Betreff
3. Bericht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden anlässlich des Krieges in der Ukraine
Vorlage
2022/1824
Aktenzeichen
200-01-bu
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den 3. Bericht des Stadtkämmerers gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA Schutzsuchendenaufnahme über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zur Kenntnis.

 

gezeichnet:                                                              In Vertretung

Richrath                                                                    Molitor

Begründung:

 

Der Stadtkämmerer berichtet gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO - UA Schutzsuchendenaufnahme gegenüber dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigem Organ über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Die Verordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten, siehe Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2022 S. 464).

 

Die Berichte haben zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, zu erfolgen. Aufgrund der Sommerferien hat der Stadtkämmerer erstmalig am 20.06.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1484 und über das II. Quartal mit der Vorlage Nr. 2022/1658 berichtet. Die Berichtspflicht endet gem. § 7 zum 31.12.2022.

 

Der folgende und vorerst letzte Berichtszeitpunkt ist wie folgt geplant:

  • über das IV. Quartal 2022 in einer Sitzung des Rates Anfang 2023.

Es ist aufgrund der derzeitigen Lage davon auszugehen, dass weiterhin vermehrt Schutzsuchende in Leverkusen aufgenommen und betreut werden müssen.

 

Die Berichte sind gem. § 6 Abs. 2 gleichfalls der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.

 

Zum Stichtag 30.09.2022 hat die Stadtverwaltung Leverkusen Bestellungen in einem Gesamtwert von 10.033.631,31 € vergeben. Davon sind zum Stichtag kassenwirksam 9.126.093,34 € verausgabt worden. Die Erträge/Einzahlungen belaufen sich zum gleichen Stichtag unverändert auf 2.482.758,37 €. Hierbei handelt es sich um Erstattungen durch das Land gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie um eine Spende i. H. v. 10.000 €. Somit erfolgte die Finanzierung weiterhin überwiegend aus originären Finanzmitteln des Haushalts 2022.

 

Die ermittelten Aufwendungen enthalten nur direkt gebuchte Aufwendungen. Zu beachten ist, dass Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die über die Vorverfahren (insbesondere bei den Fachbereichen 40, 50, 51 und 65) verbucht wurden, bisher nur teilweise in diesem Bericht Berücksichtigung finden können. Erst im Nachhinein werden anhand von manuellen Sachkontenbuchungen (aufgrund der Auswertungen aus den Vorverfahren) die Aufwendungen zum Jahresabschluss 2022 mit dem Kürzel *UKRAI* nachgebucht. Ebenso gilt dies für Verbrauchskosten wie Energie (Strom, Gas, Fernwärme etc.) und Wasser. Darüber hinaus erfolgt zum Jahresabschluss 2022 eine Ermittlung der aufgewendeten Personalkosten für zusätzliches Personal, die Verbuchung des Zinsaufwandes für die Kreditaufnahme und des Aufwands für Abschreibungen (AfA) für die angeschafften Container.

 

In Absprache mit der Aufsichtsbehörde erfolgen die Darstellung der Zahlungsströme aus dem Kredit zur Finanzierung der Container (Kreditaufnahme, Tilgung), siehe nichtöffentliche Vorlage Nr. 2022/1429, nicht in der Darstellung zur Finanzrechnung (Anlage 05). Dort erfolgt ausschließlich die Abbildung der Auszahlungen für den Erwerb der Container in Zeile 26.

 

Weitere Informationen sind den Anlagen 01 bis 05 zu entnehmen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Für eine optimale Aktualität des Berichts wurden die Verbuchungen am 30.09.2022 ausgewertet und liegen somit erst jetzt vor. Die Vorlage wird daher erst zum Nachtragstermin eingebracht.