Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den 3.
Bericht des Stadtkämmerers gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO – UA Schutzsuchendenaufnahme über Erträge und
Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme
von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im
Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zur
Kenntnis.
gezeichnet: In
Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Der Stadtkämmerer berichtet gemäß § 6
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO - UA Schutzsuchendenaufnahme gegenüber dem
für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigem Organ über Erträge und
Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für
Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden. Die Verordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten, siehe
Gesetz- und Verordnungsblatt des
Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2022 S. 464).
Die Berichte haben zum Ende eines jeden
Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, zu erfolgen. Aufgrund der
Sommerferien hat der Stadtkämmerer erstmalig am 20.06.2022 mit der Vorlage Nr.
2022/1484 und über das II. Quartal mit der Vorlage Nr. 2022/1658
berichtet. Die Berichtspflicht endet gem. § 7 zum 31.12.2022.
Der folgende und vorerst letzte Berichtszeitpunkt
ist wie folgt geplant:
- über das IV.
Quartal 2022 in einer Sitzung des Rates Anfang 2023.
Es ist aufgrund der derzeitigen Lage davon
auszugehen, dass weiterhin vermehrt Schutzsuchende in Leverkusen aufgenommen
und betreut werden müssen.
Die Berichte sind gem. § 6 Abs. 2
gleichfalls der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
Zum Stichtag 30.09.2022 hat die
Stadtverwaltung Leverkusen Bestellungen in einem Gesamtwert von 10.033.631,31 €
vergeben. Davon sind zum Stichtag kassenwirksam 9.126.093,34 € verausgabt worden. Die Erträge/Einzahlungen belaufen sich zum
gleichen Stichtag unverändert auf 2.482.758,37 €. Hierbei handelt es sich um Erstattungen durch das Land gemäß dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie um eine Spende i. H. v. 10.000 €. Somit erfolgte die Finanzierung weiterhin
überwiegend aus originären Finanzmitteln des Haushalts 2022.
Die ermittelten Aufwendungen enthalten nur
direkt gebuchte Aufwendungen. Zu beachten ist, dass Aufwendungen bzw.
Auszahlungen, die über die Vorverfahren (insbesondere bei den Fachbereichen 40,
50, 51 und 65) verbucht wurden, bisher nur teilweise in diesem Bericht
Berücksichtigung finden können. Erst im Nachhinein werden anhand von manuellen
Sachkontenbuchungen (aufgrund der Auswertungen aus den Vorverfahren) die
Aufwendungen zum Jahresabschluss 2022 mit dem Kürzel *UKRAI* nachgebucht. Ebenso
gilt dies für Verbrauchskosten wie Energie (Strom, Gas, Fernwärme etc.) und
Wasser. Darüber hinaus erfolgt zum Jahresabschluss 2022 eine Ermittlung der
aufgewendeten Personalkosten für zusätzliches Personal, die Verbuchung des Zinsaufwandes
für die Kreditaufnahme und des Aufwands für Abschreibungen (AfA) für die
angeschafften Container.
In Absprache mit der Aufsichtsbehörde
erfolgen die Darstellung der Zahlungsströme aus dem Kredit zur Finanzierung der
Container (Kreditaufnahme, Tilgung), siehe nichtöffentliche Vorlage Nr.
2022/1429, nicht in der Darstellung zur Finanzrechnung (Anlage 05). Dort
erfolgt ausschließlich die Abbildung der Auszahlungen für den Erwerb der Container
in Zeile 26.
Weitere Informationen sind den Anlagen 01 bis 05 zu entnehmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Für eine optimale Aktualität des Berichts wurden die Verbuchungen am 30.09.2022 ausgewertet und liegen somit erst jetzt vor. Die Vorlage wird daher erst zum Nachtragstermin eingebracht.