Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fortführung der Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg mit Baukosten in Höhe von 260.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2723/2014 hatte der Rat der Stadt Leverkusen am 19.05.2014 ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der Friedhöfe beschlossen. Die Arbeiten sollen demnach im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt werden. In den folgenden Haushaltsplänen wurden und werden jährlich investive und konsumtive Haushaltsmittel eingeplant.
Die Bereitstellung von Bestattungsmöglichkeiten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Wegesanierungen und -erneuerungen sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten. Der Unterbau einiger Wege auf dem Friedhof Birkenberg, der aus nicht abgestuftem Material besteht, ragt bereits an verschiedenen Stellen aus der Feinschicht heraus und bildet gerade für ältere Menschen oder Menschen, die nicht mehr so mobil sind, eine Unfallgefahr. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung die Hauptwege auf dem Friedhof sanieren.
Dazu wird das humose Material von der Wegedecke abgezogen, das dann obenliegende Material gebrochen und darüber wieder mit einer gewalzten Feinschicht versehen. Dieses Verfahren ist eine preiswerte und schnelle Sanierungsmethode zur Verbesserung der wassergebundenen Wege, kann aber aufgrund der eingesetzten Maschine nur auf Hauptwegen angewendet werden.
Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird die Maßnahme zeitnah ausgeschrieben. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, sollen sie vorzugsweise in der Zeit von Mai bis Juli durchgeführt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001310012024 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 € in
2023
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Der bisherige Ansatz i. H. v. 100.000 € bei
der o. g. Finanzstelle wird zum Haushaltsjahr 2023 einmalig auf 200.000 €
aufgestockt, sodass mit entsprechenden Haushaltsresten das benötigte Budget zur
Verfügung steht. Die Aufstockung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende
Reduzierungen bei anderen Finanzstellen.
Darüber hinaus unterliegt die
Haushaltsveranschlagung der letztendlichen Zustimmung durch den Rat im Rahmen
der Beschlussfassung zum Haushalt 2023 ff. und dem sich anschließenden
Verfahren mit der Aufsichtsbehörde
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |