Betreff
Hauptwegesanierung auf dem Friedhof Birkenberg
Vorlage
2022/1792
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fortführung der Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg mit Baukosten in Höhe von 260.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2723/2014 hatte der Rat der Stadt Leverkusen am 19.05.2014 ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der Friedhöfe beschlossen. Die Arbeiten sollen demnach im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt werden. In den folgenden Haushaltsplänen wurden und werden jährlich investive und konsumtive Haushaltsmittel eingeplant.

 

Die Bereitstellung von Bestattungsmöglichkeiten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Wegesanierungen und -erneuerungen sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten. Der Unterbau einiger Wege auf dem Friedhof Birkenberg, der aus nicht abgestuftem Material besteht, ragt bereits an verschiedenen Stellen aus der Feinschicht heraus und bildet gerade für ältere Menschen oder Menschen, die nicht mehr so mobil sind, eine Unfallgefahr. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung die Hauptwege auf dem Friedhof sanieren.

 

Dazu wird das humose Material von der Wegedecke abgezogen, das dann obenliegende Material gebrochen und darüber wieder mit einer gewalzten Feinschicht versehen. Dieses Verfahren ist eine preiswerte und schnelle Sanierungsmethode zur Verbesserung der wassergebundenen Wege, kann aber aufgrund der eingesetzten Maschine nur auf Hauptwegen angewendet werden.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird die Maßnahme zeitnah ausgeschrieben. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, sollen sie vorzugsweise in der Zeit von Mai bis Juli durchgeführt werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001310012024 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 € in 2023

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Der bisherige Ansatz i. H. v. 100.000 € bei der o. g. Finanzstelle wird zum Haushaltsjahr 2023 einmalig auf 200.000 € aufgestockt, sodass mit entsprechenden Haushaltsresten das benötigte Budget zur Verfügung steht. Die Aufstockung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Reduzierungen bei anderen Finanzstellen.

 

Darüber hinaus unterliegt die Haushaltsveranschlagung der letztendlichen Zustimmung durch den Rat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2023 ff. und dem sich anschließenden Verfahren mit der Aufsichtsbehörde

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein