Betreff
Wirtschaftsplan 2023 des "Sportparks Leverkusen"
Vorlage
2022/1810
Aktenzeichen
Sr-Scho-tB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

       Erträge:                          11.536.000 €.

       Aufwand:                       13.219.000 €.

 

       b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:

       Einnahmen:                       555.000 €.

       Ausgaben:                          555.000 €.

 

       c. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

       d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

       e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2023 wird auf       20.000.000 € festgelegt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                    In Vertretung

Adomat                                             Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

           

Begründung:

 

1. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von der Betriebsleiterin selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihr die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die Bürgerinnen und Bürger als Kundinnen bzw. Kunden zu verstehen, deren Anspruch darauf besteht, preislich effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2. Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2023 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

Das Wirtschaftsjahr 2022 ist geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine. Zum jetzigen Zeitpunkt geht der SPL davon aus, dass sich das Kriegsgeschehen in der Ukraine, aber auch noch das Infektionsgeschehen, auf das Wirtschaftsjahr 2023 auswirken werden. Aus diesem Grund wird der Wirtschaftsplan noch vorsichtiger und konservativer als üblich aufgestellt, trotzdem sind Unsicherheiten in der Planung nicht auszuschließen.

 

3. Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln ist der SPL zunächst von einem Ertrag von ca. 3,3 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2022 ausgegangen. Prognostisch wird ein betrieblicher Ertrag von ca. 3,6 Mio. € erreicht werden.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 11,9 Mio. (Prog. 11,6 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2022 gegenüber. Auch ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird im Regelfall der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten. Der SPL hat auch im Wirtschaftsjahr 2022 rund 692.000 € (Prog. 692.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt. Der SPL ist mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen; aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine, die den SPL, insbesondere in den Geschäftsbereichen Bäder, Ostermann-Arena und Veranstaltungen, hart treffen, umso mehr.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG, samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2022 auf ca. 5,1 Mio. €.

 

Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2023 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v. 4,6 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2023 als Sportfördermittel rund 695.000 € zur Förderung des SportBunds Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Der SPL betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotenziale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 erhält der SPL, abgesehen von den „Corona-Zuschüssen“ für 2020 bis 2023 und vom „Ukraine-Zuschuss“ ab 2023, bis auf Weiteres keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.

 

4. Ergebnisprognose 2022

 

Das Geschäftsjahr 2022 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 979.000 € nach GuV ab. Dieses Ergebnis wird maßgeblich durch die Mindererträge und Mehraufwendungen beeinflusst, die im Kontext der Corona-Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine entstanden sind. Weitere bedeutsame Einflussfaktoren sind der Corona-Zuschuss der Kernverwaltung für 2022 sowie die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.

 

Der Kapitalbedarf des SPL, ermittelt aus dem operativen Ergebnis ohne Abschreibungen, zuzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, abzüglich des Zinsaufwandes und der Tilgung sowie der sonstigen Steuern, ohne Berücksichtigung von Beteiligungserträgen und Steuern von Einkommen und Ertrag, liegt nach dieser aktuellen Prognose bei 6,812 Mio. € und damit über den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Zuschussdeckel auf der Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 €. Selbst ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der v. g. beschlossene Zuschussdeckel seit 2021 überschritten. Damit ist davon auszugehen, dass die vom Rat in 2011 beschlossene Zuschussdeckelung auch in den Folgejahren nicht mehr zu halten ist. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2023, Kapitel 1, Seite 1 ff. verwiesen.

 

5. Erfolgsplan 2023

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 18 ff.)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen aufgrund des Ukraine-Krieges und der möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2023 zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (hoher Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand, Hygieneaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzepts sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Nach den enormen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es umso wichtiger, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger weiter vorzuhalten und grundsätzlich nicht einzuschränken. Aufgrund der Energieeinsparverordnung und des Aufrufs zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden in den Bädern die Beckenwassertemperaturen gesenkt, die Betriebszeiten der Attraktionen wie Großrutsche, Massagedüsen und Strömungskanal reduziert und die Ganzjahresaußenbecken (Solebecken, Außenbecken) nach der Revision des Freizeitbads CaLevornia außer Betrieb genommen. Ebenso wurden die Öffnungszeiten der Park-Sauna reduziert. Dies sind Energie bedingte Einschränkungen, die nicht zu einem Regelfall werden sollen.

 

Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2023 wird auch durch die fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung, abgesehen von den Corona-Zuschüssen für 2020-2023 sowie dem Zuschuss für 2023 für die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, negativ tangiert.

 

6. Vermögensplan 2023

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 31 ff.)

 

Im Wirtschaftsjahr 2023 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von insgesamt 555.000 € geplant. Neue Kredite für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen müssen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt. Zusätzlich sind investive Maßnahmen für das Projekt „Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW, Landrat-Lucas-Gymnasium“ vorgesehen. Auf die weiteren Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2022, Kapitel 1, Seite 11 ff. sowie Kapitel 3, Seite 29 ff., wird verwiesen.

 

7. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2023

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 37 ff.)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebs werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung (abgesehen von den Corona-Zuschüssen für 2020 - 2023 sowie dem Zuschuss ab 2023 für die Auswirkungen des Ukraine-Krieges) auswirken. Neben dem Eigenkapitalverzehr fehlen dem SPL liquide Mittel, die derzeit durch höhere Kassenkredite aufgefangen werden.

 

8. Stellenübersicht 2022

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 48 ff.)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten des SPL wird im Stellensoll 2023 eine Gesamtzahl von 78,1 und im Stellensoll 2022 eine Gesamtzahl von 77,1 ausgewiesen. Diese Veränderung ergibt sich durch die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle. Eine zusätzliche Stelle wurde nicht eingerichtet.

 

9. Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen, überwiegend auf vertraglicher Basis aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL, ca. 695.000 € verausgabt. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage des SPL ist es dem SPL weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

     s. Wirtschaftsplan

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein