ist zuletzt durch den Krieg in der Ukraine deutlich angestiegen, allerdings wird dies auch durch andere Faktoren regelmäßig beeinflusst. Aktuell ist wieder eine verstärkte Fluchtbewegung über die Balkanroute festzustellen; die Kommunen sind aufgefordert, die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen.

 

Um auf diese Entwicklung zielführend reagieren zu können, wurden bereits im Frühjahr dieses Jahres im Kontext des Ukrainekrieges die Schaffung weiterer Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge beschlossen. Derzeit befinden sich die letzten im Frühjahr 2022 beschlossenen Einrichtungen in der finalen Umsetzung. Insgesamt wurden vier Einrichtungen mit einer zusätzlichen Kapazität von ca. 950 Plätzen geschaffen und größtenteils schon vollständig realisiert und in den Betrieb genommen.

 

Es ist absehbar, dass alle Einrichtungen benötigt und langfristig betrieben werden müssen. Migration und Wohnungslosigkeit sind längst keine temporären Phänomene mehr, auf die die Stadtverwaltung situationsbedingt reagieren muss. In der Vergangenheit war eine temporäre Lösung der Unterbringungsfrage oben genannter Personengruppen in Form von „Übergangslösungen“ Konsens. Über die Jahre, insbesondere seit dem großen Flüchtlingsstrom im Jahr 2015, hat sich jedoch gezeigt, dass die Zahlen unterzubringender Personen zwar schwanken, ein langfristiger Rückgang jedoch wider erwartend ausblieb. Hinzu kommen neben kriegerischen Auseinandersetzungen zukünftig voraussichtlich weitere fluchtbegünstigende Faktoren, wie etwa der Klimawandel.

 

Auch die Zahl wohnungsloser Personen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die hohe Auslastung der Unterkünfte ist unter anderem durch folgende Faktoren zu begründen:

 

·         Angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verhindert Auszüge in privaten Wohnraum,

·         gesetzlich verankerte Wohnsitzregelungen verhindern die kommunenübergreifende Wohnungssuche (gilt nicht für Ukraine),

·         zunehmend größere Familienverbünde mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt,

·         ungesteuerte Zuwanderung ukrainischer Geflüchteter.

 

Es zeichnet sich also keinesfalls ab, dass die im Zuge des Ukraine-Krieges geschaffenen neuen Standorte zur Unterbringung ukrainischer Geflüchteter auf absehbare Zeit wieder reduziert werden können.

 

Ein elementarer Baustein in der Integrationsarbeit in der Stadt ist der zielführende und reibungslose Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte. Dies erfolgt durch ein bestehendes Netz an Beteiligten und Mitwirkende. Um die Unterbringung und Betreuung geflüchteter und wohnungsloser Personen reibungslos zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit der nachfolgenden Mitwirkenden unabdingbar:

 

·         Belegungsmanagement (Abt. Migrantenangelegenheiten)

o   Das Belegungsmanagement steuert die Verteilung unterzubringender Personen auf die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte und koordiniert die Belegung unter Berücksichtigung festgeschriebener Kriterien. Das Belegungsmanagement erstellt Statistiken und bildet die Schnittstelle zur Bezirksregierung. Das Belegungsmanagement erhebt die Nutzungsgebühr für die Gemeinschaftsunterkünfte.

 

·         Leistungsabteilung AsylbLG (Abt. Migrantenangelegenheiten)

o   Leistungsgewährung nach dem AsylbLG.

 

·         Einrichtungsbetreuung (Abt. Migrantenangelegenheiten)

o   Die Einrichtungsbetreuenden regeln den reibungslosen Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte und sind erste Ansprechpersonen für die Bewohnenden und vor Ort eingesetzten Mitwirkenden. Sie etablieren bedarfsgerechte Konzepte und Projekte und stellen die Schnittstelle zwischen den Bewohnenden und dem Innendienst der Abteilung Migrantenangelegenheiten dar.

 

·         Gebäudebetreuung (Abt. Migrantenangelegenheiten)

o   Die Gebäudebetreuenden überwachen sowohl den technischen als auch den baulichen Zustand der Gemeinschaftsunterkünfte und bilden die Schnittstelle zum Fachbereich Gebäudewirtschaft.

 

·         JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH

o   Die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) übernimmt die technische und logistische Unterstützung. Dies umfasst unter anderem: Bestückung der Unterkünfte mit entsprechendem Mobiliar, Personentransport, Instandhaltung des Unterkunftsgeländes (Grünschnitt etc.), Lagerlogistik und Malerarbeiten.

 

·         Sozialpädagogische Betreuung (Caritasverband Leverkusen e. V.)

o   Die sozialpädagogische Betreuung umfasst unter anderem die Erst-, Asylverfahrens- und Sozialberatung der Bewohnenden.

 

·         Sicherheitsdienst

o   Der Sicherheitsdienst gewährt den Schutz der Bewohnenden und der Einrichtung.

 

Durch den langjährigen Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte seitens des Fachbereichs Soziales (FB 50) hat sich ein professionelles Selbstverständnis in der Zusammenarbeit aller im Stadtgebiet tätigen Mitwirkenden entwickelt. Durch den städtischen Betrieb werden insbesondere einheitliche Qualitätsstandards sichergestellt.

 

Die im Frühjahr neu geschaffenen Einrichtungen werden derzeit schwerpunktmäßig noch durch externe Dienstleistende betrieben. Um einen einheitlichen Standard im Betrieb, aber auch eine Verbesserung der Steuerung der Einrichtung zu erhalten, sollen zukünftig nach Auslauf der entsprechenden Verträge alle Gemeinschaftseinrichtungen durch die Stadt Leverkusen betrieben werden. Ein Betrieb durch die Stadt Leverkusen gestaltet sich langfristig auch wirtschaftlicher.

 

Um den Betrieb sowohl wirtschaftlich im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Nutzung der Haushaltsmittel als auch fachlich-professionell gewährleisten zu können, ist die Aufstockung als auch Anpassung des Personalkonzepts notwendig. Wurden in der Einrichtungsbetreuung bisher ausschließlich Mitarbeitende im gehobenen Dienst eingesetzt, können künftig in größeren Einrichtungen Mitarbeitende des mittleren Dienstes unterstützend eingesetzt werden. Der Personalschlüssel in den Gemeinschaftsunterkünften würde dann gemäß folgender Konzeptionierung an den Standorten gestaltet sein:

 

Standort

Kapazität

Stellen Einrichtungsleitung

Stellen Betreuung

Stellen Gebäudebetreuung

Heinrich-Claes-Str. 33

90

0,5

0

1

Heinrich-Claes-Str. 33a

90

0,5

0

1

Lerchengasse 6

90

0,5

0

1

Merziger Str. 1

90

0,5

0

1

Josefstr. 10

180

1

0,5 (besonderer Bedarf)

1

Sandstr. 69-71

350

1

2

3

Sandstr. 65-67

100

0,5

 

1

Olof-Palme-Str. 15

230

1

2 (Besonderer Bedarf)

2

Heinrich-Lübke-Str. 140 A

180

1

0

2

Heinrich-Claes-Str. 33b

90

1 (besonderer Bedarf)

0

1

Auermühle

450

2

3

4

 

Mit der Inbetriebnahme weiterer Unterkünfte ist neben der quantitativen Personalaufstockung die Etablierung von 2,0 Stellen „Koordination und Qualitätsmanagement“ notwendig, um folgende Aufgabengebiete abzudecken:

 

·         Vorbereitung des Unterkunftsbetriebes der neuen Standorte.

·         Koordination des Personaleinsatzes innerhalb der Unterkünfte für:

o   wohnungslose Personen (1,0 Stelle),

o   geflüchtete Personen (1,0 Stelle).

·         Sicherstellung unterkunftsübergreifender einheitlicher Standards in den Bereichen:

o   allgemeine Arbeitsprozesse,

o   Informationstransfer,

o   Gewaltschutz,

o   Hygienestandards,

o   Aufgabenabgrenzung der Akteure innerhalb der Einrichtungen:

§  Einrichtungsleitung,

§  Betreuung,

§  Gebäudebetreuung,

§  Sicherheitsdienst,

§  sozialpädagogische Betreuung,

§  JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH,

    • Brandschutz,
    • Ehrenamt.

·         Koordination der Einarbeitung neuer Mitarbeitender im Außendienst.

·         Teilnahme an Gremien.

·         Erarbeitung von Konzepten für den Einrichtungsbetrieb:

o   Koordination der Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeitenden.

·         Qualitätsmanagement und Controlling der eingesetzten Mitwirkenden.

 

Die daraus entstehenden Mehrkosten für das zusätzliche Personal betragen (inkl. der Betreuung Auermühle) ca. 900.000 Euro/Jahr. Ohne die Betreuung der Auermühle liegen die jährlichen Personalkosten bei externer Betreuung derzeit bei ca. 2 Mio. Euro. Neben der aufgezeigten Qualitätsverbesserung ergäbe sich eine monetäre Einsparung von ca. 1,1 Mio. Euro/Jahr.

 

Zu 3:

Durch die Erhöhung der Anzahl von kommunalen Gemeinschaftsunterkünften besteht auch ein höherer Bedarf an unterstützenden Dienstleistungen durch die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL). Die JSL ist gemäß dem aktuell geltenden Rahmenvertrag mit den nachfolgenden Dienstleistungen im Kontext des Betriebs der Gemeinschaftsunterkünfte betraut:

 

·         Unterstützung der jeweiligen städtischen Mitarbeitenden im Hausmanagement in den Einrichtungen (z. B. bei der Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung),

·         Unterstützung der jeweiligen städtischen Mitarbeitenden in der Einrichtungsbetreuung und der Sozialbetreuung in den Einrichtungen,

·         Abholung und Transport der Neuankömmlinge zu den Einrichtungen,

·         Grünpflege sämtlicher Grundstücke, inkl. Rasenschnitt,

·         Spielplatzpflege in sämtlichen Einrichtungen,

·         Unterhalt eines Lager- und Logistiksystems für sämtliche Ausstattungsmaterialien,

·         Beseitigung von wildem Müll auf sämtlichen Grundstücken,

·         Endreinigung nach Freizug,

·         Renovierungsarbeiten,

·         Umsetzung innerhalb der Einrichtungen,

·         Transport und Logistikdienstleistungen sowie Austausch von Ausstattungen aufgrund von Defekten und Verschleiß.

 

Durch die Erhöhung der untergebrachten Personen und damit die Anzahl der betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte sind zur Sicherstellung des Betriebs eine Anpassung des Rahmenvertrages erforderlich. Die Inhalte des Vertrages bleiben bestehen. Es erfolgt nur eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des Unterkunftsvolumens. Geplant ist eine Erweiterung um drei Anleitungen und zehn Teilnehmende auf dann neun Anleitungen und 30 Teilnehmende, sodass der Rahmenvertrag von einer jährlichen Gesamtsumme von 1,2 Mio. Euro auf 1,76 Mio. Euro brutto ab dem Jahr 2023 erhöht werden muss.

 

Die Zusammenarbeit mit der JSL besteht seit 2001, wurde 2015 erweitert und hat sich bewährt. Sie ist ein elementarer Baustein im Betrieb der Einrichtungen. Durch die aktive Einbindung kann das eingesetzte Fachpersonal von administrativen Aufgaben entlastet werden, was zu Qualitätssteigerungen im Betrieb führt.

 

Zu 4:

Der verstärkte Zuzug von Flüchtlingen, aber auch die grundsätzlich schwierige Lage für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger im Kontext der Energiekrise etc. ist stetig bemerkbar. Es gilt hier mit qualitativen und niederschwelligen Beratungsangeboten ein stabilisierendes und fest in den Stadtteilen verankertes Angebot zur Begleitung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Durch die Erhöhung der Angebotsstruktur im Kontext § 16a SGB II ist es möglich, ein zusätzliches Beratungsangebot durch qualifiziertes Fachpersonal für Bürgerinnen und Bürger in den Quartieren Wiesdorf, Rheindorf, Alkenrath, Steinbüchel und Opladen anzubieten.

 

Schwerpunkte der Beratung vor Ort in eigenen Stadtteilbüros sind:

 

·         Bedarfsorientierte, individuelle Betreuung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen, wie zum Beispiel individuelle Bewerbungshilfen, Sprachberatung Deutsch, Erstkontakt und Unterstützung im Umgang mit Behörden, Ausfüllhilfen bei Antragsformularen, Unterstützung im Schriftverkehr.

·         Hinführung und Begleitung in das kommunale Hilfenetzwerk, mit zum Beispiel Sortierung von Unterlagen für die Schuldnerberatung, Kooperation mit der Suchthilfe im Stadtteilbüro.

·        Lotsentätigkeit, Unterstützung und Begleitung mit Kontaktherstellung zum Beispiel zu Schuldnerberatung, Frauenberatung, Wohnungslosenhilfe, Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen.

·        Veranstaltungen mit Informationen zu aktuellen Themen wie zum Beispiel Energiesparen im Haushalt, Ernährung.

·        Angebot sozialintegrativer und tagesstrukturierender Maßnahmen.

 

Hierfür erhält die JSL zurzeit 252.000 Euro brutto pro Jahr, die oben geschilderte Ausweitung des Angebots in die Stadtteile erfordert allerdings eine Aufstockung. Der Betrag soll daher um 300.000 Euro brutto auf dann 552.000 Euro brutto jährlich ab dem Jahr 2023 erhöht werden.

 

Zu 5:

Nicht zuletzt im Kontext der Hochwasserkatastrophe 2021 wurde das Erfordernis nach einem niederschwelligen Angebot für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Wohnraum deutlich. Um aber auch die Auszugsbemühungen von Geflüchteten verstärkt unterstützen zu können und das Angebot weiter auszubauen, soll eine ergänzende Förderung des kommunalen Hilfezentrums erfolgen. Mit der aufstockenden Förderung soll der Ausbau des Angebots hinsichtlich vollständiger Möbelbedarfslagen gefördert werden.

 

Die Umsetzung wird durch den Fachbereich Soziales (FB 50) engmaschig begleitet und überprüft; Zielsetzung ist es, das Angebot stetig auszubauen und es auch als festen Bestandteil des Auszugsmanagements von Geflüchteten zu implementieren.

 

Zur dauerhaften Absicherung des Angebotes soll der bestehende Vertrag mit der JSL erweitert werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

   

Nr. 3

Produkt: 500005150503, Gewährung von Unterkunft für Migranten,
Sachkonto: 526100 2023 ff.: 1.760.000 Euro, Erhöhung um 560.000 Euro

   

Nr. 4

Produkt: 500005050106, Eingliederungsleistungen nach §16 SGB II, Sachkonto: 546200

2023 ff.: 552.000 Euro, Erhöhung um 300.000 Euro

 

Nr. 5

Produkt: 500005150390, Umsetzung Sozialber. Quartiersarbeit, Sachkonto: 524900

2023 ff.: 640.000 Euro, Erhöhung um 140.000 Euro

 

Aufwendungen für die Maßnahme: s.o. €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      



 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Ansatzanpassungen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2023 ff. berücksichtigt.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im anstehenden November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die nun kurzfristig fertiggestellte Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht. Die weiteren Bearbeitungsschritte sollten zeitnah in die Wege geleitet werden.