Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Abschluss der als Anlage beiliegenden „Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Wasserverbände bei Hochwasser- und Starkregenereignissen (Kooperationsvereinbarung Hochwasser und Starkregen)“ zu. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der Kooperationsvereinbarung, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern ergeben sollten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Deppe
Begründung:
Regionale und lokale Starkregen- und Hochwasserereignisse sowie damit einhergehende immense Schäden rücken nicht zuletzt aufgrund des katastrophalen Ereignisses am 14. und 15. Juli 2021 immer stärker in das Blickfeld des öffentlichen Interesses. Aufgrund der Klimaerwärmung ist auch in Zukunft mit einer Zunahme dieser extremen Ereignisse und damit mit schwer zu kalkulierenden Risiken zu rechnen. Mit dem Ziel des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger ist es insbesondere die Aufgabe der Kreise, kreisfreien Städte und der Wasserverbände, gemeinsam mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden Handlungsansätze zu erarbeiten, um Schäden durch Starkregenereignisse und Hochwasser zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren.
Die Kreise, kreisfreien Städte und Wasserverbände verstehen sich dabei als kooperative Partner, die in gemeinsamer und am Wohle der Gesellschaft orientierten Arbeit sowohl Hilfestellungen für die Bevölkerung als auch für die zukünftigen planerischen Prozesse der Städte und Gemeinden zur Risikoreduktion durch Starkregen und Hochwasser geben möchten.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es vorgesehen, zwischen dem Oberbergischen Kreis, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, der Stadt Solingen und der Stadt Wuppertal sowie dem Agger- und Wupperverband eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, deren Gegenstand die Erarbeitung von Maßnahmen und Lösungen, die
- dem vorsorgenden Hochwasser- und
Starkregenschutz,
- dem Bevölkerungsschutz sowie
- der Öffentlichkeitsarbeit
dienen sollen, ist.
Hinsichtlich der Kosten für die Einsetzung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators haben sich die Kooperationspartner im Vorfeld auf eine Verteilung verständigt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass angestrebt wird, eine Förderung für die Stelle zu akquirieren, die zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen würde. Ein entsprechender Antrag ist derzeit in Vorbereitung. Verständigt haben sich die Partner auch darauf, dass die Verortung der Koordinatorin bzw. des Koordinators beim Oberbergischen Kreis erfolgen soll.
In der nachfolgenden Berechnung werden nach derzeitigem Stand jährliche Sach- und Personalkosten von insgesamt 100.000 € zugrunde gelegt. Nach derzeitigem Planungsstand ergibt sich folgende Verteilung:
Berechnung |
||
|
Betrag abs. |
% |
Aggerverband |
11.496,90 € |
11,50 % |
Wupperverband |
8.503,10 € |
8,50 % |
Oberbergischer
Kreis |
32.178,07 € |
32,18 % |
Rheinisch-Bergischer-Kreis |
13.384,82 € |
13,38 % |
Rhein-Sieg-Kreis |
8.437,11 € |
8,44 % |
Ennepe-Ruhr-Kreis |
5.000,00 € |
5,00 % |
Stadt
Leverkusen |
5.000,00 € |
5,00 % |
Stadt
Remscheid |
5.000,00 € |
5,00 % |
Stadt
Solingen |
5.000,00 € |
5,00 % |
Stadt
Wuppertal |
6.000,00 € |
6,00 % |
gesamt |
100.000,00 € |
100,00% |
Die Verteilung
erklärt sich wie folgt:
Agger- und Wupperverband tragen 2/10 der Kosten entsprechend ihrer Verbandsfläche. Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die kreisfreien Städte beteiligen sich pauschal mit 5.000 € bzw. 6.000 €. Die restlichen Kosten (54.000 €) verteilen sich auf Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Sieg entsprechend der Gebietsgröße im Verbandsgebiet.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den Aufbau und die Aufgaben der Kooperation berichten. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: PN 1401 Sachkonto:
544300 –Sonstige Beiträge
Aufwendungen für die Maßnahme: 5000 € p.a
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm:
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
140101
in Höhe von 5.000,- €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Sonstige Beiträge:5.000,- €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht. Die Vorlage konnte erst kurzfristig fertiggestellt werden, da Abstimmungen abgewartet werden mussten.