Betreff
Notwendige Baumfällung im Bezirk II
Vorlage
2022/1779/1
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf wird wie folgt ergänzt:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den Fällungen der in der Anlage zur Ergänzung der Vorlage Nr. 2022/1779/1 näher bezeichneten Bäume zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Bei einer turnusmäßigen Baumkontrolle wurden durch das städtische Fachpersonal an einer Buche (Fagus, Baum Nr. 744) am Sportplatz Am Birkenberg umfangreiche Schäden durch einen Hallimasch-Befall festgestellt. Dieser Pilz verursacht Kern- und Stockfäule. Bei dieser Buche ist eine Stammfußfäule erkennbar. Die Folgen sind Wurf oder Bruch bei Windeinwirkung sowie erhebliche Holzverluste.

 

Ebenfalls fiel an einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum, Baum Nr. 21) an der Werkstättenstraße eine Moderfäule (Form der durch Pilze bewirkten Holzzerstörung) auf, die bereits zu einer Rindenablösung am Stammfuß von mehr als 50 % geführt hat. Darüber hinaus leidet die Rosskastanie an der Pseudomonas-Rindenkrankheit, die durch ein Bakterium ausgelöst wird. Die Bruchsicherheit ist bei diesem Baum, der in der Nähe eines Fußgängerüberwegs steht, stark gefährdet.

 

Bei einer Begehung eines Zimtahorns (Acer griseum, Baum Nr. 579) im Aquila-Park wurden Pilzfruchtkörper ringsum den Baum an 30 % des Stammfußes durch einen Lackporling festgestellt. Ein Lackporling ist ein holzbewohnender und holzzersetzender Porenpilz, der als Parasit in und auf dem Wurzel- und Stammfußbereich von Nadel- und Laubbäumen lebt. An dem hier betroffenen Baum zeigt sich eine deutliche Fäuleentwicklung im Wurzelbereich, der zu einer abnehmenden Vitalität des Baumes geführt hat. Dieser Schaden kann von dem Baum nicht mehr lange kompensiert werden, sodass die Standsicherheit des Baumes gefährdet ist.

 

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist bei allen drei Bäumen eine Fällung unumgänglich. Ersatzpflanzungen werden erfolgen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.777,99 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da der zuletzt genannte Baum bei einem durchgeführten Kontrolltermin erst kurzfristig sein Schadensbild zeigte, wegen des Standortes in der Nähe von Schule, Kindergarten und Altenheim jedoch eine erhöhte Gefahr von Personenschäden ausgeht, konnte eine Verschiebung in den nächsten Turnus nicht erfolgen.