Betreff
Investive Beleuchtungsmaßnahmen in den Stadtbezirken
Vorlage
2022/1804
Aktenzeichen
2022-1804
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen ihre investiven Beleuchtungsmaßnahmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Grundsätzlich sind Erneuerungen, Verbesserungen und Erweiterungen der Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der städtischen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunal-Abgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen für die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigte/den Erbbauberechtigten der durch die Straße erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig.

 

Da die folgenden Maßnahmen überwiegend kostenmäßig unter der in der Hauptsatzung genannten Wertgrenze von 30.000 € netto liegen, wurden in der Vergangenheit für diese Maßnahmen keine Beschlüsse der Vertretungen für die jeweiligen Stadtbezirke eingeholt. Stattdessen wurde die Durchführung solcher Maßnahmen regelmäßig im Vorhinein als Mitteilung über z.d.A.: Rat angekündigt. Nunmehr wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl. des KAG eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erlassen.

 

Der Fördersatz für den Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 100 %; d. h., es müssen vonseiten der Beitragspflichtigen keine Beiträge gezahlt werden. Allerdings ist eine Maßnahme nur förderfähig, wenn diese durch das jeweils zuständige Gremium beschlossen wurde. Bei den nachfolgenden Maßnahmen sind auch einige wenige dabei, die bereits umgesetzt wurden. Hier wird der Beschluss nachträglich eingeholt, um die Förderfähigkeit zu erlangen.

 

(LP = Lichtpunkt)

 

1. Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I

 

1.1  An der Bergerweide (in 2020 bereits teilweise umgesetzt).

 

Die bisherige Straßenbeleuchtungsanlage bestand aus zwei 4,5 Meter hohen Stahlmasten (LP1 und LP2) und einem 4 Meter hohen Kunststoffmast (LP3). Sie wurden vor der Gemeindegebietsreform 1975 aufgestellt. Aufgrund von Überalterung und starker korrosionsbedingter Schäden wurden die Maste LP2 und LP3 bereits in 2020 durch 2 neue feuerverzinkte Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6 Metern, bestückt mit jeweils einer energiesparenden, insektenfreundlicheren LED-Leuchte ersetzt. Der Ersatz des verschlissenen LP1 ist für 2022 vorgesehen. Die Erstellungskosten betragen insgesamt ca. 4.600 € brutto.

 

1.2 Pützdelle - zwischen Schnepfenflucht und Auf der Grieße

 

Im o. g. Bereich der Pützdelle besteht die Straßenbeleuchtungsanlage (LP15 bis LP22) aus acht Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7 Metern aus dem Jahr 1969. Die Standsicherheitsprüfung ergab, dass die Maste 16, 18, 20 nur noch bedingt standsicher sind. Mast 15 musste mangels Standsicherheit bereits entfernt werden. Eine Erneuerung der insgesamt veralteten und stark verschlissenen Straßenbeleuchtungsanlage ist daher erforderlich.

 

Aufgrund der bisher geringen Mastabstände von 25 Metern ist ein Ersatz der Anlage durch 6 Lichtpunkte mit einem Abstand von ca. 35 Metern für eine gleichmäßige Ausleuchtung ausreichend. Die Neuplanung sieht daher die Aufstellung von sechs feuerverzinkten Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 Metern vor. Diese werden mit neuen energiesparenden, insektenfreundlicheren LED-Leuchten ausgestattet. Fünf Maste erhalten je eine Leuchte in Einfachbestückung und ein Mast (LP15) eine Leuchte in Doppelbestückung aufgrund der anliegenden Kreuzung „Auf der Grieße“. Zusätzlich müssen der abgängige Beleuchtungsschaltkasten aus dem Jahr 1969 und die störanfällige Erdverkabelung erneuert werden. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 32.000 € brutto.

 

2. Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II

 

2. Kyllstraße

 

Die Beleuchtungsanlage in der Kyllstraße wurde 1964 erstellt. Sie besteht aus sechs Stahlmasten mit Kugelleuchten in einer Lichtpunkthöhe von 4,5 Metern. Die Standsicherheitsprüfung ergab, dass Mast 3 wegen Durchrostung nur noch bedingt standsicher ist. Mast 2 musste bereits entfernt werden. Die übrigen vier Maste weisen ebenfalls Korrosionsschäden auf. Eine Erneuerung der insgesamt veralteten und stark verschlissenen Straßenbeleuchtungsanlage ist daher erforderlich. Teile der Beleuchtungserdkabel mussten aufgrund von Kabelstörungen bereits im Vorfeld ersetzt werden. Die Neuplanung sieht sechs neue feuerverzinkte Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 Metern, bestückt mit jeweils einer neuen energiesparenden und insektenfreundlicheren LED-Leuchte vor. Die Erstellungskosten betragen voraussichtlich 26.500 € brutto.

 

3. Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III

 

3.1 Lippe

 

Die Beleuchtungsanlage, die im Zuge des Straßenausbaus 1975 entstand, besteht aus sieben verzinkten Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 Metern. Die Standsicherheitsprüfung ergab, dass die Maste 2 und 4 nur bedingt standsicher sind. Aufgrund der Überalterung und des Verschleißes der Anlage ist eine Erneuerung erforderlich. Der Mastabstand zwischen Mast 4 und 5 liegt bei 61 Metern, die übrigen Mastabstände liegen zwischen 30 Metern und 39 Metern. Eine vollständige Erneuerung mit einer Erweiterung bei gleichzeitiger Neuanordnung der Lichtpunkte ist notwendig. Daher sollen acht feuerverzinkte Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6 Metern, jeweils bestückt mit einer energiesparenden, insektenfreundlicheren LED-Leuchte aufgestellt werden. Das veraltete und störanfällige Versorgungskabel muss ebenfalls ausgetauscht werden. Die Erstellungskosten betragen voraussichtlich 32.000 € brutto.

 

3.2 Im Dorf (teils in 2019/2020 umgesetzt)

 

Die ursprüngliche Beleuchtungsanlage der Straße Im Dorf, bestehend aus drei 6 Meter hohen Stahlmasten, wurde vor der Gebietsreform 1975 gestellt. Im Abschnitt von der „Lehner Mühle“ bis „Im Dorf“ Haus Nr. 59 wurde die Anlage in 2019/2020 bereits um drei feuerverzinkte Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 6 Metern erweitert und mit insektenfreundlicheren LED-Leuchten bestückt. Zur Stromversorgung wurden neue Kabel im Schutzrohr verlegt. Zwecks Erstellung einer durchgängig verkehrssicheren Beleuchtung ist eine Erneuerung samt Beleuchtungserweiterung auf dem restlichen Straßenzug notwendig. Die alten drei Lichtpunkte auf dem verbleibenden Abschnitt (222 Meter) bis zur Lützenkirchener Straße werden durch sechs neue, 6 Meter hohe, feuerverzinkte Stahlmaste mit insektenfreundlicheren LED-Leuchten ersetzt. Der Mast am Markt erhält zudem einen Ausleger. Das überalterte und störanfällige Versorgungskabel, ab Lichtpunkt 1/3 bis zur Lützenkirchener Straße, muss ebenso ersetzt werden. Die Erstellungskosten betragen voraussichtlich 28.000 € brutto.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66001205022007 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 123.100 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 4.100 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2024

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 2.600 €

Produkt: PN1205 Sachkonto 437100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein