Beschlussentwurf:
Im Hinblick auf die Sicherstellung der Betreuung von Geflüchteten sowie ergänzenden zielführenden Beratungs- und Hilfsangeboten erfolgt nachfolgende Beschlussfassung:
1. Der Betrieb der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt nach Ablauf der bestehenden Verträge zukünftig wieder in Federführung durch die Stadt Leverkusen.
2. Das in der Begründung dargestellte Betriebskonzept, inklusive der personellen Maßnahmen, wird kurzfristig umgesetzt.
3. Der bestehende Rahmenvertrag mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) zur Unterstützung des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte wird entsprechend der Bedarfslage angepasst und auf jährlich 1,76 Mio. € ausgeweitet.
4. Das Beratungsangebot im Kontext des § 16 a SGB II und die entsprechende vertragliche Bindung mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird um 300.000 € jährlich erhöht.
5. Zum Ausbau des „Kommunalen Hilfezentrums“ werden der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) weitere Mittel in Höhe von 140.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Im Hinblick auf die
weiterhin hohen Herausforderungen im Kontext Migration und der Schaffung von
ergänzenden Angeboten zur sozialen Integration ist es erforderlich, das bereits
bestehende System in Leverkusen zu ergänzen bzw. einzelne Bausteine der
Betreuung und Unterbringung auszuweiten.
Zu 1 und 2:
Der Fachbereich Soziales (FB 50) ist für die
adäquate Unterbringung von Geflüchteten und wohnungslosen Menschen zuständig.
Die Zahl der unterzubringenden Personen ist zuletzt durch den Krieg in der
Ukraine deutlich angestiegen, allerdings wird dies auch durch andere Faktoren
regelmäßig beeinflusst. Aktuell ist wieder eine verstärkte Fluchtbewegung über
die Balkanroute festzustellen; die Kommunen sind aufgefordert, die
Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen.
Um auf diese Entwicklung zielführend
reagieren zu können, wurden bereits im Frühjahr dieses Jahres im Kontext des
Ukrainekrieges die Schaffung weiterer Unterbringungseinrichtungen für
Flüchtlinge beschlossen. Derzeit befinden sich die letzten im Frühjahr 2022
beschlossenen Einrichtungen in der finalen Umsetzung. Insgesamt wurden vier Einrichtungen
mit einer zusätzlichen Kapazität von ca. 950 Plätzen geschaffen und
größtenteils schon vollständig realisiert und in den Betrieb genommen.
Es ist absehbar, dass alle Einrichtungen
benötigt und langfristig betrieben werden müssen. Migration und
Wohnungslosigkeit sind längst keine temporären Phänomene mehr, auf die die Stadtverwaltung
situationsbedingt reagieren muss. In der Vergangenheit war eine temporäre
Lösung der Unterbringungsfrage oben genannter Personengruppen in Form von
„Übergangslösungen“ Konsens. Über die Jahre, insbesondere seit dem großen
Flüchtlingsstrom im Jahr 2015, hat sich jedoch gezeigt, dass die Zahlen
unterzubringender Personen zwar schwanken, ein langfristiger Rückgang jedoch
wider erwartend ausblieb. Hinzu kommen neben kriegerischen Auseinandersetzungen
zukünftig voraussichtlich weitere fluchtbegünstigende Faktoren, wie etwa der
Klimawandel.
Auch die Zahl wohnungsloser Personen steigt
seit Jahren kontinuierlich an. Die hohe Auslastung der Unterkünfte ist unter anderem
durch folgende Faktoren zu begründen:
·
Angespannte Lage auf dem
Wohnungsmarkt verhindert Auszüge in privaten Wohnraum,
·
gesetzlich verankerte
Wohnsitzregelungen verhindern die kommunenübergreifende Wohnungssuche (gilt nicht für Ukraine),
·
zunehmend größere
Familienverbünde mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt,
·
ungesteuerte Zuwanderung
ukrainischer Geflüchteter.
Es zeichnet sich also keinesfalls ab, dass
die im Zuge des Ukraine-Krieges geschaffenen neuen Standorte zur Unterbringung
ukrainischer Geflüchteter auf absehbare Zeit wieder reduziert werden können.
Ein elementarer Baustein in der
Integrationsarbeit in der Stadt ist der zielführende und reibungslose Betrieb
der Gemeinschaftsunterkünfte. Dies erfolgt durch ein bestehendes Netz an
Beteiligten und Mitwirkende. Um die Unterbringung und Betreuung geflüchteter
und wohnungsloser Personen reibungslos zu gewährleisten, ist eine enge
Zusammenarbeit der nachfolgenden Mitwirkenden unabdingbar:
·
Belegungsmanagement
(Abt. Migrantenangelegenheiten)
o Das Belegungsmanagement steuert die Verteilung unterzubringender
Personen auf die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte und koordiniert die
Belegung unter Berücksichtigung festgeschriebener Kriterien. Das
Belegungsmanagement erstellt Statistiken und bildet die Schnittstelle zur
Bezirksregierung. Das Belegungsmanagement erhebt die Nutzungsgebühr für die
Gemeinschaftsunterkünfte.
·
Leistungsabteilung
AsylbLG (Abt. Migrantenangelegenheiten)
o Leistungsgewährung nach dem AsylbLG.
·
Einrichtungsbetreuung
(Abt. Migrantenangelegenheiten)
o Die Einrichtungsbetreuenden regeln den reibungslosen Betrieb der
Gemeinschaftsunterkünfte und sind erste Ansprechpersonen für die Bewohnenden und
vor Ort eingesetzten Mitwirkenden. Sie etablieren bedarfsgerechte Konzepte und
Projekte und stellen die Schnittstelle zwischen den Bewohnenden und dem
Innendienst der Abteilung Migrantenangelegenheiten dar.
·
Gebäudebetreuung (Abt.
Migrantenangelegenheiten)
o Die Gebäudebetreuenden überwachen sowohl den technischen als auch den
baulichen Zustand der Gemeinschaftsunterkünfte und bilden die Schnittstelle zum
Fachbereich Gebäudewirtschaft.
·
JOB Service Beschäftigungsförderung
Leverkusen gGmbH
o Die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) übernimmt
die technische und logistische Unterstützung. Dies umfasst unter anderem:
Bestückung der Unterkünfte mit entsprechendem Mobiliar, Personentransport,
Instandhaltung des Unterkunftsgeländes (Grünschnitt etc.), Lagerlogistik und
Malerarbeiten.
·
Sozialpädagogische
Betreuung (Caritasverband Leverkusen e. V.)
o Die sozialpädagogische Betreuung umfasst unter anderem die Erst-,
Asylverfahrens- und Sozialberatung der Bewohnenden.
·
Sicherheitsdienst
o Der Sicherheitsdienst gewährt den Schutz der Bewohnenden und der
Einrichtung.
Durch den langjährigen Betrieb der
Gemeinschaftsunterkünfte seitens des Fachbereichs Soziales (FB 50) hat sich ein
professionelles Selbstverständnis in der Zusammenarbeit aller im Stadtgebiet
tätigen Mitwirkenden entwickelt. Durch den städtischen Betrieb werden
insbesondere einheitliche Qualitätsstandards sichergestellt.
Die im Frühjahr neu geschaffenen
Einrichtungen werden derzeit schwerpunktmäßig noch durch externe
Dienstleistende betrieben. Um einen einheitlichen Standard im Betrieb, aber
auch eine Verbesserung der Steuerung der Einrichtung zu erhalten, sollen
zukünftig nach Auslauf der entsprechenden Verträge alle
Gemeinschaftseinrichtungen durch die Stadt Leverkusen betrieben werden. Ein
Betrieb durch die Stadt Leverkusen gestaltet sich langfristig auch
wirtschaftlicher.
Um den Betrieb sowohl wirtschaftlich im
Hinblick auf eine verantwortungsvolle Nutzung der Haushaltsmittel als auch
fachlich-professionell gewährleisten zu können, ist die Aufstockung als auch
Anpassung des Personalkonzepts notwendig. Wurden in der Einrichtungsbetreuung
bisher ausschließlich Mitarbeitende im gehobenen Dienst eingesetzt, können
künftig in größeren Einrichtungen Mitarbeitende des mittleren Dienstes
unterstützend eingesetzt werden. Der Personalschlüssel in den
Gemeinschaftsunterkünften würde dann gemäß folgender Konzeptionierung an den
Standorten gestaltet sein:
Standort |
Kapazität |
Stellen Einrichtungsleitung |
Stellen Betreuung |
Stellen Gebäudebetreuung |
Heinrich-Claes-Str. 33 |
90 |
0,5 |
0 |
1 |
Heinrich-Claes-Str. 33a |
90 |
0,5 |
0 |
1 |
Lerchengasse 6 |
90 |
0,5 |
0 |
1 |
Merziger Str. 1 |
90 |
0,5 |
0 |
1 |
Josefstr. 10 |
180 |
1 |
0,5 (besonderer Bedarf) |
1 |
Sandstr. 69-71 |
350 |
1 |
2 |
3 |
Sandstr. 65-67 |
100 |
0,5 |
|
1 |
Olof-Palme-Str. 15 |
230 |
1 |
2 (Besonderer Bedarf) |
2 |
Heinrich-Lübke-Str. 140 A |
180 |
1 |
0 |
2 |
Heinrich-Claes-Str. 33b |
90 |
1 (besonderer Bedarf) |
0 |
1 |
Auermühle |
450 |
2 |
3 |
4 |
Mit der Inbetriebnahme weiterer Unterkünfte
ist neben der quantitativen Personalaufstockung die Etablierung von 2,0 Stellen
„Koordination und Qualitätsmanagement“ notwendig, um folgende Aufgabengebiete
abzudecken:
·
Vorbereitung des
Unterkunftsbetriebes der neuen Standorte.
·
Koordination des
Personaleinsatzes innerhalb der Unterkünfte für:
o wohnungslose Personen (1,0 Stelle),
o geflüchtete Personen (1,0 Stelle).
·
Sicherstellung
unterkunftsübergreifender einheitlicher Standards in den Bereichen:
o allgemeine Arbeitsprozesse,
o Informationstransfer,
o Gewaltschutz,
o Hygienestandards,
o Aufgabenabgrenzung der Akteure innerhalb der Einrichtungen:
§ Einrichtungsleitung,
§ Betreuung,
§ Gebäudebetreuung,
§ Sicherheitsdienst,
§ sozialpädagogische Betreuung,
§ JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH,
- Brandschutz,
- Ehrenamt.
·
Koordination der Einarbeitung
neuer Mitarbeitender im Außendienst.
·
Teilnahme an Gremien.
·
Erarbeitung von
Konzepten für den Einrichtungsbetrieb:
o Koordination der Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeitenden.
·
Qualitätsmanagement und
Controlling der eingesetzten Mitwirkenden.
Die daraus entstehenden Mehrkosten für das
zusätzliche Personal betragen (inkl. der Betreuung Auermühle) ca. 900.000 Euro/Jahr.
Ohne die Betreuung der Auermühle liegen die jährlichen Personalkosten bei
externer Betreuung derzeit bei ca. 2 Mio. Euro. Neben der aufgezeigten
Qualitätsverbesserung ergäbe sich eine monetäre Einsparung von ca. 1,1 Mio.
Euro/Jahr.
Zu 3:
Durch die Erhöhung der Anzahl von kommunalen Gemeinschaftsunterkünften besteht auch ein höherer Bedarf an unterstützenden Dienstleistungen durch die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL). Die JSL ist gemäß dem aktuell geltenden Rahmenvertrag mit den nachfolgenden Dienstleistungen im Kontext des Betriebs der Gemeinschaftsunterkünfte betraut:
·
Unterstützung der
jeweiligen städtischen Mitarbeitenden im Hausmanagement in den Einrichtungen
(z. B. bei der Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung),
·
Unterstützung der
jeweiligen städtischen Mitarbeitenden in der Einrichtungsbetreuung und der
Sozialbetreuung in den Einrichtungen,
·
Abholung und Transport
der Neuankömmlinge zu den Einrichtungen,
·
Grünpflege sämtlicher
Grundstücke, inkl. Rasenschnitt,
·
Spielplatzpflege in sämtlichen
Einrichtungen,
·
Unterhalt eines Lager-
und Logistiksystems für sämtliche Ausstattungsmaterialien,
·
Beseitigung von wildem
Müll auf sämtlichen Grundstücken,
·
Endreinigung nach
Freizug,
·
Renovierungsarbeiten,
·
Umsetzung innerhalb der
Einrichtungen,
·
Transport und Logistikdienstleistungen
sowie Austausch von Ausstattungen aufgrund von Defekten und Verschleiß.
Durch die Erhöhung der untergebrachten Personen und damit die Anzahl der betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte sind zur Sicherstellung des Betriebs eine Anpassung des Rahmenvertrages erforderlich. Die Inhalte des Vertrages bleiben bestehen. Es erfolgt nur eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des Unterkunftsvolumens. Geplant ist eine Erweiterung um drei Anleitungen und zehn Teilnehmende auf dann neun Anleitungen und 30 Teilnehmende, sodass der Rahmenvertrag von einer jährlichen Gesamtsumme von 1,2 Mio. Euro auf 1,76 Mio. Euro brutto ab dem Jahr 2023 erhöht werden muss.
Die Zusammenarbeit mit der JSL besteht seit 2001, wurde 2015 erweitert und hat sich bewährt. Sie ist ein elementarer Baustein im Betrieb der Einrichtungen. Durch die aktive Einbindung kann das eingesetzte Fachpersonal von administrativen Aufgaben entlastet werden, was zu Qualitätssteigerungen im Betrieb führt.
Zu 4:
Der verstärkte Zuzug von Flüchtlingen, aber auch die grundsätzlich schwierige Lage für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger im Kontext der Energiekrise etc. ist stetig bemerkbar. Es gilt hier mit qualitativen und niederschwelligen Beratungsangeboten ein stabilisierendes und fest in den Stadtteilen verankertes Angebot zur Begleitung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Durch die Erhöhung der Angebotsstruktur im Kontext § 16a SGB II ist es möglich, ein zusätzliches Beratungsangebot durch qualifiziertes Fachpersonal für Bürgerinnen und Bürger in den Quartieren Wiesdorf, Rheindorf, Alkenrath, Steinbüchel und Opladen anzubieten.
Schwerpunkte der Beratung vor Ort in eigenen Stadtteilbüros sind:
· Bedarfsorientierte, individuelle Betreuung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen, wie zum Beispiel individuelle Bewerbungshilfen, Sprachberatung Deutsch, Erstkontakt und Unterstützung im Umgang mit Behörden, Ausfüllhilfen bei Antragsformularen, Unterstützung im Schriftverkehr.
· Hinführung und Begleitung in das kommunale Hilfenetzwerk, mit zum Beispiel Sortierung von Unterlagen für die Schuldnerberatung, Kooperation mit der Suchthilfe im Stadtteilbüro.
·
Lotsentätigkeit, Unterstützung und Begleitung mit Kontaktherstellung zum Beispiel zu
Schuldnerberatung, Frauenberatung, Wohnungslosenhilfe, Unterstützung bei der
Suche nach Kinderbetreuungsplätzen.
·
Veranstaltungen
mit Informationen zu aktuellen Themen wie zum Beispiel Energiesparen im
Haushalt, Ernährung.
·
Angebot
sozialintegrativer und tagesstrukturierender Maßnahmen.
Hierfür erhält die JSL zurzeit 252.000 Euro brutto pro Jahr, die oben geschilderte Ausweitung des Angebots in die Stadtteile erfordert allerdings eine Aufstockung. Der Betrag soll daher um 300.000 Euro brutto auf dann 552.000 Euro brutto jährlich ab dem Jahr 2023 erhöht werden.
Zu 5:
Nicht zuletzt im Kontext der Hochwasserkatastrophe 2021 wurde das Erfordernis nach einem niederschwelligen Angebot für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Wohnraum deutlich. Um aber auch die Auszugsbemühungen von Geflüchteten verstärkt unterstützen zu können und das Angebot weiter auszubauen, soll eine ergänzende Förderung des kommunalen Hilfezentrums erfolgen. Mit der aufstockenden Förderung soll der Ausbau des Angebots hinsichtlich vollständiger Möbelbedarfslagen gefördert werden.
Die Umsetzung wird durch den Fachbereich Soziales (FB 50) engmaschig begleitet und überprüft; Zielsetzung ist es, das Angebot stetig auszubauen und es auch als festen Bestandteil des Auszugsmanagements von Geflüchteten zu implementieren.
Zur dauerhaften Absicherung des Angebotes soll der bestehende Vertrag mit der JSL erweitert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Nr. 3
Produkt: 500005150503, Gewährung von
Unterkunft für Migranten,
Sachkonto: 526100 2023 ff.: 1.760.000 Euro, Erhöhung um 560.000 Euro
Nr. 4
Produkt: 500005050106,
Eingliederungsleistungen nach §16 SGB II, Sachkonto: 546200
2023 ff.: 552.000 Euro, Erhöhung um
300.000 Euro
Nr. 5
Produkt: 500005150390, Umsetzung Sozialber.
Quartiersarbeit, Sachkonto: 524900
2023 ff.: 640.000 Euro, Erhöhung um
140.000 Euro
Aufwendungen für die Maßnahme: s.o. €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam)
ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Ansatzanpassungen werden im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2023 ff. berücksichtigt.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im anstehenden November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die nun kurzfristig fertiggestellte Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht. Die weiteren Bearbeitungsschritte sollten zeitnah in die Wege geleitet werden.