Beschlussentwurf:
1. Im ersten Halbjahr 2023 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschuss KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 32.080 €.
2. Für den nächsten Antragsschluss 15.03.2023 können alle nicht gewerblichen Kulturinstitutionen der Freien Szene, die ein eigenes Haus betreiben, einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen. Grundlage ist die (nachweisliche oder zu erwartende) Differenz der Energiekosten 2022 im Vergleich zu 2021.
3. Die bestehenden Kulturförderrichtlinien werden um Punkt 4.2. ergänzt:
„4.2. Förderung in Krisen/Notlagen
Seit 2020 gibt es immer wieder Krisensituationen (Corona-Pandemie, Hochwasserkatastrophe, Gasmangellage), die es nötig gemacht haben, betroffenen Kulturinstitutionen schnell helfen zu können und sie so vor Schließung zu bewahren. In diesen Situationen kann die Liste der förderfähigen Ausgaben erweitert werden, zum Beispiel um Zuschüsse für Mieten oder Energiekosten. Die Entscheidung über das Vorliegen einer solchen Notlage und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen zu der Förderfähigkeit einzelner Posten obliegt dem Betriebsausschuss der KulturStadtLev.
Die Richtlinien gelten rückwirkend ab dem Förderjahr 2022.“
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Am 11. Oktober 2022 befand die Jury über 24 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Anwesend waren Engelbert Schmitz (Abteilungsleiter für kulturelle Angelegenheiten, Kreisarchiv und Obere Denkmalbehörde Rhein-Erft-Kreis), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Leverkusener Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der Freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Leverkusener Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der Freien Kulturszene in Leverkusen).
Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 25.06.2020 erstellt.
Kulturinstitutionen der Freien Szene, die ein eigenes Haus betreiben, sei es im Miet- oder Eigentumsverhältnis, kommen möglicherweise in eine ernste finanzielle Schieflage durch eine drohende oder bereits eingetretene Nachzahlung von Energiekosten. Um die freie Kulturszene nachhaltig zu stärken, sollte dann die Möglichkeit bestehen, diese unerwarteten Kosten durch einen Zuschuss ausgleichen oder abmildern zu können. Die Verhältnismäßigkeit wird im Laufe des Verfahrens durch die Jury geprüft, deren Vertretenden sich für diese Lösung im Rahmen der Sitzung vom 11. Oktober stark gemacht haben.
Die Kulturförderrichtlinien werden um folgenden Punkt ergänzt:
4.2. Förderung in Krisen/Notlagen
Seit 2020 gibt es immer wieder Krisensituationen (Corona-Pandemie, Hochwasser-katastrophe, Gasmangellage), die es nötig gemacht haben, betroffenen Kulturinstitutionen schnell helfen zu können und sie so vor Schließung zu bewahren. In diesen Situationen kann die Liste der förderfähigen Ausgaben erweitert werden, zum Beispiel um Zuschüsse für Mieten oder Energiekosten. Die Entscheidung über das Vorliegen einer solchen Notlage und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen zu der Förderfähigkeit einzelner Posten obliegt dem Betriebsausschuss der KulturStadtLev.
Die Richtlinien gelten rückwirkend ab dem Förderjahr 2022.“
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Kulturelle Veranstaltungen im
Stadtgebiet, Sachkonto: Wirtschaftsplan der KSL 2023
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Zuschüsse können zweimal jährlich beantragt werden, zum 15.09. für das erste Halbjahr des kommenden Jahres und zum 15.03. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres. Die Anträge müssen von der Jury gesichtet und in einer gemeinsamen Sitzung bewertet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die antragstellenden Künstlerinnen und Künstler so früh wie möglich darüber informiert werden, ob und mit welchem Betrag sie gefördert werden. Die Entscheidung darüber erst im nächsten Turnus zu treffen, würde diesem Ziel entgegenstehen.